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ich danke Congressman Clark für den Hinweis. Nun denn: Bei den Wahlen zum Speaker und Senatspräsidenten habe ich die Häuserverschränkung aufgehoben. Auch habe ich die strenge Rangfolge des Dienstalters bei der Wahlleitung aufgehoben. Bei der Konstituierung sind alle Mitglieder einer Kammer ranggleich. Durch den Verzicht auf Vorrechte aufgrund des Dienstalters bei der Wahl ist es nun möglich, dass jeder die Wahl einleiten kann, der sich dazu berufen und kompetent fühlt. Dieses zeitliche Vorrecht wird kompensiert durch den Ausschluss des Wahlleiters von der Kandidatur.
Ich denke, dass durch diese Änderungen formelle Schwierigkeiten und somit Verzögerungen bei notwendigen Wahlen beseitigt werden.
Bei Sec. 6 habe ich ein wenig bürokratischen Filz entfernt.
Ich erkenne in diesem Antrag einen Bürokratieabbau und werde ihm deshalb zustimmen, wenn nicht im Laufe der Debatte schlagende Argumente dagegen vorgebracht werden.
Mosby M. Parsons
Former Senator for Laurentiana
Former Governor of Laurentiana
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant General (NG) and
Commandant of the Laurentiana National Guard
Mr President pro tempore,
ich sehe diese unkonkrete Zuständigkeit eher als Makel denn als Gewinn, denn verantwortlich fühlt sich keiner. Ich würde hier auf die Mitglieder des Hauses in der Reihenfolge ihres Dienstalters zugreifen und die Verfügbarkeit als Kriterium nehmen. Wenn alle Stricke reißen, bliebe die Vertretung durch die Führung der anderen Kammer.
Demzufolge sehe ich auch diese starke Reduktion in Sec. 6 kritisch und würde es lieber in folgender Form sehen:
Damit ist für jeden denkbaren Fall vorgesorgt, denke ich.
Wenn wir nun schon in der Änderungsphase sind, würde ich es begrüßen,
1. in Section 2, Subsection 4 die Erfordernis eines Gerichtsentscheides zu streichen, das unterminiert die Wirkung der Sec. 14, Ssc. 4,
2. für Geschäftsvorgänge, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung ohne Antrag eröffnet werden, eine eigene Kennzeichnung vorzusehen,
3. über andere Formen der Sanktion, beispielsweise Geldstrafen, nachzudenken,
4. die Sanktionsgewalt dem Präsidium und nicht dem Präsidiumsmitglied der Kammer zu übertragen (Sec. 14, Ssc. 1). In gemeinsamen Debatten ist eine solche Regelung denke ich sinnvoller und fügt sich besser in die Zuständigkeitsregelung für das weitere Verfahren ein. Wenn jedes Präsidiumsmitglied Debatten eröffnen, verlängern und beenden kann, sollte auch dies möglich sein.
Der ursprüngliche Entwurf überzeugt mich aufgrund unklarer Zuständigkeiten nicht. Der Vorschlag des ehrenwerten Congressman Clark schon eher. Ganz generell halte ich eine Änderung aber für nicht nötig.
ich gehe ebenfalls mit dem Entwurf von Congressman Clark konform.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.
General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;
Marines never die, they just go to hell to regroup.
(5) Der Sprecher des Repräsentantenhauses führt den Titel "Speaker", der Senatspräsident wird als "President" bezeichnet. Vertritt ein Mitglied den Sprecher, so soll dieser den Titel "Speaker pro tempore" führen, vertritt ein Mitglied den Senatspräsidenten, dann soll er als "President pro tempore" bezeichnet werden. Ein Mitglied der Kammer, das anstelle des Deans amtiert, soll diese Amtsbezeichnung unter Voranstellung von "Acting" führen. Der Sprecher führt den Titel "President of Congress", der Senatspräsident den Titel "Vice President of Congress".
(6) Die Präsidiumsmitglieder verfügen bei Aussprachen und Abstimmungen über uneingeschränktes Rede- und Stimmrecht in ihren jeweiligen Kammern. Sie haben die Wahrnehmung ihrer Amtsaufgaben eindeutig von persönlichen Stellungnahmen als Kongressmitglieder zu trennen.
Dies überschneidet sich zu einem großen Teil mit Ssec. 12 Forms of Address.
Ich möchte daher vorschlagen, Ssec. 5 hier komplett zu streichen. Und Ssec. 6 S. 1 ist selbstverständlich. Ich denke auch, dass die Ssec. 6 eher in Sec. 10 Right of Speech gehört.
Mr President pro tempore, ich würde folgende Version vorschlagen und hoffe, damit auch alle Anmerkungen berücksichtigt zu haben. Die Anrederegeln habe ich überarbeitet und ergänzt, außerdem ist nun eine Regelung für Geschäfte aufgenommen, die in einer Kammer geführt werden - gegenüber dem Kammervorsitzenden tritt hier nach dem Entwurf der Dean als Sitzungsleiter auf.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
ich stimme grundsätzlich den Anregungen Congressman Clarks zu, möchte jedoch vom Dienstalter bei der Wahlleitung abrücken und meinen Vorschlag nochmal vertreten: Meine Formulierung ist eine etwas euphemistische Formulierung, die letztlich aber nichts anderes bewirken soll als first come, first serve. Wir sprechen nämlich bei der Einleitung von Wahlen zwar von einer wichtigen und ehrenvollen Aufgabe, die sich jedoch in einem Copy n Paste erschöpft.
Es weist dabei Ähnlichkeiten zum Dienstalter auf, denn das Dienstalter beantwortet die Frage, welcher in einer Gruppe als erster dieser Gruppe angehörte. Das Windhundprinzip beantwortet die Frage, wer als erster in einer Gruppe die Maßnahme vornimmt. Denn eines ist sicher, Wahlen im Kongress dienen der Selbstorganisation und sollten so schnell wie möglich erledigt sein.
Wir haben doch in diesem Monat genau das erlebt, was mit Congressman Clarks Entwurf aber auch nicht gelöst werden würde: Wer ist dienstälter, wer davon ist verfügbar, wie lange muss der nächste warten? Durch meinen Entwurf wäre die Frage: Ist die Wahl eingeleitet? Na dann los. Ich glaube auch nicht, dass das zu Mehrfachwahlen führt, denn die Wahl einzuleiten ist eine Sache von Minuten. Und bevor man eine Wahl nach ihrer Vorbereitung einleitet, reicht ein Blick ins Plenum, ob ein entsprechender Vorgang in der Zwischenzeit nicht doch bereits läuft.
Den weiteren Anregungen Mr. Clarks kann ich mich weitgehend anschließen, jedoch muss ich mir die die Sitzungsleitung nochmal anschauen, ob man da nicht einiges an unnötigen Erwähnungen für die Übersichtlichkeit streichen kann. Der jeweilige Vertreter z.B. muss nicht ständig erwähnt werden, denn das zeichnet ja den Vertreter aus, dass er wie der Vertretene auftreten darf.
Mr President pro tempore,
"first come, first serve" halte ich nach wie vor nicht für geeignet, weil niemand bestimmt wird, der zuständig ist. Nach dem Dienstalter zu gehen und auf die Verfügbarkeit abzustellen hat den gleichen Effekt - jedes Mitglied, dass die Wahl einleiten will, ist das dienstälteste verfügbare Mitglied zu diesem Zeitpunkt, gleichzeitig ist aber jemand verantwortlich.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
das mit der Verfügbarkeit ist aber dann schwierig, wenn man gem. der Einheitlichkeit der Standing Rules unter Beachtung von Sec. 6 Ssec. 4 erst 24 Stunden warten muss, sofern jemand im Protokoll über einem steht.
Nach wie vor überzeugt mich die Argumentation von Senator Xanathos mehr.
Mosby M. Parsons
Former Senator for Laurentiana
Former Governor of Laurentiana
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant General (NG) and
Commandant of the Laurentiana National Guard
Mr President pro tempore,
ich kann die Sorge des ehrenwerten Senators für Freeland nachvollziehen, sehe aber eben das Problem, dass es manchmal eine Pflicht braucht, um die Erledigung einer Aufgabe sicherzustellen.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
wir könnten für das House festlegen, dass der erste Abgeordnete, welcher den Amtseid bei der Konstituierung ablegt, auch binnen einer Stunde die Wahl einzuleiten hat. Und falls er dies nicht tut, bekommt er direkt eine Verwarnung.
Im Senat bekommt derjenige die Verwarnung, der nach der Feststellung der Vakanz oder dem Ende der Amtszeit im Kongress das Wort erhebt und nicht binnen einer Stunde die Neuwahl einleitet.