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Armin Schwertfeger

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1

Montag, 10. März 2008, 22:40

Jackson, U.S. Senator ./. Xanathos, U.S. Attorney General

Beim Supreme Court ging folgende Klage ein:

El Conjunto, New Alcantara
March 9, 2008

In dem Rechtsstreit

Senator Lance B. Jackson, United States Senator from the Free State of New Alcantara, bei Gericht vertreten durch Jacob A. Wirtz, Attorney, El Conjunto, NA,

gegen

Die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten vermutlich durch den amtierenden Solicitor General oder andernfalls durch den Attorney General Alexander Xanathos,

wird beantragt, durch Preliminary Injunction anzuordnen:

1. Die Ernennung von Amerigo James Hullander zum Director of the Federal Reserve Bank ist nicht rechtskräftig zustande gekommen. Amerigo James Hullander ist daher nicht Director of the Federal Reserve Bank, das Amt ist vakant.

2. Hilfsweise wird beantragt, festzustellen, dass erhebliche Zweifel an der rechtskräftigen Ernennung von Amerigo James Hullander zum Director of the Federal Reserve Bank bestehen und das Gericht daher anordnet, dass dieser das Amt ruhen lassen muss bis eine über jeden Zweifel erhabene rechtskräftige Ernennung erfolgt oder die Rechtskraft der erfolgten Ernennung festgestellt ist.

3. Ferner wird beantragt, das Verfahren in der Hauptsache zu eröffnen und dort festzustellen, dass der Director of the Federal Reserve Bank entgegen der von der derzeitigen Präsidentin praktizierten Praxis nicht ohne Mitwirken des Senates ernannt werden kann und dass daher die Ernennung von Amerigo James Hullander zum Director of the Federal Reserve Bank ohne Mitwirkung des Senates niemals wirksam war und ihm daher auch keine Ansprüche aus der Führung des Amtes entstanden sind.


Begründung:

Zu 1.:

Beide Voraussetzungen für den Erlass einer Preliminary Injunction, Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund, sind erfüllt.

a) Der Anordnungsanspruch liegt darin begründet, dass die Ernennung von Mr. Amerigo James Hullander zum Director of the Federal Reserve Bank, erfolgt am 15. Februar durch President Shana Jefferson ohne Mitwirkung des Senates, unwirksam ist.

Die Ernennung kann nicht wirksam sein, da die Verfassung der Vereinigten Staaten in Article III, Section 6, Paragraph 2 vorsieht, dass die Beamten des Bundes nur mit Zustimmung des United States Senate berufen werden können. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn der Senat selbst solche vorher durch Beschluss vorgesehen hat.

Bei Ihrer Ernennung des Mr. Hullander beruft sich President Jefferson auf Section 3, Paragraph 4 des Federal Reserve Bank Act („Der Director wird als Bundesbeamter gemäss den Bestimmungen der Verfassung ernannt.“) in Verbindung mit Section 3, Paragraph 5 des Federal Administration Act („Nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senats berufen und entlassen, es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise.“)

Die Präsidentin nimmt in ihrer Argumentation also an, die Federal Reserve Bank sei eine „nachgeordnete Behörde“ im Sinne des Paragraph 5 der Section 3 des Federal Administration Act. Dies hat der Gesetzgeber aber in Paragraph 4 der Section 1 des Federal Reserve Bank Act ausdrücklich verneint („Die Federal Reserve Bank arbeitet unabhängig von Weisungen der Bundesregierung und anderer Institutionen.“)

Die von der Präsidentin angeführte Begründung für die Ernennung des Mr. Hullander ohne Mitwirkung des United States Senate ist also bei korrekter Würdigung der gesetzlichen Stellung der Federal Reserve Bank nicht nach den verfassungsgemäßen Vorgaben erfolgt.

Weiterhin ist auch schon bei korrekter Würdigung des letzten Teilsatzes des Paragraph 5 der Section 3 des Federal Administration Act („...es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise“) in Verbindung mit Section 3, Paragraph 4 des Federal Reserve Bank Act („Der Director wird als Bundesbeamter gemäss den Bestimmungen der Verfassung ernannt.“) zu erkennen, dass die Ernennung nicht geltendem Recht gemäß erfolgt sein kann: Das Gesetz bestimmt hier ‚im Einzelfall eine andere Vorgehensweise’, nämlich die Ernennung ‚gemäss den Bestimmungen der Verfassung’.

Die verfassungsgemäßen Rechte meines Mandanten, als Vertreter der Bevölkerung seines Bundesstaates an der Ernennung von Bundesbeamten zum Wohle der Vereinigten Staaten mitzuwirken, wurde ihm also durch diese Entscheidung verwehrt.

b) Der Anordnungsgrund, die Eilbedürftigkeit, liegt darin begründet, dass die Federal Reserve Bank gerade in dieser nun entscheidenden Phase des Starts eines neuen Systems für die Vereinigten Staaten eine Vielzahl von wichtigen Entscheidungen zu treffen hat. Es ist die Schaffung vollendeter Tatsachen zu befürchten, wenn Mr. Hullander weiter amtiert, zumal nach der obigen Argumentation nicht auszuschließen ist, dass er sich und die Regierung ihn im Widerspruch zur geltenden Rechtslage als nachgeordneten Amtsträger der Bundesregierung betrachtet.

Es entstünde durch das weitere Wirken ein bedenklicher Rechtsschein auch für die Arbeitspraxis des United States Senate und für meinen Mandanten als Teil desselben, der in seinen verfassungsgemäßen Rechten eingeschränkt wurde.

Zu 2.:

Wenn das Gericht die Ungültigerklärung der Ernennung für unverhältnismäßig erachtet, ist zumindest die weitere Ausübung des Amtes durch Mr. Hullander während des schwebenden Verfahrens wie oben ausgeführt mit erheblichen Gefahren behaftet und sollte daher unterbleiben.

Zu 3.:

Die endgültige Klärung der Rechtslage ist im Hauptverfahren vorzunehmen, dessen Eröffnung folglich beantragt wird.

Gezeichnet: Jacob A. Wirtz


Die Vollmacht für Mr. Wirtz liegt dem Gericht vor und wird anerkannt.

Die Klage wurde dem Attorney General Mr. Xanathos zugestellt. Eine Ausfertigung wurde Madame President Jefferson zur Kenntnisnahme zugesandt.

Die Beklagte erhält Gelegenheit, bis zum 13.03.2008 ausschließlich schriftlich auf die Klage zu erwiedern. Danach entscheidet das Gericht über die Annahme des Hauptsacheverfahrens.

Über den Antrag auf den Erlass einer Einstweiligen Verfügung wird das Gericht kurzfristig entscheiden.
Armin Schwertfeger
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Jacob A. Wirtz

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2

Montag, 10. März 2008, 22:46

Your Honor,

ich melde mich anwesend.
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Powell Wirtz Rauhut & Gideon

Armin Schwertfeger

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3

Dienstag, 11. März 2008, 16:52



Im Verfahren Senator Jackson vs. United States ergeht folgender
Beschluss


Die Anträge auf vorläufige Entscheidungen im Wege von Preliminary Injunctions gemäß Punkt 1. und 2. der Klageschrift werden abgelehnt.

Begründung:

A) Zulässigkeit
Der Antrag ist zulässig.

1. Die Zuständigkeit des Supreme Courts ergibt sich aus Articel V Section 3 Subsection 1 der Constitution.

2. Die Klageberechtigung des Antragstellers im Hauptsacheverfahren ergibt sich ebenso aus Articel V Section 3 Subsection 1 der Constitution.

3. Der Antrag auf vorläufige Entscheidung im Wege von Preliminary Injunctions ist nach Articel IV Subsection 1 des Judicial Procedure Act zulässig.

B) Begründetheit
Der Antrag ist nicht begründet.

1. Die Klage im Hauptsacheverfahren ist weder offensichtlich unzulässig, noch offensichtlich unbegründet.

2. Bei der Abwägung der Folgen, welche die antragsgemäße vorläufige Entscheidung bei der späteren Erfolglosigkeit der Klage im Hauptsacheverfahren gegenüber der Verweigerung der vorläufigen Entscheidung hat, war seitens des Gerichts der Verweigerung der vorläufigen Entscheidung der Vorzug zu geben.

a) Die vorläufige Entscheidung, die Ernennung des Direktors der Federal Reserve für ungültig zu erklären würde in unzulässiger Weise einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorgreifen.
b) Der weiteren Amtsführung des Direktors der Federal Reserve Bank vorerst bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht auch eine mögliche Feststellung der Unrechtmäßigkeit seiner Ernennung nicht entgegen, da aus Sicht des Gerichts Entscheidungen des Direktors keinen unwiderruflichen und damit notwendigenfalls korrigierbaren Charakter haben.
c) Der Argumentation des Antragstellers betreffend die Eilbedürftigkeit der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ernennung des Direktors der Federal Reserve Bank schließt sich das Gericht nicht an. Gerade weil die Federal Reserve Bank derzeit im Aufbau ist, sieht es das Gericht bei der Folgenabwägung für die vorläufigen Entscheidungen als wichtiger an, das Funktionieren der Bank bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiterhin zu gewährleisten.

Die Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren hat das Gericht im Rahmen der Entscheidung über die Preliminary Injuncion nicht geprüft.

Astoria City, 11.03.2008

Armin Schwertfeger
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Jacob A. Wirtz

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4

Dienstag, 11. März 2008, 20:56

Nachdem der Beschluss verlesen ist, steht Wirtz auf und protestiert.

Your Honor! Your Honor!

Diese Einschätzung kann nicht ernst gemeint sein! Der Direktor der Federal Reserve Bank trägt direkte Verantwortung unter anderem für die Festsetzung der Geldmenge, die Festlegung der staatlichen Leitzinssätze, die Vergabe von Krediten an Geschäftsbanken oder den Bund und Bundesstaaten sowie für die Aufsicht über alle astorischen Geschäftsbanken! Das sind Eckpfeiler der astorischen Volkswirtschaft mit nicht geringer Wichtigkeit für die Stabilität der Weltwirtschaft! Nicht ernsthaft können hier irreparable Schäden durch eine nicht berufene Amtsführung ausgeschlossen werden!

Viel mehr noch droht, wenn der Zentralbankchef als bloßer Beamter der Regierung agieren kann, eine Währungsentwertung mit dem Ziel, Staatsverschuldung schleichend abzubauen. Das hohe Gericht droht hier einen Präzedenzfall zu schaffen, der es allen kommenden Regierungen ermöglicht, jenseits aller rechtlichen Vorschriften zu ernennen und entlassen und erst mit einem langwierigen Verfahren gestoppt werden zu können. Das Oberste Bundesgericht muss hier nach allen Grundsätzen ordnungsgemäßer Gerichtsbarkeit dem United States Senate, der astorischen Wirtschaft und dem astorischen Volk Rechtsschutz gewähren!
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5

Dienstag, 11. März 2008, 22:40

Mr. Wirtz, ich fordere Sie auf, sich zu mäßigen. Der Vertreter des Antragstellers kann und sollte sich absolut sicher sein, dass das Gericht die Einschätzung ernst meint. Das ist hier keine Unterhaltungsveranstaltung.

Zur Sache wird der Antragsteller in der Hauptverhandlung, so diese nach positiver Entscheidung des Gerichts über die Erteilung eines Writ of Certiorari eröffnet wird, die Gelegenheit bekommen, seine Ansichten darzulegen.

Ihr Protest hier, Mr. Wirtz, ist also absolut unangebracht, und dies nicht nur weil er wegen der Endgültigkeit der Gerichtsentscheidung völlig überflüssig ist. Nein, die Art und Weise steht im Widerspruch zur Bedeutung dieses Hauses.
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6

Donnerstag, 13. März 2008, 00:33

Your Honor,
zu diesem Verfahren kommt es nur, weil das maßgebliche Gesetz schlichtweg unüberlegte bzw. unpräzise Regelungen aufstellt, die interpretiert werden müssen.
Die Regierung hat dies getan aufgrund folgender Überlegungen:

- Die FRB ist keine Oberste Bundesbehörde, weil der Fed. Adm. Act sie nicht aufzählt.
- Der FRB Act weist keine Unterordnungen unter andere Institutionen auf.
- In der Verfassung stehen keine Bestimmungen zu einer Nationalbank.

Der FRB Act klärt nicht, wo in der Hierarchie die FRB anzusiedeln ist.
Der Congress hat damit einfach nur eine Institution geschaffen. Da diese aber keine Gesetze macht (Legislative) und auch kein Recht spricht (Judikative), aber dennoch zur Unionsebene zählt, muss sie zur Verwaltung (Exekutive) gehören.
Wo die Institution also in der Hierarchie angesiedelt wird, ist letzlich dem Präsidenten überlassen, der ja alle Exekutivkompetenzen auf sich vereint.
Die fachliche Unabhängigkeit ist eine Besonderheit, aber die ist für die Einordnung der Bank unerheblich.

1. Die FRB ist demnach eine herausgehobene Abteilung des Departments of Trade and Trasury.
2. Aufgrund ihrer Rolle als Nationalbank hat der Congress von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht und genau diesen Teil des Departments gegen fachliche Eingriffe abgeschirmt.
3. Da der Director ein nachgeordneter Beamter des Departments ist, muss er nicht bestätigt werden. Die einzige Bestimmung, die der FRB Act in Bezug auf den Director festlegt, ist, dass der Director der FRB sechs Monate amtiert.

Der nächste Punkt wäre der, inwieweit der Director der rechtlichen, fachlichen und dienstlichen Dienstaufsicht des Präsidenten untersteht.
Die genannte Unabhängigkeit kann nur fachlicher Natur sein.
Rechtlich und dienstlich untersteht der Director dem Präsidenten wie jeder andere Beamte auch, das schließt z.B. Disziplinarmaßnahmen bei Amtspflichtverletzungen ein da Diszis Dienstordnungsmaßnahmen und keine Strafen sind.
Fachliche Zuständigkeit ist alles, wo jemand selbst Entscheidungen herbeiführen kann und/oder einen kreativen Akt vornimmt (fett markiert im folgenden Auszug).

Zitat

Section 2 des FRBA:
(1) Die Federal Reserve Bank trägt Verantwortung für:
1. Die Festlegung der Geldmenge, verbunden mit der Ausgabe astorischer Banknoten und Münzen.
2. Die Festlegung staatlichen Leitzinssätze.
3. Die Verwaltung des bankeigenen Konten- und Kreditwesens.
4. Die Bereitstellung von Konten für den Bund, die Bundesstaaten und staatliche Institutionen.
5. Die Bereitstellung von Konten für Bürger, Unternehmen und Vereine, sofern dies nicht durch Geschäftsbanken geschehen kann.
(2) Die Federal Reserve Bank:
1. Vergibt Kredite an Bund, Bundesstaaten, staatliche Institutionen, sowie die Geschäftsbanken.
2. Vergibt Kredite an Privatpersonen, Unternehmen und Vereine, sofern dies nicht durch Geschäftsbanken geschehen kann. Personenkredite werden nach internen Regelungen vergeben.
3. Führt die Aufsicht über Geschäftbanken in den der Vereinigten Staaten von Astor.


Alles was mit Verwaltung, Bereitstellung oder Aufsichtsführung betitelt ist, fällt unter die dienstliche Unterordnung unter den Präsidenten und den zuständigen Secretary. Das kann dem Director also vom Präsidenten oder dem zuständigen Secretary angewiesen werden.

Wenn die Federal Reserve Bank in allen Punkten unabhängig sein soll, müsste sie sich änhlich wie das Kuratorium der GF selbst wieder komplettieren, wenn jemand ausscheidet, dazu wäre aber ein Rat der Wirtschaftsweisen nötig.

Wie gesagt, die Regierung bleibt bei der Ansicht, dass unabhängig so zu verstehen ist, dass fachspezifische Entscheidungen keiner Weisung unterliegen, jedoch dienstlich und rechtlich.


Aus diesen Gründen, beantrage ich die Abweisung der genannten Klage, indem
1. festgestellt wird, dass die Federal Reserve Bank eine in fachlicher Hinsicht unabhängige Behörde des Departments of Trade and Treasury ist, nicht aber in dienstlicher und rechtlicher Hinsicht,
2. festgestellt wird, dass die Zustimmung des Senates zur Besetzung dieses Amtes nicht erforderlich ist und
3. infolge dessen festgestellt wird, dass die Ernennung Amerigo James Hullanders zum Director of the Federal Reserve Bank rechtmäßig erfolgte.
Alexander Xanathos
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Armin Schwertfeger

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7

Samstag, 15. März 2008, 14:18



In dem Verfahren

Senator Lance B. Jackson
-Antragsteller-

versus

The United States of Astor, Bundesregierung
-Antragsgegnerin-

über den

Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari

gerichtet auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ernennung von Mr. Amerigo James Hullander zum Director of the Federal Reserve Bank


hat das Gericht am 15.03.2008 entschieden:

I. Der Writ of Certiorari wird erteilt.
II. Beide Parteien -vertreten durch ihre Bevollmächtigten - werden zur mündlichen Verhandlung ab dem 16.03.2008 geladen.


So wurde es angeordnet.


In der mündlichen Verhandlung werden beide Parteien die Möglichkeit erhalten, in einem Vortrag ihre Argumente vorzubringen. Die mündliche Verhandlung wird auf Grundlage der eingereichten Schriftsätze geführt. Die Verhandlung findet nach den Bestimmungen des Article III der Anordnung über die Prozessführung des Supreme Court vom 27.09.2006 statt.


Begründung:


I.


1. Die Parteien des Verfahrens bringen zwei grundlegend unterschiedliche Auffassung über die Anwendung und Auslegung der einschlägigen Vorschriften zum Ausdruck.
2. Der Antragsteller vertritt in der Antragsschrift die Ansicht, dass die Federal Reserve Bank keine nachgeordnete Behörde im Sinne des Gesetzes sei und die Ernennung ihres Direktors somit der Bestätigung durch den United States Senat Bedarf.
3. Die Antragsgegnerin vertritt in der Erwiderungsschrift die Ansicht, dass die Federal Reserve Bank eine dienstlich und rechtlich dem Department of Trade and Treasury nachgeordnete Behörde sei und somit die Ernennung deren Direktors der Mitwirkung des United States Senate nicht bedarf.
4. Das Gericht stellt somit fest, dass die Parteien in offenem Widerspruch über die Auslegung der Verfassung und geltender Gesetze stehen.

II.


1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde vom Antragsteller gestellt. Seitens der Antragsgegnerin wurde kein Antrag auf Abweisung des Eröffnungsantrags gestellt.
2. Auf Grund des Interesses beider Seiten an der Durchführung des Hauptverfahrens, wird dieses vom Gericht eröffnet.

III.


1. Das Gericht erkennt an, dass die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ernennung des Direktors der Federal Reserve Bank grundsätzliche rechtliche und verfassungsrechtliche Bedeutung hat.
2. Mit der Entscheidung über die Einordnung der Federal Reserve Bank in das System der Ämter und Behörden der United States ist über die Interpretation des Federal Reserve Bank Act in Verbidung mit dem Federal Administration Act und deren Vereinbarkeit mit der Verfassung zu befinden.

IV.


Das Gericht wird im Ergebnis der Hauptverhandlung entscheiden über:
a) den Status der Federal Reserve Bank als Oberste Bundesbehörde im Sinne des Federal Administration Act, und
b) die sich aus der Entscheidung zu a) ergebenden verfassungsrechtlichen bzw. gesetzlichen Mitwirkungsrechte des United States Senat bei der Ernennung des Direktors der Federal Reserve Bank.



Astoria City, 15.03.2008

Armin Schwertfeger
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8

Sonntag, 16. März 2008, 15:48

Der Supreme Court Marshall klopft mit seinem Hammer zweimal auf den Tisch und ruft, während sich die Anwesenden erheben:

Der Ehrenwerte oberste Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Höret, höret, höret: Alle Personen, die vor dem Ehrenwerten obersten Gerichtshof ein Anliegen zu unterbreiten haben, sind aufgefordert vorzutreten und sich mit der Sache zu befassen, denn die Sitzung dieses Gerichtshofes ist nun eröffnet. Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses Ehrenwerte Gericht.

Chief Justice Schwertfeger betritt in der Robe den Verhandlungssaal, geht an seinen Platz und setzt sich hin.

Bitte setzen Sie sich. Die Sitzung des Supreme Court ist eröffnet.

Ich rufe auf den Fall Senator Lance B. Jackson versus United States of Astor, Bundesregierung. Dem Gericht sind als Prozessbevollmächtigte für die Antragsteller Mr. Jacob A. Wirtz und für die Antragsgegnerin Mr. Attorney General Alexander Xanathos benannt.

Ich bitte nun die Vertreter der Parteien vorzutreten und in den Oral Arguments dem Gericht ihre Argumente und Sichtweisen in diesem Verfahren dazulegen. Die Verhandlung wird auf Grundlage der Schriftsätze geführt, auf die Sie jederzeit verweisen oder zurückgreifen können. Zuerst wird der Vortrag der Antragsteller gehalten, danach folgt der Antragsgegner.

Beiden Parteien steht jeweils genau ein Posting zur Verfügung, alles darüber hinaus wird das Gericht nicht mehr berücksichtigen. Halten Sie ihren Vortrag also knapp und verzichten Sie auf Wiederholungen und Ausführungen, die nichts mit den im Writ of Certiorari genannten Entscheidungsgegenständen zu tun haben.

Für die Vorbereitung ihrer Ausführungen stellt ihnen das Gericht jeweils eine Frist von 72 Stunden zur Verfügung, für die Antragsteller-Seite beginnend ab jetzt, für die Antragsgegner-Seite beginnend mit dem Abschluss der Ausführungen des Antragstellers.

Das Gericht behält sich vor, nach den Ausführungen Fragen zu Ihren Schriftsätzen und den in den Oral Arguments vorgebrachten Ansichten zu stellen.

Mr. Wirtz, Sie haben das Wort.
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Jacob A. Wirtz

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9

Dienstag, 18. März 2008, 00:56

Wirtz erhebt sich von seinem Platz. Er trägt einen eleganten Anzug. Die Fingerspitzen einer Hand ruhen auf dem Tisch, hinter dem die Klagevertreter Platz genommen haben, mit der anderen Hand unterstreicht er während seines Vortrages langsam und bedacht seine Worte. Er spricht konzentriert und mit klarer Stimme:

Your Honor!

Es ist ein eherner Grundsatz der Verfassung der Vereinigten Staaten, dass die Ernennung aller Bundesbeamten der Zustimmung durch den United States Senate bedarf. Die Verfassung sieht, in Paragraph 2 der Section 6 des Article III, nur eine Ausnahme vor: Der Senat kann (auch ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses) Regelungen erlassen, die es dem Präsidenten gestatten, Bundesbeamte auch ohne Zustimmung des Senates zu ernennen.

Hat der Senat im Falle des Director of the Federal Reserve Bank eine solche Regelung explizit erlassen? Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Der Vertreter der Beklagten argumentiert nun, eine solche Ermächtigung des Präsidenten durch den Senat sei implizit durch Gesetzgebung erfolgt, und begründet dies wie folgt: (1) Die Federal Reserve Bank sei nachgeordnete Behörde des Department of Trade and Treasury und (2) damit sei die Ernennung eines Director of the Federal Reserve Bank ohne Mitwirkung des Senates automatisch zulässig.

Beide Folgerungen sind nicht korrekt.

Zu (1): Die Federal Reserve Bank ist durch den Kongress so geschaffen worden, dass sie „unabhängig von Weisungen der Bundesregierung und anderer Institutionen“ (Paragraph 4 der Section 1 des Federal Reserve Bank Act) arbeitet. „Nachordnung“, wie sie der Federal Administration Act im sechsten und siebten Absatz seiner Section 3 definiert, ist aber hier nicht gegeben, im Gegenteil: Die Federal Reserve Bank kennt in allen ihren Entscheidung keine übergeordnete Stelle, sondern trifft die Entscheidung nach eigener Maßgabe. Der Federal Administration Act mit seinen Bestimmungen über nachgeordnete Behörden ist also hier nicht anwendbar, die Federal Reserve Bank ist der Bundesregierung damit entzogen.

Nähme man dennoch unter Nichtbeachtung dieser eindeutigen Festlegung an, der Gesetzgeber habe die Zuordnung der Federal Reserve Bank absichtlich offen gelassen (was er, wie ausgeführt, nicht tat), bedürfte es zur Zuordnung der Federal Reserve Bank in den dienstlichen Zuständigkeitsbereich einer obersten Bundesbehörde immer eines konstituierenden Aktes durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Nur so kann Rechtssicherheit gewährt werden. Könnte der Präsident die Bundesverwaltung stillschweigend umbilden, entstünde ständig durch einfache Äußerungen oder Tätigkeiten des Präsidenten ein inkorrekter Rechtsschein über die Struktur der Bundesverwaltung. Die Federal Reserve Bank kann aber niemals ohne weiteres oder durch stillschweigende Annahme beim Handeln des Präsidenten dem Department of Trade and Treasury nachgeordnet werden.

Die Federal Reserve Bank ist also nach Section 1, Paragraph 4 des Federal Reserve Bank Act eine Bundesbehörde, die unabhängig von allen obersten Bundesbehörden arbeitet. Sie ist damit nicht, wie von der Antragsgegnerin bereits behauptet, nachgeordnete Behörde des Department of Trade and Treasury.

Zu (2): Fingiert, die Federal Reserve Bank sei nachgeordnete Behörde des Department of Trade and Treasury. Dann, so argumentiert die Bundesregierung, folge aus Paragraph 5 der Section 3 des Federal Administration Act („Nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senats berufen und entlassen [...]“), dass der Präsident den Director of the Federal Reserve Bank ohne Mitwirkung des Senates, nur auf Vorschlag des Secretary of Trade and Treasury hin, ernennen kann.

Als profunder Kenner des astorischen Rechts haben Euer Ehren zweifellos erkannt, dass ich unvollständig zitiert habe. Es fehlte der Nachsatz, in dem es heißt: „[...] es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise.“

Der Federal Reserve Bank Act wiederum sieht in Section 3, Paragraph 4, ausdrücklich eine andere Vorgehensweise in diesem Einzelfall vor: „Der Director wird als Bundesbeamter gemäss den Bestimmungen der Verfassung ernannt.“ Gemäß den Bestimmungen der Verfassung! Die Verfassung sieht, wie ich eingangs ausführte, vor, dass Bundesbeamte nur mit Zustimmung des Senats ernannt werden können. Der Federal Reserve Bank Act macht also von der Möglichkeit zur Ausnahme, die der Federal Administration Act bietet, Gebrauch und bestimmt für die Ernennung eines Director der Federal Reserve Bank das verfassungsgemäße Verfahren der Bestätigung durch den Senat.

Selbst wenn der Federal Administration Act diese Ausnahme im übrigen nicht zuließe oder diese Ausnahme für die Federal Reserve Bank nicht zulässig wäre, wäre in diesem Fall dadurch, dass der Federal Reserve Bank Act einen Tag nach dem Federal Administration Act in Kraft getreten ist, schlicht neues Recht abweichend geschaffen worden, welches das beschriebene Verfahren für die Ernennung des Director vorsieht. Sowohl nach dem Lex posterior- als auch nach dem Lex specialis-Grundsatz gehen also die Bestimmungen des Federal Reserve Bank Act denen des Federal Administration Act vor.

Das hohe Gericht möge mir erlauben, zum Abschluss einen kurzen Exkurs zur Ernennung des Director of the Electoral Office zu wagen. Das Electoral Office ist eindeutig nach Section 6 des Federal Administration Act dem Department of the Interior nachgeordnet. Hier findet sich allerdings eine ähnliche Einzelfallregelung wie im Falle der Federal Reserve Bank, wörtlich heißt es im Federal Authority Act (Section 3, Paragraph 2): „Der Direktor des Bundeswahlamts wird vom Präsidenten gemäss verfassungsrechtlichen Vorgaben auf eine Amtszeit von vier Monaten ernannt.“

Wir haben hier also einen Fall, in dem eine Behörde eindeutig einer obersten Bundesbehörde nachgeordnet ist und das Recht für die Ernennung ihres Leiters fast wortgleich dieselbe Vorgehensweise wie für den Director of the Federal Reserve Bank vorsieht. Dennoch ist bisher keine Bundesregierung auf die Idee gekommen, den Director of the Federal Reserve Bank ohne Mitwirkung des Senates zu ernennen. In einem Fall also, in dem die Argumentation der Antragsgegnerin ungleich stärker wiegen würde als im vorliegenden Fall, soll angeblich der Schluss der Antragsgegnerin nicht gelten und stattdessen die Interpretation des Rechts vorherrschen, die durch meinen Mandanten vertreten wird. Das verstehe, wer will.

Euer Ehren, ich fasse zusammen: (I) Die Federal Reserve Bank ist durch den Gesetzgeber der Bundesregierung ausdrücklich entzogen, sie ist keine nachgeordnete Behörde. (II) Selbst wenn sie nicht durch geltendes Recht der Bundesregierung entzogen wäre, bedürfte es eines konstituierenden Aktes, um sie einer Bundesbehörde zu unterstellen. (III) Selbst wenn sie dadurch einer Bundesbehörde (auf welche Art auch immer) unterstellt oder grundsätzlich der Federal Administration Act anwendbar wäre, gälten weiterhin die Rechtsbestimmungen, nach denen der Director of the Federal Reserve Bank nur nach den Bestimmungen der Verfassung und daher nur mit Zustimmung des Senates ernannt werden kann.

Die Ernennung eines Director of the Federal Reserve Bank ohne Mitwirkung des Senates ist also nicht zulässig. Insbesondere ist die Ernennung von Mr. Amerigo J. Hullander durch President Jefferson ist damit nichtig.

Vielen Dank, Euer Ehren.

Wirtz nimmt wieder Platz.
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Dienstag, 18. März 2008, 23:00

Ich danke Ihnen, Mr. Wirtz.

Mr. Xanathos, Sie haben das Wort.
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Mittwoch, 19. März 2008, 23:46

Nachdem der Kollege Wirtz geendet und sich wieder gesetzt und der Richter ihm das Wort erteilt hat,
erhebt sich Alexander Xanathos, um im Auftrag der Regierung das Gericht in ihrem Sinne zu überzeugen zu versuchen.
Es ist einer der wenigen Momente, in denen der Attorney General den Kragen geschlossen und mit einer dunkelblauen seidenen Krawatte versehen trägt.


Your Honor,
sehr geehrter Herr Kollege,



I.) Ich möchte als erstes kurz auf eine Äußerung der Klageseite eingehen:

Es mag richtig sein, wenn neueres Recht älteres Recht aufhebt, auch wenn dies nicht ausdrücklich festgelegt wird. Aber wenn man sich die Anträge und die Diskussionen im Congress zu beiden Acts ansieht, so stellt man schnell fest, dass die Diskussion um die Federal Reserve Bank Bill am 23.03.2007 eröffnet worden ist und die Diskussion um die Federal Administration Bill am 21.04.2007.
Die beiden Bills wurden zeitnah und parallel diskutiert. Von einem Akt der Rechtsänderung von einem Tag auf den anderen kann nicht ausgegangen werden.
Die Tatsache, dass der Federal Reserve Bank Act einen Tag nach dem Federal Administration Act in kraft getreten ist, und dass sich dann auf das Datum der Verkündung als den bürokratisch erforderlichen Verfahrensabschluss berufen wird, kann unmöglich eine Argumentationsgrundlage sein.



II.) Die erste Frage, dich ich mir stelle und die meiner Meinung nach die wichtigste da grundlegendste ist, ist die, wo im Gesamtgefüge die Federal Reserve Bank (FRB) eingeordnet ist. Denn erst, wenn wir wissen, wo der Platz der FRB ist, kann man überhaupt über die daraus folgenden Rechtsverhältnisse in Bezug auf die Personalia eingehen.

Ist die FRB Teit des Staatswesens oder steht sie außerhalb davon?
Dass die FRB Teil des Staates ist, wird weder von der Regierung noch von der Klageseite bestritten. Den indirekten Beleg dafür finden wir auch im Gesetz, worauf ich in Folgenden eingehen werde.

Im Federal Reserve Bank Act, Section I heißt es:

Zitat

(1) Die Federal Reserve Bank ist die Zentral- und Notenbank der VS Astor.
(2) Ihr Hauptsitz befindet sich in Astoria City.
(3) Die Federal Reserve Bank ist im ausschliesslichen Besitz der Vereinigten Staaten von Astor. Ein Überschuss kommt als Einnahme dem Bund zu gute.
(4) Die Federal Reserve Bank arbeitet unabhängig von Weisungen der Bundesregierung und anderer Institutionen.

Das Gesetz legt damit fest, dass in jedem Falle die Federal Reserve Bank nicht Teil der Bundesregierung ist. Ob darunter oder außerhalb, wird nicht geklärt.
Aber was ist die Bundesregierung, die in der Verfassung so nicht definiert ist?
Im allgemeinen Verständnis ist die Bundesregierung der Präsident mit seinen Ministern.
Dazu heißt es im Federal Administration Act Section 3, Abs. 1:

Zitat

Die Leiter der Obersten Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Billigung des Senats berufen und von ihm entlassen. Sie stehen im Rang eines Ministers und haben Zugang zu den Kabinettssitzungen.

Die Leiter der Obersten Bundesbehörden sind demnach Teil der Bundesregierung.
Und die Mitglieder der Bundesregierung sind als Leiter der folgenden Ämter in Section 2, Abs 1 abschließend aufgezählt:

Zitat

Die folgenden Obersten Bundesbehörden (Federal Departments) bilden im engeren Sinne den administrativen Apparat der Bundesregierung:
- das Department of Defense (Verteidigungsministerium)
- das Department of Intelligence Affairs (Geheimdienstministerium)
- das Department of the Interior (Innenministerium)
- das Department of Justice (Justizministerium)
- das Department of Trade and Treasury (Handels- und Finanzministerium)
- das Department of State (Außenministerium).

Das klärt leider immer noch nicht, ob die FRB Teil des Staates ist oder nur in seinem Besitz.
Schauen wir zu diesem Punkt in die Constitution, Article I:

Zitat

Section 2
Alle Macht ruht im Volke und leitet sich folglich von ihm her. Staatliche Gewalt kann nur in seinem Namen durch das Volk selbst und durch die dafür in der Verfassung vorgesehenen und vom Volke legitimierten Körperschaften und Organe ausgeübt werden.

Section 3
Die legislative und die exekutive Gewalt des Staates sollen voneinander und insbesondere von der richterlichen Gewalt getrennt und unterschieden sein.

Die Constitution kennt demnach nur 3 Staatsgewalten: Exekutive, Legislative und Judikative.
Daraus folgt, dass jede Institution, die hoheitliche Maßnahmen vornimmt, irgendwo in einer dieser Gewalten aufgehangen sein muss.
Zur gesetzgebenden Gewalt gehören jene, welche Gesetze machen; das ist nur der Congress mit seinen Mitglieder.
Zur richterlichen Gewalt gehören jene, welche anhand des von der gesetzgebenden Gewalt gemachten Rechtes eben "Recht sprechen"; das ist nur der Supreme Court bzw. die durch Gesetz errichteten Gerichte für besondere Sachgebiete mit deren Mitgliedern als Richter.
Alles, was nicht Gesetze macht oder Recht spricht und was irgendwie zum Staat gehört, kann man in der vollziehenden Gewalt ansiedeln.

Die Federal Reserve Bank nimmt meiner Ansicht nach staatliche und hoheitliche Aufgaben wahr.
Denn die Festlegungen in Bezug auf die Währung würde ich schon als sehr staatlich bzw. als hoheitliche Maßnahme bezeichnen, ebenso was die Konzessionsvergabe an Privatbanken betrifft. Aber weder macht sie Gesetze noch spricht sie Recht.
Wenn sie Teil des Staates ist, wovon die Regierung und die Klageseite ausgehen, muss sie damit auch Teil der vollziehenden Gewalt sein, da wie ausgeführt unsere Verfassung keine weitere Staatsgewalt kennt.

Ein weiterer Beleg dafür, dass die FRB Teil der Exekutive ist, findet sich in der Bestimmung zum Director of the FRB:

Zitat

Der Director wird als Bundesbeamter gemäss den Bestimmungen der Verfassung ernannt.

Alle Beamten sind Teil der Exekutive, denn nur Richter, Representatives und Senatoren sind dies eben nicht, da sie anderen Gewalten angehören.

Ich fasse deshalb zusammen:
1. Die Federal Reserve Bank ist Teil der Exekutive.
2. Die Federal Reserve Bank ist nicht Teil der Bundesregierung.

Da die Bundesregierungnach dem Präsidenten eben die Spitze der Exekutive (Oberste Bundesbehörden) bildet und die Federal Reserve Bank dort nicht beteiligt ist, wie sich aus dem Gesetz herauszulesen ist, kann sie nur darunter angesiedelt sein. Und damit ist sie eine nachgeordnete Behörde.

Das verträgt sich auch direkt mit dem o.a. und hier erneut zitierten Gesetzestext:

Zitat

(4) Die Federal Reserve Bank arbeitet unabhängig von Weisungen der Bundesregierung und anderer Institutionen.

Ich sehe es so, dass das Gesetz die Unabhängigkeit vor "Weisungen von oben" und von gleichrangigen anderen Behörden unterhalb der Departments schützt.
Und damit ist klargestellt, dass die Federal Reserve Bank eben eine nachgeordnete Behörde des zuständigen Ministeriums ist, nach einhelliger Meinung eben des Departments of Trade and Treasury.



III.) Nachdem wir nun wissen, wo sich die FRB im Gesamtgefüge befindet, gehe ich nun einmal das Prozedere zur Ernennung des Directors of the Federal Reserve Bank am Gesetzestext durch. Ich beginne im Federal Reserve Bank Act, Section 3, Abs. 4:

Zitat

Der Director wird als Bundesbeamter gemäss den Bestimmungen der Verfassung ernannt.

Schauen wir in die Constitution, nämlich in Article VI, Section 1, Abs. 6:

Zitat

Der Präsident ernennt, soweit durch die Verfassung oder die Gesetze nichts Abweichendes bestimmt ist, alle Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger, und fertigt deren Ernennungs- und Entlassungsurkunden aus. [...]

Es steht in jedem Fall fest, dass der Director of the FRB vom Präsidenten zu ernennen ist.
Eine genauere Regelung darüber hinaus legt das Gesetz ja gar nicht fest.
Es legt nur fest, dass der Director of the FRB eben durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt wird und nicht z.B. durch den President of the House of Representatives.
Das Gesetz regelt eben nicht, ob der Director durch den Senat bestätigt werden muss, wie es z.B. der Judicial Appointments Act festlegt, worauf ich später eingehen werde.

Aber schauen wir nun weiter in Article III, Section 6, Abs. 2:

Zitat

Die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger bedürfen der Bestätigung ausschließlich durch den Senat. Dieser kann ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses gesetzliche Regelungen erlassen, welche es dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ermöglichen, bestimmte Beamte und Amtsträger in Eigenregie zu berufen.

Ich stelle also fest, dass der Senat eine derartige gesetzliche Regelung erlassen kann, ohne dass er dabei der Mitwirkung des Repräsentantenhauses bedarf.
Sehen wir nun in den Federal Administration Act. Dieses Gesetz ist immerhin eine gesetzliche Regelung, die in jedem Falle die Zustimmung des Senates erhalten hat, da es durch Repräsentantenhaus und Senat gegangen ist und in beiden beschlossen wurde.

Der Federal Administration Act besagt nun in Section 3, Abs. 5:

Zitat

Nachgeordnete Amtsträger in Obersten Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter Ämter und Behörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senats berufen und entlassen, es sei denn, das Gesetz bestimmt im Einzelfall eine andere Vorgehensweise.

Und wenn wir nun wieder in die eingangs zitierte Regelung des Federal Reserve Bank Acts gehen, schließt sich der Kreis und wir stehen wieder am Anfang.
Warum stehen wir wieder an Anfang?
Weil eben der Director gem. den Bestimmungen der Verfassung ernannt werden soll.
Sind nicht alle Gesetze, die verfassungskonform zustandegekommen sind, ein konkretisierter Ausdruck des Verfassungswillens?
Letzlich müssen ja alle Amtsträger gem. der Verfassung ernannt werden.
Es gilt an diesem Punkt die Legitimationskette: Eine Verwaltungsakt (z.B. Ernennung) muss auf einem gültigen Gesetz beruhen, welches auf der gültigen Verfassung beruhen muss.
"gemäß den Bestimmungen der Verfassung" ist eine unsinnige Formulierung, da eben das Gesetz auch Ausdruck des Verfassungswillens ist, denn ist ja bisher weder für formal noch materiell verfassungswidrig erklärt.

Als Beispiel sei auch mir ein Exkurs gestattet, nämlich in den Judicial Appointments Act, Section 1:

Zitat

Der Chief Justice und gegebenenfalls die weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichter werden vom President nominiert und bedürfen der Bestätigung durch den Senate mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Senatorenstimmen.

DAS ist eine klare und eindeutige Regelung in Bezug darauf, ob ein Kandidat durch den Senat mit einer klar vorgegebenen Mehrheit bestätigt werden soll. Und eben eine solche fehlt im FRB Act.

Ich fasse deshalb zusammen:
1. Der Director of the FRB wird als Leiter einer dem Department of Trade and Treasury nachgeordneten Behörde (auf Vorschlag des Secretary) vom Präsidenten ernannt.
2. Der Kandidat bedarf hierfür gemäß dem Federal Administration Act hier nicht der Bestätigung durch den Senat.



IV.) Zum Verständnis der gesetzlich geforderten Unabhängigkeit der FRB von der Bundesregierung und anderen Behörden habe ich meinen Ausführungen zur Antragserwiderung nichts hinzufügen und vermeide an dieser Stelle eine Wiederholung.



V.) Ich fasse deshalb abschließend zusammen:
1. Die Federal Reserve Bank ist Teil der Exekutive.
2. Die Federal Reserve Bank ist nicht Teil der Bundesregierung.
3. Die Federal Reserve Bank ist eine nachgeordnete Behörde des Departments of Trade and Treasury.
4. Der Director of the FRB wird als Leiter einer dem Department of Trade and Treasury nachgeordneten Behörde (auf Vorschlag des Secretary) vom Präsidenten ernannt.
5. Der Kandidat bedarf hierfür gemäß dem Federal Administration Act hier nicht der Bestätigung durch den Senat.
6. Die Ernennung Mr. Amerigo J. Hullanders zum Director of the Federal Reserve Bank durch President Jefferson ist damit rechtens und gültig.



Vielen Dank für Ihre Aufkersamkeit.

Alexander setzt sich wieder und wartet auf evtl. Frage des Gerichtes.
Alexander Xanathos
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Armin Schwertfeger

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Donnerstag, 20. März 2008, 18:09

Mr. Xanathos, ich danke auch Ihnen für Ihre Ausführungen.

Das Gericht hat die Oral Arguments vernommen und wird diese neben den eingereichten Schriftsätzen für seine Entscheidung heranziehen. Zu den Ausführungen hat das Gericht keine weiteren Fragen an die Parteien.

Die mündliche Verhandlung wird hiermit geschlossen. Das Gericht zieht sich zur Urteilsfindung zurück. Das Urteil wird an dieser Stelle verkündet. Der Verkündungstermin wird öffentlich bekannt gegeben.

Der Fall wird zur Entscheidung angenommen.


Mit diesen Worten wird die Sitzung beendet. Nach drei Hammerschlägen erheben sich die Anwesenden, während Chief Justice Schwertfeger den Verhandlungssaal verlässt.
Armin Schwertfeger
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

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13

Samstag, 22. März 2008, 14:06



Im Verfahren Senator Jackson vs. United States ergeht folgender
Beschluss


Als Termin und Ort für die Urteilsverkündung werden festgesetzt:

Sonntag, 23.03.2008 ab 16.00 Uhr
Verhandlungssaal des Supreme Court


Astoria City, 22.03.2008

Armin Schwertfeger
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14

Sonntag, 23. März 2008, 12:44

Wirtz fährt vor, betritt an einer riesigen Menge von Journalisten vorbei das Gericht und nimmt im Gerichtssaal Platz, um die Urteilsverkündung abzuwarten.
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Powell Wirtz Rauhut & Gideon

Armin Schwertfeger

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Sonntag, 23. März 2008, 16:10

Der Supreme Court Marshall klopft mit seinem Hammer zweimal auf den Tisch und ruft, während sich die Anwesenden erheben:

Der Ehrenwerte oberste Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Höret, höret, höret: Alle Personen, die vor dem Ehrenwerten obersten Gerichtshof ein Anliegen zu unterbreiten haben, sind aufgefordert vorzutreten und sich mit der Sache zu befassen, denn die Sitzung dieses Gerichtshofes ist nun eröffnet. Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses Ehrenwerte Gericht.

Chief Justice Schwertfeger betritt in der Robe den Verhandlungssaal, geht an seinen Platz und verkündet stehend die folgende Urteilsformel.

In dem Verfahren

Senator Lance B. Jackson versus The United States of Astor, Bundesregierung
hat der Supreme Court unter Vorsitz von Chief Justice Schwertfeger

auf der Grundlage der Klage vom 09.03.2008, der Klageerwiderung vom 13.03.2008 sowie der in der mündlichen Verhandlung vom 16. bis 20.03.2008 vorgebrachten Ausführungen beider Parteien am 22.03.2008 entschieden:

I. Die Ernennung von Mr. Amerigo James Hullander zum Director of the Federal Reserve Bank durch President Jefferson am 15.02.2008 war rechtswidrig.
a) Mr. Hullander ist mit sofortiger Wirkung kein Director of the Federal Reserve Bank mehr.
b) Ansprüche von Mr. Hullander aus der Führung des Amts vom 15.02.2008 bis zum heutigen Tag bleiben bestehen und sind seitens der Bundesregierung zu erfüllen.
II. Die Federal Reserve Bank ist eine in jeder Hinsicht unabhängige Behörde. Sie ist keine Oberste Bundesbehörde und keine nachgeordnete Behörde im Sinne des Federal Administration Acts.
III. Die Ernennung des Directors of the Federal Reserve Bank bedarf der Bestätigung durch den United States Senate.


Bitte setzen Sie sich.

Chief Justice Schwertfeger setzt sich. Ein Gerichtssekretär gibt den Parteien je eine Ausfertigung des Urteils und verteilt weitere Kopien an die anwesenden Journalisten und Zuschauer. Sodann liest Schwertfeger die Urteilsbegründung vor:
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Sonntag, 23. März 2008, 16:22




In dem Verfahren

Senator Lance B. Jackson
-Antragsteller-

versus

The United States of Astor, Bundesregierung
-Antragsgegnerin-


über den

Antrag festzustellen, dass der Director of the Federal Reserve Bank entgegen der von der derzeitigen Präsidentin praktizierten Praxis nicht ohne Mitwirken des Senates ernannt werden kann und dass daher die Ernennung von Amerigo James Hullander zum Director of the Federal Reserve Bank ohne Mitwirkung des Senates niemals wirksam war und ihm daher auch keine Ansprüche aus der Führung des Amtes entstanden sind.

und den

Gegenantrag, die genannten Klage abzuweisen, indem
1. festgestellt wird, dass die Federal Reserve Bank eine in fachlicher Hinsicht unabhängige Behörde des Departments of Trade and Treasury ist, nicht aber in dienstlicher und rechtlicher Hinsicht,
2. festgestellt wird, dass die Zustimmung des Senates zur Besetzung dieses Amtes nicht erforderlich ist und
3. infolge dessen festgestellt wird, dass die Ernennung Amerigo James Hullanders zum Director of the Federal Reserve Bank rechtmäßig erfolgte.

hat der Supreme Court unter Vorsitz von Chief Justice Schwertfeger

auf der Grundlage der Klage vom 09.03.2008, der Klageerwiderung vom 13.03.2008 sowie der in der mündlichen Verhandlung vom 16. bis 20.03.2008 vorgebrachten Ausführungen beider Parteien am 22.03.2008 entschieden:

I. Die Ernennung von Mr. Amerigo James Hullander zum Director of the Federal Reserve Bank durch President Jefferson am 15.02.2008 war rechtswidrig.
a) Mr. Hullander ist mit sofortiger Wirkung kein Director of the Federal Reserve Bank mehr.
b) Ansprüche von Mr. Hullander aus der Führung des Amts vom 15.02.2008 bis zum heutigen Tag bleiben bestehen und sind seitens der Bundesregierung zu erfüllen.
II. Die Federal Reserve Bank ist eine in jeder Hinsicht unabhängige Behörde. Sie ist keine Oberste Bundesbehörde und keine nachgeordnete Behörde im Sinne des Federal Administration Acts.
III. Die Ernennung des Directors of the Federal Reserve Bank bedarf der Bestätigung durch den United States Senate.


So wurde es angeordnet.


Das Urteil bindet alle staatliche Gewalt auf Grundlage der Verfassung. Es ist unmittelbar rechtskräftig und unanfechtbar.


Begründung:

I.
1. Der Kläger vertritt schriftsätzlich und mündlich die Auffassung, die Federal Reserve Bank sei keine nachgeordnete Behörde im Sinne Section 3 Subsection 5 und 6 des Federal Administration Acts.
2. Der Kläger führte weiter aus, dass eine Ernennung des Direktors auf der Grundlage von Sect. 3 Subsect. 4 des Federal Reserve Bank Act in Verbindung mit Sect. 6 Subsect. 2 Satz 1 der Verfassung nur nach Bestätigung durch den Senat möglich ist.

3. Die Antragsgegnerin vertritt schriftsätzlich und mündlich die Auffassung, dass die Federal Reserve Bank als Teil der Exekutive dem Department of Trade and Treasury dienstlich und rechtlich unterstellt, in fachlicher Hinsicht jedoch unabhängig sei. Sie beruft sich dabei auf die abschließende Aufzählung der Obersten Bundesbehörden in Sect. 2 Subsect. 1 des Federal Administration Act und leitet aus der Zuordnung der Federal Reserve Bank zur Exekutive eine Unterstellung unter eines der Departments her.
4. Auf der Grundlage der dienstlichen und rechtlichen Unterstellung der Federal Reserve Bank unter das Department of Trade and Treasury, vertritt die Antragsgegnerin die Ansicht, dass deren Direktor auf der Grundlage von Sect. 3 Subsect. 5 in Verbindung mit Sect. 6 Subsect. 2 Satz 2 auf Vorschlag des Secretary of Trade and Treasury ohne Bestätigung durch den Senat vom Präsidenten ernannt werden kann.

II.
1. Das Gericht hatte darüber zu befinden, welcher Status der Federal Reserve Bank innerhalb der Behörden und Ämter der United States zukommt.
2. Weiterhin hatte das Gericht zur befinden, ob die Federal Reserve Bank einer anderen Behörde unterstellt oder nachgeordnet ist.
3. Im Ergebnis der vorstehenden Entscheidungen hatte das Gericht zu entscheiden, ob die Ernennung des Directors of the Federal Reserve Bank der Bestätigung durch den United States Senate bedarf.
4. Abschließend hatte das Gericht zu entscheiden, wie im Falle einer Rechtswidrigkeit der Ernennung von Mr. Hullander zum Direktor mit seinen Ansprüche aus der Amtsführung seit der Ernennung zu verfahren sei.

III.
1. Bei der Entscheidung über den Status der Federal Reserve Bank folgt das Gericht weitgehend den Argumentationen des Klägers. Der Federal Reserve Bank Act formuliert in seiner Section 1 Subsection 4 "Die Federal Reserve Bank arbeitet unabhängig von Weisungen der Bundesregierung und anderer Institutionen." Hieraus ist nach Auffassung des Gerichts eindeutig zu erkennen, dass der Gesetzgeber die Federal Reserve Bank als eine, von jeglicher politischen Einflussnahme vollständig unabhängige Institution eingerichtet hat.
2. Aus der genannten Bestimmung ist keine irgendwie geartete Einschränkung dieser Unabhängigkeit abzuleiten, weder in fachlicher, in rechtlicher oder in dienstlicher Hinsicht.
3. Die unter 1. zitierte Bestimmung verbietet auch eine Nachordnung unter ein Department und damit unter einen Teil der Bundesregierung oder unter eine sonstige Institution. Eine Nachordnung würde der vollständigen Unabhängigkeit, welche der Gesetzgeber der Federal Reserve Bank zuerkannt hat, zuwider laufen. Das trifft auch auf eine nur rechtliche oder dienstliche Nachordnung zu.
4. Die Federal Reserve Bank ist daher weder eine Oberste Bundesbehörde, noch eine nachgeordnete Behörde irgend einer anderen Behörde oder Insitution. Sie ist eine vollständig selbständige und dem Einfluss der Bundesregierung bzw. anderer Institutionen entzogene Bundesbehörde.

IV.
1. Die Ernennung aller Bundesbeamten erfolgt auf der Grundlage von Art. IV Sect. 1 Subsect. 6 in Verbindung mit Art. III Sect. 6 Subsect. 2 der Verfassung durch den Präsidenten nach Bestätigung durch den Senat. Satz 2 von Art. III Sect. 6 Subsect. 2 der Verfassung räumt dem Senat das Recht ein, Ausnahmen von seinem Bestätigungsvorbehalt gesetzlich zu regeln. Von diesem Recht hat der Senat in Sect. 3 Subsect. 5 des Federal Administration Act Gebrauch gemacht. Dort ermächtigt der Senat den Präsidenten, nachgeordnete Amtsträger Oberster Bundesbehörden und Leiter nachgeordneter Behörden und Ämter auch ohne Bestätigung durch den Senat zu ernennen.
2. Nach der Einstufung der Federal Reserve Bank unter III. als selbständige und keiner anderen Institution nachgeordneten Behörde kann Sect. 3 Subsect. 5 des Federal Administration Acts für die Ernennung des Directors of the Federal Reserve Bank nicht heran gezogen werden. Die eigenständige Ernennung durch den Präsidenten ohne Bestätigung durch den Senat ist auf dieser Grundlage nicht möglich.
3. Die Ernennung des Direktors kann also nur auf der Grundlage der Verfassung erfolgen. Die entsprechende Bestimmung im Federal Administration Act ist auf die Ernennung des Direktors nicht anwendbar. Eine andere vom Senat erlassene gesetzliche Regelung, wonach der Director of the Federal Reserve Bank vom Präsidenten in Eigenregie ernannt werden kann, liegt nicht vor. Somit entfällt die Anwendbarkeit von Art. III Sect. 6 Subsect. 2 Satz 2 der Verfassung. Die Ernennung bedarf also nach Art. III Sect. 6 Subsect. 2 Satz 1 der Verfassung der Bestätigung durch den Senat.
4. Die Ernennung von Mr. Hullander zum Director of the Federal Reserve Bank durch President Jefferson vom 15.02.2008 war somit rechtswidrig.

V.
1. Bei der Entscheidung über die Ansprüche von Mr. Hullander aus seiner Amtsführung seit der rechtswidrigen Ernennung zum Director of the Federal Reserve Bank am 15.02.2008 bis zum heutigen Tag hatte das Gericht darüber zu befinden, ob Mr. Hullander von der Rechtswidrigkeit Kenntnis hatte und diese billigend in Kauf nahm, oder ob er auf die Rechtmäßigkeit seiner Ernennung vertrauen durfte.
2. Das Gericht geht in seiner Entscheidung, Mr. Hullander seine Ansprüche gegen die Bundesregieurung zuzuerkennen davon aus, dass er in Unkenntnis der möglichen Rechtswidrigkeit sein Amt ausgeführt hat.
3. Über den heutigen Tag hinaus gehende Ansprüche werden mit der Feststellung, dass Mr. Hullander kein Director of the Federal Reserve Bank ist, ausgeschlossen. Eventuelle Schadenersatzansprüche seitens Mr. Hullanders an die Bundesregierung, weil er auf die Rechtmäßigkeit der Ernennung vertrauen konnte und vertaut hat, bleiben von diesem Urteil unberührt.

Astoria City, 22.03.2008

Armin Schwertfeger
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Sonntag, 23. März 2008, 16:27

Die Sitzung ist geschlossen.

Chief Justice Schwertfeger schlägt dreimal mit dem Hammer, die Anwesenden erheben sich und der Richter verlässt den Verhandlungssaal.
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Alexander Xanathos

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Sonntag, 23. März 2008, 16:33

Mit einem Lächeln sagt Xanathos zu seinen Kollegen, die mit ihm die Worte des Hohen Gerichtes gehört haben:
"Mal gewinnt man, mal verliert man.
Ich habe eben erfahren, dass ich als Senator bestätigt worden bin. So schlimm ist dieser Tag also nicht ..."
Alexander Xanathos
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