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es ist längst üblich, dass Anträge zurückgezogen werden und dass Änderungen an Anträgen während der Debatte vorgenommen werden. Bislang jedoch gibt es dafür meines Wissens keine Grundlage - die soll jetzt geschaffen werden.
in der Tat haben wir das bislang nicht geregelt. Ich teile die Intention des Antrags und rege nur eine kleine Umformulierung in Subsection 8 an:
Änderungen in Beschlussanträgen können ausschließlich vom Antragsteller vorgenommen werden und sind im Rahmen der Aussprache als solche ausdrücklich kenntlich zu machen.