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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

Beiträge: 1 391

Wohnort: Laurentiana

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Freitag, 15. Juli 2011, 01:06

Standing Orders of the State Senate

Standing Orders of the Senate of the State of Savannah


Article I - General Provisions

Section 1 -The State Senate

Der Senat des Staates Savannah übt die legislative Gewalt aus, er tagt in dem dafür bereitgestellten Gebäude in der Hauptstadt des Staates, er gibt sich gemäß Art. III Sec. 7 der Verfassung des Staates Savannah diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


Article II -Chairmanship

Section 1 - President of the State Senate

Präsident des Staatssenates ist nach Art. III Sec. 5 der Staatsverfassung der Gouverneur des Staates Savannah sein, seine Stellvertreter sind in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates. Der Präsident des Staatssenates vertritt diesen nach außen, sorgt für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch. Er hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des Staatssenates, sofern diese den Fortgang der Arbeit und die Ordnung im Hause betrifft.


Article III - State Senators

Section 1 - Rights and duties

Die Mitglieder des Staatssenates sind berechtigt, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Staatssenates zu erlangen. Jeder Staatssenator folgt bei seinen Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen. Jedes Mitglied des Staatssenates kann eine Anfrage an die Administration oder eines ihrer Mitglieder richten, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Staatssenat beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Mitglieds zu richten, an den Gouverneur kann jede Frage betreffend die Tätigkeit der Administration gerichtet werden.


Article IV - Course of business

Section 1 - Debates

Der Staatssenat tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich. Aussprachen über Beschlussanträge werden von den Staatssenatoren selbstständig durch Erstellung eines entsprechenden Themas eröffnet, sie sind in der Form "[Motion] Jahr/Monat in Zahlen von 01 bis 12/laufende Nummer" zu kennzeichnen. Sie dauern grundsätzlich 96 und höchstens 168 Stunden. Verlängerungen sind während der Aussprache beim Präsidenten des Staatssenates zu beantragen, sie sind auf Antrag einzuräumen. Eine Abstimmung ist unabhängig von einer beantragten oder eingeräumten Verlängerung zu beenden, wenn binnen 48 Stunden kein Beitrag zur Sache mehr geäußert wurde.

Section 2 - Votes

Abstimmungen über Beschlussanträge werden nach Ende der Aussprache eingeleitet. Sie dauern 96 Stunden und bleiben mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits zuvor eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde. Eine Abstimmung ist zu beenden, wenn die Abstimmungsfrist abgelaufen ist, oder die erforderliche Mehrheit erreicht ist oder nicht mehr erreicht werden kann. Die Abstimmungsfrage ist sachbezogen und wertneutral zu formulieren und so zu stellen, dass die Staatssenatoren sie mit ja (aye), nein (nay) oder Enthaltung (abstention) beantworten können.
Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote] Jahr/Monat in Zahlen von 01 bis 12/laufende Nummer zu kennzeichnen, und sollen der entsprechenden Kennzeichnung der zugehörigen Aussprache entsprechen. Nachträgliche Veränderungen oder Revisionen eines Abstimmungsbeitrages sind bis zum Ende des Abstimmungszeitraumes zulässig. Sie sind ungültig, wenn nicht eindeutig erwiesen ist, dass die Änderung vor Ende des Abstimmungszeitraumes erfolgt sind. Mehrfache Stimmabgaben führen zur Ungültigkeit aller von dem betreffenden Staatssenator in dieser Abstimmung abgegebenen Stimmen.

Section 3 - Unanimous Consent

Der Beschluss per "Unanimous Consent" ist ein Verfahren zur einfacheren Regelung des Verfahrens des Staatssenates. Sofern ein Staatssenator einen Beschluss durch Unanimous Consent beantragt, so soll dieser Antrag als durch den Staatssenat einstimmig beschlossen geltend und durch den Präsidenten mit der Formel "Without objection, so ordered" verkündet werden, sofern nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Antrag ein Staatssenator widerspricht. Im Falle des Widerspruchs gilt der Antrag als abgelehnt, wobei jeder Staatssenator innerhalb von 24 Stunden nach dem Wiederspruch eine formelle Abstimmung über den Antrag verlangen kann.


Article V - Code of behavior

Section 1 - Rules of the House

In den Räumlichkeiten des Staatssenates ist es jedem Mitglied desselben sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Staatssenates und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal. Rederecht im Staatssenat haben die Mitglieder des Staatssenates Andere Personen müssen beim Präsidenten des Staatssenates Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Section 2 - Etiquette

Die Staatssenatoren richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Präsidenten des Staatssenates, der als Mister/Madam Speaker zu titulieren ist. Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Kongressmitglieder in ihren Reden auch namentlich an die anderen Kongressabgeordneten wenden. Hierbei sind stets voller Amtstitel und Name zu gebrauchen. Staatssenatoren werden als Mister/Madam Senator [Name] angesprochen. Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Präsident des Staatssenates. Er ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


Article VI - Sanctions

Section 1 - Admonishments

Der Präsident des Staatssenates spricht eine Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Staatssenates gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen die Hausordnung, verstößt. Eine Verwarnung ist im Kongressgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Section 2 - Monetary

Der Präsident des Staatssenates kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen. Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.Der Sanktion durch Ordnungsgeld geht immer eine Abstimmung über deren Höhe voraus, die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten. Ordnungsgelder fließen in die Staatskasse.

Section 3 - Prohibition of access

Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß ist der Präsident des Staatssenates berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen. Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Senatsmitglieder. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung der einfachen Mehrheit der abstimmenden Staatssenatoren, der betroffene Staatssenator ist dabei nicht stimmberechtigt. Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
Verstößt ein Besucher des Kongresses gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Kongresspräsident ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.


Article VII - Final provisions

Section 1 - Waiving the Standing Orders

Durch Beschluss des Staatssenates mit Mehrheit von zwei Drittel der Staatssenatoren kann von der Geschäftsordnung abgewichen werden.

Section 2 - Validity

Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung durch den Präsidenten des Staatssenats in Kraft. Sie behält Gültigkeit, bis der Staatssenat diese aufhebt oder eine neue Geschäftsordnung beschließt.




Beschlossen am 25.08.2008, zuletzt geändert am 15.07.2011.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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Freitag, 15. Juli 2011, 14:12

Motion to waive the Senate Standing Orders in part

(a) Concerning minimum periods of time
(1) Sämtliche Regelungen der Standing Orders bezüglich der Dauer von Aussprachen und Abstimmungen im Staatssenat werden in das Ermessen der Sitzungsleitung gestellt.
(2) Die entsprechende Anordnung in der General Regulation No. 2 der Federal Administration wird hiermit aufgehoben.
(3) Section (a) SSec. (1) dieser Resolution findet für den Einzelfall keine Anwendung, wenn ein Senator gegen ihre Anwendung im Einzelfall Protest erhebt. Sie tritt insgesamt außer Kraft, wenn ein Senator gegen die Anwendung der Resolution protestiert.

(b) Concerning unanimous consent requests
(1) Die Feststellung eines Beschlusses durch Unanimous Consent durch den Präsidenten des Staatssenats kann umgehend nach dem Antrag auf Beschluss durch Unanimous Consent und ohne Einhaltung der Warteperiode erfolgen.
(2) Section (b) dieser Resolution tritt außer Kraft, so bald dem Staatssenat mehr als ein Staatssenator angehört.


Beschlossen am 15.07.2011
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana