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Doug Hayward

Former U.S. President

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1

Mittwoch, 1. Dezember 2010, 17:11

2o1o/12/01 Peninsula Administration Bill


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic



The State Assembly of Peninsula
D. Hayward, Chairman
1st of December, 2o1o
Freeport City, PA



Honorable Assemblymen,

Mr. Anthony Davenport hat beantragt, Aussprache und Abstimmung über den im Anhang dargelegten Entwurf einzuleiten.

Mr. Davenport hat das Wort. Die Aussprache dauert vorerst 48 Stunden.





Peninsula Administration Bill


Section 1: General Provisions
Dieses Gesetz definiert den Aufbau der peninsulischen Staatsverwaltung, bestimmt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Amtsträger und Beamten, sowie Behörden als Ganzes und regelt die Hierarchie innerhalb der Exekutive.

Section 2: The Government
(1) Die Regierung des Staates Peninsula besteht aus dem Gouverneur, seinem Stellvertreter sowie den Leitern der Obersten Staatsbehörden.
(2) Die Regierung des Staates Peninsula tagt in regelmässigen Abständen in Freeport City.

Section 3: The Governor
(1) Der Gouverneur ist der oberste Staatsbeamte, Regierungschef und Vertreter des Staates Peninsula gegenüber anderen Bundesstaaten, dem Bund und dem Ausland.
(2) Dem Gouverneur obliegt die Ernennung und Entlassung sämtlicher Staatsbeamten, sowie die Schaffung von Staatsbehörden im Staat Peninsula.

Section 4: The Lieutenant Governor
(1) Der Stellvertretende Gouverneur folgt in das Amt des Gouverneurs für die restliche Amtszeit, sobald der amtierende Gouverneur aus dem Amt scheidet.
(2) Die Ernennung des Stellvertretenden Gouverneurs bedarf der Zustimmung der State Assembly.
(3) Der Stellvertretende Gouverneur leitet ein ihm vom Gouverneur zugewiesene Oberste Staatsbehörde.

Section 5: The Acting Governor
(1) Die State Assembly wählt aus ihren Reihen einen Staatsverwalter, sobald der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt scheidet und der Stellvertretende Gouverneur vor der Amtsübernahmen gemäss Sec. 4 (1) dieses Gesetzes ebenfalls aus dem Amt scheidet oder kein Stellvertretender Gouverneur ernannt ist.
(2) Dem Staatsverwalter obliegt die Organisation der Wahl des Gouverneurs für die verbliebene Amtszeit und übernimmt die Leitung der Regierung bis zum Amtsantritt eines neuen Gouverneurs.
(3) Die Ernennung und Entlassung von Staatsbeamten und die Schaffung von neuen Staatsbehörden durch den Staatsverwalter bedarf der Zustimmung der State Assembly. Das Vetorecht des Gouverneurs ist ihm verwehrt.

Section 6: The Departments
(1) Die Staatsverwaltung gliedert sich in folgende Oberste Staatsbehörden:
    (a) dem Departement of State, dem der Peninsula State Secretary vorsteht;
    (b) dem Department of Justice , dem der Peninsula Attentory General vorsteht;
    (c) und dem Department of Treasury, dem der Peninsula State Treasurer vorsteht.
(2) Das Department of State ist zuständig für:
    (a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Kommunen durch deren örtliche Behörden;
    (b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen.
(3) Das Department of Justice ist zuständig für:
    (a) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
    (b) die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
    (c) das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates, einschließlich der Feststellung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit;
    (d) die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze;
    (e) die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Regierung sowie des Staates Peninsula als Ganzem.
(4) Das Department of Treasury ist zuständig für:
    (a) die Führung des Haushaltes des Staates Peninsula, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
    (b) das Handels-, Banken- und Kartellwesen;
    (c) das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz;
    (d) die Förderung des Wirtschaftsstandortes Peninsula.
(5) Zusätzlich zu den aufgelisteten Zuständigkeiten, können den Obersten Staatsbehörden durch Gesetze weitere Zuständigkeiten zugewiesen werden.
(6) Oberste Staatbehörden ohne eigenen Leiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.

Section 7: The State Secretaries
(1) Die Leiter der Obersten Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Obersten Staatsbehörden unabhängig und führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsbehörden. Sie haben dem Gouverneur jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Obersten Bundesbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Amtszeit der Leiter der Obersten Bundesbehörden endet spätestens mit dem Amtsantritt eines neuen oder wiedergewählten Gouverneurs. Davon ausgenommen ist die Amtsübernehme durch den Stellvertretenden Gouverneur und die Einsetzung eines Staatsverwalters durch die State Assembly.

Section 8: The State Agencies
(1) Eine Staatsbehörde kann aufgrund eines Gesetzes oder eines Erlasses des Gouverneurs geschaffen werden, wobei eine klare Definition des Aufgabenbereiches zwingend ist.
(2) Staatsbehörden unterstehen der Aufsicht des Gouverneurs, sofern sie Aufsicht nicht explizit einer Obersten Staatsbehörde zugewiesen ist.

Section 9: The Chief Officers
(1) Die Leiter der Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Staatsbehörden unabhängig. Sie haben dem Gouverneur und dem ihnen übergeordneten Leiter einer Obersten Staatsbehörde jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Staatsbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Leiter der Staatsbehörden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit dem Staat Peninsula, worin sie grundsätzlich bis zu ihrem Rücktritt oder ihrer Entlassung verbleiben, ausser in den Fällen, bei denen der Gouverneur diese ausdrücklich auf einen begrenzten Zeitraum ernennt.

Section 10: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt auf dem von der peninsulischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Anthony J. Davenport

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2

Freitag, 3. Dezember 2010, 13:47

Mr. Chairman

Ich bitte um eine Verlängerung der Aussprache, ich werde leider erst in einigen Tagen kommen, mich zu der Vorlage zu äussern.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]

Doug Hayward

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3

Freitag, 3. Dezember 2010, 14:06

Assemblymen,

die Aussprache wird um 48 Stunden verlängert und würde somit am 5.12.2010 gegen 17:00Uhr enden. Sollte es dem Antragssteller bis dahin nicht möglich sein, den Antrag vorzustellen, rate ich dazu, den Antrag vorerst zurückzuzuiehen und zu einem anderen Zeitpunkt wieder einzubringen.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
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Anthony J. Davenport

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4

Samstag, 4. Dezember 2010, 14:23

Ich ziehe den Antrag vorerst zurück.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]

Doug Hayward

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5

Samstag, 4. Dezember 2010, 16:59

Honorable Assemblymen,

Der Einbringer hat den Antrag vorerst zurückgezogen. Die Aussprache ist beendet.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Doug Hayward

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6

Dienstag, 21. Dezember 2010, 18:27

Honorable Assemblymen,

Die Aussprache ist hiermit wieder geöffnet eröffnet.

Das Wort hat Governor Davenport.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Doug Hayward« (21. Dezember 2010, 18:27)


Anthony J. Davenport

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Dienstag, 21. Dezember 2010, 18:59

Mr. Chairman

Der neue Antrag hat so einige nicht unwesentliche Änderungen erhalten...
Anthony Jesse Davenport [R-SE]

Doug Hayward

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8

Dienstag, 21. Dezember 2010, 19:24

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Oh sorry... Übersehen... Ich wollte es allen Beiteiligten möglichst einfach machen.


Honorable Assemblymen,

Das Präsidium entschuldigt sich für diesen Fehler. Die Aussprache ist beendet.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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