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Astoria State Amnesty for the poor Act
ASTORIA STATE AMNESTY FOR THE POOR ACT
ARTICLE I. FUNDAMENTALS
Sec. 1 - Area of Application and short title
1. Dieses Gesetz dient dazu den Bedürftigen in Astoria State die Sicherung eines minimalen Lebensstandards zu ermöglichen.
2. Dieses Gesetz soll unter der Abkürzung "AFTP" zitiert werden.
Sec. 2 - Definitions
1. Als Bedürftig gelten Personen und Haushalte die
a) unfreiwillig keinen festen Wohnsitz haben.
b) keiner geregelten Arbeit nachgehen.
c) ärztlich als schwerbehindert eingestuft werden.
d) mit dem Gesamteinkommen des Haushalts nicht die Grundsicherung des Haushalts gewährleisten können.
ARTICLE II. AMNESTY
Sec. 1 - Basics
1. Der Staat Astoria State verpflichtet sich dazu alle in Article II zugesicherten Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
2. Für die Feststellung des Bedürftigenstatus sowie für die Verteilung der zugesicherten Leistungen soll eine Behörde namens "Astoria State Amnesty Agency (ASAA)" verantwortlich sein.
3. Die in diesem Gesetz zugesicherten Leistungen sind gerichtlich einforderbar.
Sec. 2 - Place to live
1. Jedem Bürger von Astoria State steht ein überdachter Platz zum Wohnen zu.
2. Sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein.
3. Für die Instandhaltung der Wohnanlagen ist der Staat zuständig.
Sec. 3 - Food and drinks
1. Der Staat Astoria State verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen dass keiner seiner Bürger Hunger oder Durst leiden muss.
2. Zu diesem Zwecke ist die kostenfreie Herausgabe von Lebensmittel an Bedürftige anzuordnen.
3. Die ausgegebenen Lebensmittel müssen noch verkaufsfähig sein.
Sec. 4 - Education
1. Der Staat ist verpflichtet jedem Bürger Bildung frei zugänglich zu machen.
2. Sollte ein Bürger nicht in der Lage sein für die Bildung seiner Kinder aufzukommen so ist der Staat verpflichtet Bildungsmittel zur Verfügung zu stellen.
Sec. 5 - Child Care
1. Der Staat ist verpflichtet jedem Kind unter 14 Jahren eine ganztägige, kostenfreie Betreuung zur Verfügung zu stellen, wenn alle im Haushalt lebenden Erwachsenen berufstätig sind oder sich in Weiterbildungsmaßnahmen befinden.
Sec. 6 - Communications
1. Jeder Bürger hat das Recht auf moderne Kommunikationsmittel. Die Möglichkeit des Kontakts zu anderen muss gegeben sein.
Sec. 7 - Hospitals
1. Die Krankenhäuser verpflichten sich jeden in akuten Fällen zu behandeln, unabhängig von der finanziellen Lage.
2. Als akut gilt jede Krankheit oder Verletzung bei der von Lebensgefahr oder der Gefahr einer dauerhaften Schädigung auszugehen ist.
Sec. 8 - Financial Help
1. Der Staat verpflichtet sich dazu, Personen ohne eigenem Einkommen oder mit geringem eigenem Einkommen stets so viel Geld zukommen zu lassen dass für diese ein würdiges Leben möglich ist.
2. In Abhängigkeit von den aktuellen Lebenshaltungskosten veröffentlicht die ASAA einmal im Quartal eine Summe welche jedem Bürger zum Leben zusteht.
Sec. 9 - Further Help
1. Bürger können Hilfsmittel die nicht in diesem Artikel geregelt sind bei der ASAA anfordern.
2. Die ASAA entscheidet über die Berechtigung der Anfrage und über die Verteilung von Hilfsmitteln.
ARTICLE III - ASTORIA STATE AMNESTY AGENCY
Sec. 1 - Leadership
1. Der Director der ASAA wird durch den Governor eingesetzt.
2. Sollte der Posten vakant fallen so übernimmt der Governor solange bis ein geeigneter anderer Kandidat gefunden ist.
Sec. 2 - Financials
1. Die ASAA finanziert sich aus Staatsgeldern und Spenden.
2. Die ASAA ist zu jeder Zeit zu Spendensammlungen berechtigt.
3. Die ASAA darf zu keinem Zeitpunkt einen Gewinn erwirtschaften, alle Einnahmen müssen in Form von Hilfsleistungen an Bedürftige ausgegeben werden.
ARTICLE IV - EXCLUSIONS
Bürger, die selbstverschuldet als bedürftig einzustufen sind oder eigene Leistung zur Aufhebung dieses Standes verweigern können durch die ASAA von Hilfeleistungen ausgenommen werden.
ARTICLE V - ENTRY INTO FORCE
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Binnen 7 Tagen nach Inkrafttreten soll die ASAA gegründet werden und ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen.
State of Astoria - The Liberty State
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (19. Dezember 2014, 21:09)
Entry into Force: 19.12.2014
Amendments: None yet
ASTORIA STATE AMNESTY FOR THE POOR ACT
ARTICLE I. FUNDAMENTALS
Sec. 1 - Area of Application and short title
1. Dieses Gesetz dient dazu den Bedürftigen in Astoria State die Sicherung eines minimalen Lebensstandards zu ermöglichen.
2. Dieses Gesetz soll unter der Abkürzung "AFTPA" zitiert werden.
Sec. 2 - Definitions
1. Als Bedürftig gelten Personen und Haushalte die unverschuldet
a) keinen festen Wohnsitz haben.
b) keiner geregelten Arbeit nachgehen.
c) ärztlich als schwerbehindert eingestuft werden.
d) mit dem Gesamteinkommen des Haushalts nicht die Grundsicherung des Haushalts gewährleisten können.
2. Der minimale Lebensstandard beinhaltet alles, was zur Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt wird, insbesondere aber eine Unterkunft, ausgewogene und ausreichende Ernährung sowie Bildung und Zugang zu Information.
ARTICLE II. AMNESTY
Sec. 1 - Basics
1. Der Staat Astoria State verpflichtet sich dazu alle in Article II zugesicherten Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
2. Für die Feststellung des Bedürftigenstatus sowie für die Verteilung der zugesicherten Leistungen soll eine Behörde namens "Astoria State Amnesty Agency (ASAA)" verantwortlich sein.
3. Die in diesem Gesetz zugesicherten Leistungen sind gerichtlich einforderbar.
Sec. 2 - Place to live
1. Jedem Bürger von Astoria State steht ein überdachter Platz zum Wohnen zu. Diese Anforderung erfüllt auch eine mobile Unterkunft; es soll jedem aber die feste Wohnsitznahme ermöglicht werden.
2. Sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein.
3. Für die Instandhaltung der Wohnanlagen ist der Staat zuständig, er kann die Aufgabe an private Unternehmen delegieren.
Sec. 3 - Food and drinks
1. Der Staat Astoria State verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen dass keiner seiner Bürger Hunger oder Durst leiden muss.
2. Zu diesem Zwecke ist die kostenfreie Herausgabe von Lebensmitteln an Bedürftige anzuordnen.
3. Die ausgegebenen Lebensmittel müssen noch verkaufsfähig sein, auf gesundheitliche Aspekte muss bei der Zusammenstellung der Lebensmittelpakete Rücksicht genommen werden.
4. Die ASAA gibt regelmäßig Musterlisten für die auszugebenden Lebensmittelpakete aus.
Sec. 4 - Education
1. Der Staat ist verpflichtet jedem Bürger Bildung frei zugänglich zu machen.
2. Sollte ein Bürger nicht in der Lage sein für die Bildung seiner Kinder aufzukommen so ist der Staat verpflichtet Bildungsmittel zur Verfügung zu stellen.
Sec. 5 - Child Care
1. Der Staat ist verpflichtet jedem Kind unter 14 Jahren eine ganztägige, kostenfreie Betreuung zur Verfügung zu stellen, wenn alle im Haushalt lebenden Erwachsenen berufstätig sind oder sich in Weiterbildungsmaßnahmen befinden.
2. Das gilt auch für den Fall, dass aufgrund von Bedürftigkeit keine adäquate Betreuung möglich ist.
Sec. 6 - Communications
1. Jeder Bürger hat das Recht auf moderne Kommunikationsmittel. Die Möglichkeit des Kontakts zu anderen muss gegeben sein.
2. Die Kommunikationswege Telefonie, SMS sowie E-Mail müssen mit dem Kommunikationsmittel möglich sein.
Sec. 7 - Hospitals
1. Die Krankenhäuser verpflichten sich jeden in akuten Fällen zu behandeln, unabhängig von der finanziellen Lage.
2. Als akut gilt jede Krankheit oder Verletzung bei der von Lebensgefahr oder der Gefahr einer dauerhaften Schädigung auszugehen ist.
Sec. 8 - Financial Help
1. Der Staat verpflichtet sich dazu, Personen ohne eigenem Einkommen oder mit geringem eigenem Einkommen stets so viel Geld zukommen zu lassen dass für diese ein würdiges Leben möglich ist.
2. In Abhängigkeit von den aktuellen Lebenshaltungskosten veröffentlicht die ASAA einmal im Quartal eine Summe welche jedem Bürger zum Leben zusteht.
Sec. 9 - Legal Advice
1. Kosten für notwendige rechtliche Beratung sowie anfallende Gerichtskosten trägt die ASAA.
2. Die Notwendigkeit ist vor Inanspruchnahme mit der ASAA abzuklären.
Sec. 10 - Further Help
1. Bürger können Hilfsmittel die nicht in diesem Artikel geregelt sind bei der ASAA anfordern.
2. Die ASAA entscheidet über die Berechtigung der Anfrage und über die Verteilung von Hilfsmitteln.
3. Jede Maßnahme, die geeignet ist, die Bedürftigkeit zu beenden oder zu minimieren, wird durch den Staat gefördert. Hierzu zählen insbesondere Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
ARTICLE III - ASTORIA STATE AMNESTY AGENCY
Sec. 1 - Leadership
1. Der Director der ASAA wird durch den Gouverneur nominiert und nach Hearing und Bestätigung durch die Assembly für eine Amtszeit von sechs Monaten ernannt.
2. Sollte der Posten vakant fallen so übernimmt der Sozialminister, sollte es keinen geben der Innenminister, sollte auch kein Innenminister ernannt sein der Gouverneur die Aufgaben des Director solange bis ein geeigneter anderer Kandidat gefunden ist.
Sec. 2 - Financials
1. Die ASAA finanziert sich aus Staatsgeldern und Spenden.
2. Die ASAA ist zu jeder Zeit zu Spendensammlungen berechtigt.
3. Die ASAA darf zu keinem Zeitpunkt einen Gewinn erwirtschaften, alle Einnahmen müssen in Form von Hilfsleistungen an Bedürftige ausgegeben werden oder an soziale Einrichtungen weitergereicht werden.
ARTICLE IV - Further provisions
1. Wer selbstverschuldet in Not geraten ist, ist von Leistungen ausgenommen und hat bereits erhaltene Leistungen zu ersetzen.
2. Die ASAA wählt immer das kostengünstigste Mittel, um den Leistungsansprüchen gerecht zu werden.
3. In regelmäßigen Abständen müssen Bezieher nachweisen, dass sie alles, was ihnen den Umständen nach zuzumuten ist und was geeignet ist, die Bedürftigkeit zu beenden, unternommen haben beziehungweise unternehmen. Eine Weigerung, dies zu tun, kann zu einem Erlöschen der Ansprüche führen.
ARTICLE V - ENTRY INTO FORCE
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (13. Januar 2015, 08:23)