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Mittwoch, 9. Januar 2013, 10:47

Astoria State Emergency Managment Act



Entry into Force: 08.07.2010

Amendments:N/A



Astoria State Emergency Managment Act

ARTICLE I - FUNDAMENTALS

Section 1 - Purpose of this Act and short title
(1) Dieses Gesetz stellt Regelungen für das Verfahren im Katastrophenfall auf.
(2) Dieses Gesetz regelt insbesondere die Organisationen und das taktische Vorgehen im Katastrophenfall sowie die Definition des Katastrophenfalles.
(3) Dieses Gesetz soll als ASEMA zitiert werden.

Section 2 - Definitions
(1) Als Katastrophenfall zählt jedes Ereignis, bei dem Leib und Leben und/oder Hab und Gut einer Vielzahl von Personen oder bei der das Allgemeinwohl gefährdet ist.
(2) Als Katastrophenschutzorganisation zählen die Feuerwehren, die Rettungsdienste sowie die Nationalgarde von Astoria State.

ARTICLE II - DISASTER SITUATION

Section 1 - Characteristics
(1) Wesentliches Merkmal eines Katastrophenfalls ist die Gefährdung von Leib, Leben, Hab und Gut einer Vielzahl von Personen oder die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Ein weiteres Merkmal eines Katastrophenfalls ist dass eine Ausbreitung nicht ausgeschlossen werden kann und eine sofortige Beendigung nicht absehbar ist.
(3) Der Katastrophenfall wird darüberhinaus dadurch definiert, dass die regulär zur Bewältigung von Notfällen notwendige Infrastruktur ganz oder teilweise zusammenbricht und die Einsatzkräfte vor Ort die Situation nicht bewältigen können.

Section 2 - Announcement of a disaster situation
(1) Berechtigt zur Ausrufung eines Katastrophenfalls ist ausschließlich der Governor.
(2) Nur bei absoluter Verhinderung (Tod, Unzurechnungsfähigkeit oder Ähnliches) des Governors ist es möglich, diese Macht auf den County Commissioner oder bei dessen Verhinderung auf den Senator oder den Mayor zu übertragen.
(3) Die Ausrufung des Katastrophenfalls wird vom Einsatzleiter einer Katastrophenschutzorganisation empfohlen.
(4) Die Ausrufung erfolgt über alle öffentlichen Medien wie Radio und Fernsehen. Alle anderen Sendungen haben sofort unterbrochen zu werden.
(5) Die Bestimmungen aus (4) greifen in dem Gebiet dass durch die Katastrophe betroffen ist.

Section 3 - Consequences
(1) Nach Ausrufung des Katastrophenfalls geht der Oberbefehl über alle Katastrophenschutzorganisationen auf den Ausrufenden, in der Regel den Governor, über. Dieser übernimmt die Einsatzleitung.
(2) Alle Zivilbürger die nicht aktives Mitglied einer Katastrophenschutzorganisation sind und sich in der Nähe der Katastrophe befinden haben sich in ihren Wohnungen zu sichern, Obdachlose haben aufgenommen zu werden. Gleiches gilt für Durchreisende und sonstige Personen ohne Wohnsitz in der direkten Umgebung.
(3) Evakuierungsmaßnahmen im direkten Gefahrenbereich werden sofort durchgeführt.
(4) Alle Personen, die aktiv in einer Katastrophenschutzorganisation sind, werden sofort alarmiert und haben sich sofort zur Einsatzstelle zu begeben.

Section 4 - Crisis Team
(1) Direkt nach Ausrufung des Katastrophenfalls bildet sich ein Krisenstab, der in einem Konferenzraum den Einsatz koordiniert.
(2) Dieser Stab besteht aus folgenden Personen:
(a) Dem Governor of Astoria State
(b) Dem Chief des Fire Departments welches dem Ort der Katastrophe am nächsten liegt
(c) Dem County Fire Commissioner
(d) Dem Chief des nächstgelegenen Police Departments
(e) Dem County Sheriff
(f) Dem Leiter der nächsten Rettungswache
(g) dem Leiter des Astorian Red Cross
(h) Bis zu drei vom Governor ausgewählten weiteren PErsonen
(3) Dieser Stab ist verantwortlich für die Handlungen aller beteiligten Organisationen.

Section 5 - End of disaster situation
(1) Der Katastrophenfall endet mit endgültiger Abwendung der Gefahr.
(2) Das Ende wird gemäß Sec. II, Art. II, (4) der Bevölkerung mitgeteilt.

ARTICLE III - EMERGENCY MANAGMENT ORGANISATIONS

Section 1 - Fire Department
(1) Das örtliche Fire Department übernimmt die Einsatzleitung bis zum Zusammentreten des Krisenstabes.
(2) Es werden automatisch alle verfügbaren Feuerwehreinheiten des Countys mitalarmiert, weiterreichende Alarmierungen können auf Weisung des Krisenstabes erfolgen.
(3) Die Feuerwehrtechnische Einsatzleitung bleibt beim örtlichen Fire Department.
(4) Die Feuerwehren übernehmen Bergungs-, Lösch- und Evakuierungsaufgaben sowie die technische Hilfeleistung.

Section 2 - Emergency Medical Services
(1) Alle verfügbaren Rettungsfahrzeuge des Counties werden sofort für einen Katastrophenfall abgestellt.
(2) Weiterreichende Alarmierungen können auf Weisung des Krisenstabes erfolgen.
(3) Die Rettungsdienste übernehmen die Notfallmedizinische Versorgung vor Ort, sorgen für eine Unterkunft für Verletzte und übernehmen seelsorgerische Aufgaben.
(4) Zur Erfüllung der seelsorgerischen Aufgaben steht es dem Leiter des Rettungsdienstes zu jeder Zeit frei Geistliche hinzuzuziehen.

Section 3 - National Guard
(1) Die Nationalgarde wird sofort bei Eintreten der Katastrophe alarmiert.
(2) Die Nationalgarde übernimmt Versorgungs- und Evakuierungsaufgaben.

Section 4 - Police
(1) Die Polizei, auch als Nicht-Katastrophenschutzorganisation, unterstützt die oben genannten Organisationen.
(2) Besonders bei der Evakuierung und der Sperrung des Katastrophengebietes kann die Polizei eingebunden werden.

ARTICLE IV - SPECIAL PROVISIONS

Section 1 - Civilian Help
Jeder Bürger Astoria States ist ungeachtet Sec. II, Art. III (2) verpflichtet, auf Anweisung eines Mitglieds des Krisenstabes oder des Einsatzleiters einer der Organisationen vor Ort zu helfen sofern ihm dies körerplich und psychisch möglich ist.

Section 2 - Help for the Helpers
Jeder Helfer, der durch den Einsatz psychisch oder physisch überlastet ist, hat Anspruch auf Unterbrechung des Einsatzes und Betreuung durch einen Seelsorger oder einen Sanitäter. Durch den Einsatz entstandene Spätfolgen werden auf Staatskosten behandelt.

ARTICLE V - VALIDITY

Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
State of Astoria - The Liberty State

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Matilda Bohannon« (5. Oktober 2014, 22:31) aus folgendem Grund: Amendment fäschlich hinzugefügt