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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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Samstag, 7. Februar 2015, 00:51

02/15 Natural Disaster Special Budget


02/15 Natural Disaster Special Budget

An Act to authorise federal support to those areas affected by natural disasters taken place on February 3rd, 2015 and subsequent events.

Section 1 - Fundamentals
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Sonderbudget gemäß Sec. 4 Federal Budget Act.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Zweck dieses Sonderbudgets ist die Förderung des Wiederaufbaus der durch Naturkatastrophen zerstörten Infrastruktur und Gebäude sowie der Ausgleich besonderer Härtefälle.

Section 2 - Discretionary Spending
(1) Der Secretary of Commerce ist ermächtigt, aus den allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 5.000 Mio. USD zu entnehmen und einem Sonderfonds des Bundes zuzuführen, mit dem der Wiederaufbau der Infrastruktur in den durch die Tsunami-Katastrophe betroffenen Gebieten und die Notversorgung der betroffenen Bevölkerung sichergestellt werden soll. Vorrangiges Ziel ist dabei die Wiederanbindung an die essentielle Versorgung und die Unterbringung und Versorgung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit. Finanziert werden können auch Maßnahmen zur Wiederherstellung der durch die Katastrophe geschädigten Gesundheit, des zerstörten Wohnraums oder der Ersatz von Vermögenswerten, sofern dies dem Ausgleich einer unbilligen Härte dient und kein ausreichender Versicherungsschutz verfügbar ist.
(2) Der Secretary of Commerce wird ermächtigt, aus dem allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 5.000 Mio. USD zu entnehmen und über geeignete Wege als Notkredit zur Verfügung zu stellen, um Wiederaufbau- und Ersatzmaßnahmen zu finanzieren, die nicht durch Subsection 1 gedeckt sind. Die nach dieser Subsection gewährten Leistungen sollen zinslos oder zu einem geringen Zins bereitgestellt werden, wann immer die Kreditgewährung durch Banken nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung steht. Die Kredite sollen in der Regel auf 24 Monate befristet sein.
(3) Der Secretary of Commerce wird ermächtigt, aus dem allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 2.500 Mio. USD zu entnehmen und als Beihilfe an diejenigen Bundesstaaten oder Untergliederungen der Bundesstaaten zu vergeben, die in besonderer Weise durch die Auswirkungen der Naturkatastrophe belastet waren.
(4) Der Secretary of Commerce soll die zur Ausführung der vorstehend genannten Bestimmungen erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen oder dieses Recht delegieren. Er hat sicherzustellen, dass keinesfalls mehr Leistungen gewährt werden, als zum Ersatz des Schadens bzw. der Herstellung der Neuwertigkeit erforderlich sind und das die Leistungsgewährung aufgrund der Bedürftigkeit erfolgt. Soweit überschüssige Mittel zur Verfügung stehen, können diese auch verwendet werden, um bessere Schuttmaßnahmen zu gewährleisten. Der Secretaty of Commerce ist ermächtigt, die Bundesmittel ganz oder teilweise zur Verstärkung bundesstaatlicher oder lokaler Hilfsfonds zu verwenden und ihrer Verwaltung zu übertragen, soweit die Zweckbindung sichergestellt ist.



David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC