Madam President,
im Zusammenhang mit einer vorrangig außerparlamentarisch geführten Diskussion über die Entscheidungsfähigkeit des Kongresses wurde ein Problem thematisiert, welches von grundsätzlicher Bedeutung für unsere parlamentarische Demokratie ist. Es geht um die Arbeits- und Beschlussfähigkeit unseres Bundesparlaments. Die aktuelle Verfassungs- und Gesetzeslage dazu ist sehr dürftig, ja man kann fast schon sagen, nicht vorhanden. Außer in den Sectionen 3 und 4 des Artikels 3 unserer Bundesverfassung, welche für das Repräsentantenhaus eine Mindestmitgliederzahl von 5 und für den Senat eine Mitliederzahl in Höhe der Zahl der Bundesstaaten vorgibt, sind meines Wissens nach keine gesetzlichen Regeln getroffen, ab welcher Zahl von Mitgliedern ein Haus des Kongresses arbeits- und beschlussfähig ist und was konkret mit dem Geschäftsgang des Kongresses geschehen soll, falls eine bestimmte Zahl von Mitgliedern eines Hauses zumindest zeitweise unterschritten wird. Nur in Article 3 Section 2 Subsection 4 der Verfassung ist bestimmt, dass jedes Haus für sich festlegen kann, welche Mindestzahl von anwesenden Mitgliedern für eine Beschlussfassung notwendig sein soll. Doch auch von dieser Regelungsmöglichkeit hat meines Wissens nach bisher keines der beiden Häuser Gebrauch gemacht. Ich lasse mich da, so doch irgendwelche Regelungen in der Vergangenheit getroffen wurden, eines besseren belehren.
Die von der Senatorin für Laurentiana eingebrachte Resolution, den Geschäftsgang des Senats von der jeweils aktuellen Mitgliederzahl des Repräsentantenhauses abhängig zu machen verstößt meiner Ansicht nach gegen eben die letztzitierte Bestimmung der Bundesverfassung. Diese gibt jedem Haus souverän und unabhängig vom anderen Haus die Möglichkeit Mindestzahlen für anwesende Mandatsträger im eigenen Haus festzulegen. Eine Abhängigmachung des eigenen Geschäftsganges in einem Haus von Zuständen im anderen Haus widerspricht meiner Überzeugung nach dem Gedanken der Unabhängigkeit und Souveränität beider Häuser. Aber das soll hier nicht weiter Gegenstand der Debatte sein, da der Senat selbständig und unabhängig über diesen Antrag zu befinden hat.
Mit dem von mir eingebrachten Entwurf soll in einem ersten Schritt und auch nur übergangsweise eine Regelung zur Arbeits- und Beschlussfähigkeit für den gesamten Kongress getroffen werden. Als ersten Schritt möchte ich den Entwurf verstanden wissen, da damit ein Diskussionsprozess in Gang gesetzt werden soll, wie wir uns zukünftig die Arbeit in beiden Häusern des Kongress vorstellen und welche Legitimationsansprüche wir an die beiden Häuser haben. Und übergangsweise möchte ich diese vorgeschlagene Änderung der Geschäftsornung verstanden wissen, da ich der festen Überzeugung bin, dass so grundlegende Bestimmungen endgültig nicht in der Geschäftsordnung, sondern zukünftig in einem Gesetz oder gar in der Bundesverfassung zu regeln sind.
Ich bin mir sicher, dass es zu diesem Entwurf großen Diskussionsbedarf geben wird und ich bin offen für Änderungsvorschläge. So ist die genannte Zahl von mindestens im Amt befindlichen Mandatsträgern von 3 nur ein Vorschlag und kann jederzeit geändert werden. Auch habe ich, nicht wie andere Mitglieder dieses hohen Hauses, kein Problem damit, wenn das ganze Vorhaben von den Mitgliedern verworfen wird. Aber eine Diskussion zu dem Thema möchte ich doch gern angestoßen sehen.