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Zitat
Armed Forces Act
Article 1 Fundamentals of the Armed Forces
Section 1 Armed Forces
(1) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor haben den Namen ÑUS Armed Forces".
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Continental Army (Heer), Continental Fleet (Marine) und Air Service (Luftwaffe). Das Marine Landing Corps (Marineinfanterie) ist Teil der Continental Fleet, aber von deren Kommando unabhängig.
(3) Die Teilstreitkräfte sind in Unified Commandos gegliedert. Sie umfassen die Truppen der Teilstreitkräfte in den Gebieten nach ß 5 bis ß 8. Die Marines (Marineinfanterie) unterstehen dem United States Marine Commando (USMC).
Section 2 Soldiers
(1) Die Armed Forces haben eine Gesamtstärke, die 800.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Selected Reserve von wenigstens 300.000 Mann.
(3) Das Department of Defense hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine ƒnderung dieses Gesetzes möglich.
Section 3 Emergency Conditions
(1) Die Armed Forces verfügen über Emercency Conditions (EMERGCON)
(2) Die konkreten Bestimmungen zu den Emergency Conditions werden in einem Erlass geregelt.
(3) Jede Alarmstufe kann vom Präsidenten nach Beratung mit dem High Command ausgerufen werden.
(4)Sie muss nach zwei Wochen vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern verlängert werden und kann jederzeit vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufgehoben werden.
Article 2 Structure of the Armed Forces
Section 1 High Command
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist das High Command zuständig.
(2) Es besteht aus den Oberbefehlshabern der Unified Commands und des MLC.
(3) Die Mitgliedes des High Command werden vom Präsidenten ernannt.
Section 2 Unified Commands
(1) Den Unified Commandos steht ein General oder Admiral vor.
(2) Diese besitzen in ihren Kommandobereichen die Verwaltungshoheit und oberste Befehlsgewalt über die dort stationierten Truppen.
(3) Eine Ausnahme bilden die Truppen des MLC, die einem eigenen Befehlshaber unterstehen. Dieser hat über das MLC dieselbe Kommandogewalt wie in einem Unified Commando.
(4) Die vier Unified Commands sind:
∑ North Astor Commando (NORTHASC)
∑ West Astor Commando (WESTASC)
∑ South Astor Commando (SOUTHASC)
∑ East Astor Commando (EASTASC)
Section 3 NORTHASC
(1) Das NORTHASC hat sich sein Hauptquartier in Sun Valley (Assentien).
(2) Ihm unterstehen das Northern Air Command in Freeland, das Second Fleet Headquarter in Freyburg (Assentien) und das Northern Field Army Command in New Barnstorvia (Freeland).
(3) Das NORTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Assentia und Freeland, das Gebiet des Astorischen Kontinents nördlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.
Section 4 WESTASC
(1) Das WESTASC hat sein Hauptquartier in Greenville (Astoria State).
(2) Ihm unterstehen das West Air Command in den Southern Territories, das Fifth Fleet Headquarter den Southern Territories und das West Field Army Command in Astoria State.
(3) Das WESTASC ist zuständig für die Bundesstaaten Astoria State und Southern Territories, das Gebiet westlich der astorischen Grenze und die dazugehörigen Gewässer.
Section 5 SOUTHASC
(1) Das SOUTHASC hat sein Hauptquartier in Port Virginia (Hybertinia).
(2) Ihm unterstehen das Southern Air Command in New Alcantara, das Eigth Fleet Headquarter in Hybertinia und das Southern Field Army Command in New Alcantara.
(3) Das SOUTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Hybertinia und New Alcantara sowie das Gebiet südlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.
Section 6 EASTASC
(1) Das EASTASC hat sein Hauptquartier in Hong Nam (Chan-Sen).
(2) Ihm unterstehen das East Air Command in Peninsula, das Ninth Fleet Headquarter in Chan-Sen und das East Field Army Command in Peninsula.
(3) Es ist zuständig für die Bundestaaten Chan-Sen und Peninsula sowie das Gebiet östlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.
Section 7 Marine Landing Corps (MLC)
(1) Das MLC hat sein Hauptquartier in Astoria City (Astoria State).
(2) Es ist zuständig für den Objektschutz von Bundeseinrichtungen im In- und Ausland, den Personenschutz von hohen Mitarbeitern der Vereinigten Staaten von Astor im In- und Ausland und Spezielle Operationen.
Section 8 Entry Intro Force
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Es ersetzt das ÑGesetz über die Streitkräfte und Sicherheitsorgane der Vereinigten Staaten" vom 16.9.2004.
Zitat
Armed Forces Act
Zitat
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Continental Army (Heer), Continental Fleet (Marine) und Air Service (Luftwaffe). Das Marine Landing Corps (Marineinfanterie) ist Teil der Continental Fleet, aber von deren Kommando unabhängig.
Zitat
(3) Die Teilstreitkräfte sind in Unified Commandos gegliedert. Sie umfassen die Truppen der Teilstreitkräfte in den Gebieten nach ß 5 bis ß 8. Die Marines (Marineinfanterie) unterstehen dem United States Marine Commando (USMC).
Zitat
Section 3 Emergency Conditions
(1) Die Armed Forces verfügen über Emercency Conditions (EMERGCON)
(2) Die konkreten Bestimmungen zu den Emergency Conditions werden in einem Erlass geregelt.
(3) Jede Alarmstufe kann vom Präsidenten nach Beratung mit dem High Command ausgerufen werden.
(4)Sie muss nach zwei Wochen vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern verlängert werden und kann jederzeit vom Kongress mit absoluter Mehrheit in beiden Kammern aufgehoben werden.
Zitat
Section 1 High Command
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist das High Command zuständig.
(2) Es besteht aus den Oberbefehlshabern der Unified Commands und des MLC.
(3) Die Mitgliedes des High Command werden vom Präsidenten ernannt.
Zitat
Section 2 Unified Commands
(1) Den Unified Commandos steht ein General oder Admiral vor.
(2) Diese besitzen in ihren Kommandobereichen die Verwaltungshoheit und oberste Befehlsgewalt über die dort stationierten Truppen.
(3) Eine Ausnahme bilden die Truppen des MLC, die einem eigenen Befehlshaber unterstehen. Dieser hat über das MLC dieselbe Kommandogewalt wie in einem Unified Commando.
(4) Die vier Unified Commands sind:
ï North Astor Commando (NORTHASC)
ï West Astor Commando (WESTASC)
ï South Astor Commando (SOUTHASC)
ï East Astor Commando (EASTASC)
Zitat
Section 3 -Section 6
[...]
Zitat
Section 7 Marine Landing Corps (MLC)
(1) Das MLC hat sein Hauptquartier in Astoria City (Astoria State).
(2) Es ist zuständig für den Objektschutz von Bundeseinrichtungen im In- und Ausland, den Personenschutz von hohen Mitarbeitern der Vereinigten Staaten von Astor im In- und Ausland und Spezielle Operationen.
Zitat
United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 29th of April 2006
Die Aussprache wird bis auf weiteres verlängert. Zunächst bis zum Mittwoch, den 03.05.2006 - 22Uhr, um vor allem dem Antragsteller Zeit zur Erwiderung der bisher zu dem Antrag vorgebrachten Punkte zu geben.
Zitat
Original von Bastian Vergnon
1.1. Der Titel kann gerne geändert werden, auch wenn ich das nicht unbedingt für wichtig halte.
Zitat
1.2. Was die Bezeichnungen angeht habe ich die ursprünglichen Namen genommen, die die Teilstreitkräfte bei ihrer *so*RL*so* Gründung trugen. *so* Und da bei einem frühren Entwurf die zu große RL-ƒhnlichkeit bemängelt wurde.*so*
Zitat
1.3. Bei den Bezeichnungen zu den Unified Commandos halte ich die bisherigen Bezeichnungen für sinnvoller, da sie sich schneller aussprechen lassen und Bezeichnungen wie "SAC" und "EAC" eher unsere Streitkräfte lächerlich machen würden.
Zitat
2.1. Die Organisation der Marines als faktisch unabhäniger Teil der Fleet ist historisch gewachsen, worauf mich ihr Kollege Madison hinwies und ich dies beibehielt.
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2.2. Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist laut Verfassung der Präsident und ich denke, dass es auch sinnvoll ist, wenn er dies bleibt.
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2.3. Die genauen Ortsangaben können rausgestrichen werden, da sie nicht den Kern des Gesetzes berühren.
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2.4. Ich bin davon ausgegangen, dass laut Verfassung jede Ernennung des Präsidenten durch den Senat genehmigt werden muss, also ebenso die Generäle.
Zitat
2.5. Die Struktur der Dienstgrade würde das Gesetz meines Erachtens nur unnötig aufblähen. Von daher plädiere ich dafür, es wie in Albernia in ein eigenes Gesetz zu schreiben.
Zitat
Anscheinend haben einige ehrenwerte Kongressmen den entsprechenden Artikel nicht richtig gelesen, aber der Kongress kann mit diesem Gesetz jeder Zeit eine Bereitschaftsstufe rückgängig machen.
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Section 7 Marine Landing Corps (MLC)
(1) Das MLC hat sein Hauptquartier in Astoria City (Astoria State).
(2) Es ist zuständig für den Objektschutz von Bundeseinrichtungen im In- und Ausland, den Personenschutz von hohen Mitarbeitern der Vereinigten Staaten von Astor im In- und Ausland und Spezielle Operationen.
Was versteht man hier unter Spezielle Operationen? Geheime Einsätze in Kriegsgebieten? Anschläge, Hilfsmaßnahmen, Erkundung? Wieso fehlen an den Stellen, wo es unbedingt nötig ist die genauen Definitionen?
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(3) Die Teilstreitkräfte sind in Unified Commandos gegliedert. Sie umfassen die Truppen der Teilstreitkräfte in den Gebieten nach ß 5 bis ß 8. Die Marines (Marineinfanterie) unterstehen dem United States Marine Commando (USMC).
Ich sehe nirgendwo ß5 bis ß8, die sich mit Truppen der Teilstreitkräfte beschäftigen.
Zitat
United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 3rd of May 2006
Die Aussprache wird bis auf weiteres, gemäß Standing Orders of Congress, Section IV, Art. 7 (3) verlängert. Zunächst bis zum Montag, den 08.05.2006 - 22Uhr.
Es hat sich gezeigt, dass die Diskussion um den Entwurf noch nicht beendet ist und noch weitere Erwiderungen ausstehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (3. Mai 2006, 20:23)
Zitat
United States Armed Forces Act
Article 1 Fundamentals of the Armed Forces
Section 1 Armed Forces
(1) Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor haben den Namen ÑUS Armed Forces".
(2) Sie bestehen aus den Teilstreitkräften Continental Army (Heer), Continental Fleet (Marine) und Air Service (Luftwaffe). Das Marine Landing Corps (Marineinfanterie) ist Teil der Continental Fleet, aber von deren Kommando unabhängig.
(3) Die Teilstreitkräfte sind in Unified Commandos gegliedert. Sie umfassen die Truppen der Teilstreitkräfte in den Gebieten nach Article 2 Section 3 bis 6. Die Marines (Marineinfanterie) unterstehen dem United States Marine Commando (USMC).
Section 2 Soldiers
(1) Die Armed Forces haben eine Gesamtstärke, die 800.000 Soldaten nicht unterschreiten soll.
(2) Zusätzlich besteht eine Selected Reserve von wenigstens 300.000 Mann.
(3) Das Department of Defense hat für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten gemäß der Absätze 1 und 2 Sorge zu tragen und definiert die notwendigen Eignungskriterien für die Einberufung.
(4) Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist nur durch eine ƒnderung dieses Gesetzes möglich.
Section 3 Emergency Conditions
(1) Die Armed Forces verfügen über Emercency Conditions (EMERGCON)
(2) Die konkreten Bestimmungen zu den Emergency Conditions werden in einem Erlass geregelt.
(3) Jede Alarmstufe kann vom Präsidenten nach Beratung mit dem High Command ausgerufen werden.
(4)Sie muss nach zwei Wochen vom Kongress mit einfacher Mehrheit in beiden Kammern verlängert werden und kann jederzeit vom Kongress mit einfacher Mehrheit in beiden Kammern aufgehoben werden.
Article 2 Structure of the Armed Forces
Section 1 High Command
(1) Für die Führung und Verwaltung der Streitkräfte ist das High Command zuständig.
(2) Es besteht aus den Oberbefehlshabern der Unified Commands und des MLC.
(3) Die Mitgliedes des High Command werden vom Präsidenten ernannt.
Section 2 Unified Commands
(1) Den Unified Commandos steht ein General oder Admiral vor.
(2) Diese besitzen in ihren Kommandobereichen die Verwaltungshoheit und oberste Befehlsgewalt über die dort stationierten Truppen.
(3) Eine Ausnahme bilden die Truppen des MLC, die einem eigenen Befehlshaber unterstehen. Dieser hat über das MLC dieselbe Kommandogewalt wie in einem Unified Commando.
(4) Die vier Unified Commands sind:
∑ North Astor Commando (NORTHASC)
∑ West Astor Commando (WESTASC)
∑ South Astor Commando (SOUTHASC)
∑ East Astor Commando (EASTASC)
Section 3 NORTHASC
(1) Das NORTHASC hat sich sein Hauptquartier in Sun Valley (Assentien).
(2) Das NORTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Assentia und Freeland, das Gebiet des Astorischen Kontinents nördlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.
Section 4 WESTASC
(1) Das WESTASC hat sein Hauptquartier in Greenville (Astoria State).
(2) Das WESTASC ist zuständig für die Bundesstaaten Astoria State und Southern Territories, das Gebiet westlich der astorischen Grenze und die dazugehörigen Gewässer.
Section 5 SOUTHASC
(1) Das SOUTHASC hat sein Hauptquartier in Port Virginia (Hybertinia).
(2) Das SOUTHASC ist zuständig für die Bundesstaaten Hybertinia und New Alcantara sowie das Gebiet südlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.
Section 6 EASTASC
(1) Das EASTASC hat sein Hauptquartier in Hong Nam (Chan-Sen).
(2) Es ist zuständig für die Bundestaaten Chan-Sen und Peninsula sowie das Gebiet östlich der astorischen Grenzen und die dazugehörigen Gewässer.
Section 7 Marine Landing Corps (MLC)
(1) Das MLC hat sein Hauptquartier in Astoria City (Astoria State).
(2) Es ist zuständig für den Objektschutz von Bundeseinrichtungen im In- und Ausland, den Personenschutz von hohen Mitarbeitern der Vereinigten Staaten von Astor im In- und Ausland sowie seegestütze Operationen.
Section 8 Entry Intro Force
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
(2) Es ersetzt das ÑGesetz über die Streitkräfte und Sicherheitsorgane der Vereinigten Staaten" vom 16.9.2004.
Zitat
Original von Alricio Scriptatore
Mister Vergnon,
war nicht die Rede davon, dass die Ortsangaben entfernt werden?
Zitat
United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 8th of May 2006
Die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmungen werden eingeleitet.
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