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Luciano Marani

I am Nixon ... by number

Beiträge: 1 970

Beruf: Lawyer

Wohnort: New Doncaster, AS

Bundesstaat: Astoria State

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Samstag, 9. Juni 2012, 14:22

Electoral Roll Amendment

Mr. Speaker,

ich bringe folgenden Entwurf ein und erbitte eine Aussprache.
Electoral Roll Amendment

Section 1 Amendment to Art. I Sec. 4 Federal Election Act
Art. I Sec. 4 des Federal Election Act wird um folgende Subsection 5 ergänzt:
    "Die zuständige Behörde überprüft jede Kandidatur auf ihre Wählbarkeit und streicht Kandidaturen, die nicht die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen. Eine Streichung soll öffentlich und mit Begründung bekannt gegeben werden."

Section 2 Amendment to Art. I Sec. 5 Federal Election Act
Art. I Sec. 5 des Federal Election Act wird unter gleichem Titel wie folgt neugefasst:
    "(1) Vor einer Wahl zum Präsidenten und zum Repräsentantenhaus ist durch die zuständige Behörde ein Wählerverzeichnis anzulegen.
    (2) Das Wählerverzeichnis soll am siebten Tage vor Wahlbeginn ausgelegt und nach einhundertzwanzig Stunden geschlossen werden.
    (3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist persönlich unter Angabe des vollen Namens und Heimatstaates vorzunehmen.
    (4) Wer sich in das Wählerverzeichnis einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat zeitgleich stattfindenden Senatorenwahl.
    (5) Finden Nachwahlen für das Repräsentantenhaus oder den Senat statt, gilt das jeweils letzte Wählerverzeichnis."

Section 3 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Reasons:

Dieses Gesetz soll die Behörden und Bürger entlasten, damit sie nicht über Gebühr zur Registrierung und damit im negativen Fall zur Gefährdung ihres Wahlrechtes aufgefordert werden.
Diese Änderung bewirkt, dass nur noch in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November, in denen reguläre Wahlen zu Bundesämtern stattfinden, Wählerverzeichnisse angelegt werden. Bei auftretenden Nachwahlen zum Repräsentantenhaus gelten dann die letzten aktuellen. Findet eine Nachwahl also parallel zu den Präsidentschaftswahlen statt, gilt natürlich das dazu angelegte Wählerverzeichnis, denn es ist ja dann das letzte aktuelle. Im Monat darauf, sofern wie im aktuellen Fall nachgewählt werden sollte, gilt dieses dann fort.

Der nachteilige Aspekt ist der, dass ein (Neu-) Bürger, der eine Registrierung verpasst hat, diese erst zwei Monate später nachholen kann, was jedoch unter regulärer Besetzung aller Ämter ohnehin so wäre. Es ändert ja auch nichts an seinem passiven Wahlrecht, sodass auch Neubürger in Ämter gewählt werden können.
Darüber hinaus habe ich die Nachregistrierung gestrichen, die ich als überflüssig erachte, zumal sie das Zeitfenster auch nur um einen Tag vergrößert. Das halte ich für eine unnötige Mehrung von Unübersichtlichkeiten.
Sec. 1 dieses Gesetzes setzt die bisherige Ssec. 7 mit leicht geändertem Wortlaut an eine andere Stelle, da die Überprüfung der Kandidaturen meiner Ansicht nach nichts in den Regelungen zum Wählerverzeichnis zu suchen hat.

Ich bitte um die Unterstützung dieses Antrages in beiden Häusern.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States