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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Montag, 21. Juni 2010, 16:13

Economy Reorganization Act

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



ECONOMY REORGANIZATION ACT

Inkraftgetreten am:

25.04.2010
Unterschrieben durch President Ulysses Q. Monroe


Geändert am:

11.10.2011
Federal Administration Act


ECONOMY REORGANIZATION Act


Article I: General Provisions
(1) Dieses Gesetz dient der Reform der astorischen Unternehmensformen und der Profit Tax.
(2) Nachfolgend werden folgende Abkürzungen oder Synonyme verwendet:
  1. DoC entspricht dem Department of Commerce;
  2. TB entspricht dem aktuellen technischen Betreiber;
  3. BsEcoSim und WiSim werden synonym verwendet.

Article II: Astorian Companies & Accounts Act
Das in Appendix I angeführte Gesetz wird geltendes Recht.


Article III: Temporary Provisions
(1) Jedes nach dem Federal Enterprise Act gegründete Unternehmen
  1. muss nach dem Astorian Companies Act neu gegründet werden. Die Neugründung ist beim DoC bekannt zu geben. Ein Neuanlegen des Kontos ist dabei nicht notwendig. Das DoC soll sich, mit Unterstützung des TB, um die Umtragung der Kontentypen neu gegründeter Unternehmen innerhalb der BsEcoSim kümmern.
  2. gilt als geschäftsunfähig, falls es zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Die Geschäftsunfähigkeit ist durch das DoC festzustellen und das betroffene Konto durch den TB gesperrt werden, bis die Neugründung durchgeführt wurde, oder das Unternehmen aufgelöst wird. Geschäftsunfähige Unternehmen haben ihre Arbeit einzustellen. Der TB soll diesbezüglich die Produktion des betreffenden Unternehmens innerhalb der BsEcoSim einstellen.
  3. wird aufgelöst, falls es nach Eintreten der Geschäftsunfähigkeit, seit 2 Monaten nicht nach Punkt a dieses Absatzes neu gegründet wurde. Betriebe und lagernde Güter werden durch das DoC öffentlich an den Meistbietenden versteigert. Der daraus resultierende Gewinn, sowie alle auf dem Konto vorhandenen Geldmittel, werden - nach Bezahlung etwaiger Gläubiger - zwischen dem Bund (5%), dem Volk (20%) und dem Heimatstaat des Unternehmens (75%) aufgeteilt.
  4. welches nach Punkt c dieses Absatzes aufgelöst wurde, kann innerhalb von zwei Monaten durch seinen Besitzer laut Punkt a dieses Absatzes neu gegründet werden. Geschieht dies, soll der Besitzer alle Betriebe und lagernden Güter - die noch nicht versteigert wurden - sowie die vom Bund einbehaltenen Geldmittel, zurück erhalten. Hierzu muss der Antragsteller beweisen können, dass er der legitime Besitzer der Unternehmung ist (exakte Nennung der eingetragenen E-Mail-Adresse). Die Entsperrung des Kontos ist auf Antrag des DoC durch den TB zu veranlassen. Wird ein Unternehmen nicht nach diesem Punkt neu gegründet, soll das betroffene Konto auf Antrag des DoC durch den TB endgültig gelöscht werden.
(2) Staatliche Konten müssen laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) c als Governmental Account neu gegründet werden. Absatz (1) a dieses Artikels findet sinngemäß Anwendung. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle in Appendix II aufgeführten Konten.
(3) Für Vereins- und Parteikonten findet Absatz 1 dieses Artikels sinngemäß Anwendung. Betroffene Konten müssen als Society Account laut Astorian Companies & Accounts Act Article II (1) d neu gegründet werden. Als Legitimation nach Punkt d Satz 3 des genannten Absatzes wird abweichend davon auch die offizielle Bestätigung der Partei bzw. des Vereins anerkannt.
(4) Alle angeordneten Maßnahmen laut Absatz 1 dieses Artikels müssen durch das DoC öffentlich bekannt gegeben werden. Die Bekanntmachungen müssen, sofern es sich um Maßnahmen laut Absatz 1 c oder d dieses Artikels handelt, stets alle relevanten Geldsummen beinhalten.
(5) Die ungültig gewordenen Kontenformen sind durch den TB entsprechend zu kennzeichnen und nach komplettem Übergang aller Konten zu entfernen.
(6) Ein Unternehmen, das nach dem ACAA (neu-)gegründet wurde, ist kein Steuerschuldner laut Federal Coporate Profit Tax Act.


Article IV: Final Provisions
(1) Die Verordnung "Federal Enterprises - Securities of Incorporated Companies" wird aufgehoben.
(2) Alle nach dem Article 2 (3) Federal Enterprise Act eingezahlten Sicherheitsbeträge werden zurückbezahlt.
(3) Der Federal Enterprise Act tritt außer Kraft.
(4) Der Federal Corporate Profit Tax Act tritt, zwei Monate nach in-Kraft-treten dieses Gesetzes, außer Kraft.
(5) Dieses Gesetz tritt laut den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Federal Archive« (21. Juli 2013, 23:14)