Astoria State, November 15th, 2011
To the Congress:
Concerning the Andro-Astorian Basic Treaty Debate erklärte ich auf die Anfrage des Senators von Assentia folgendes:
1) Das Kongresspräsidium hat die Erteilung von Rederecht nicht verweigert, sondern einen - nach meiner Meinung nach berechtigten - Einwand vorgebracht und auf eine Alternative verwiesen. Der Einwand des Kongresspräsidiums wurde jedoch von der Senatorin von New Alcantara zurück gewiesen. Hätte der Senator von Assentia etwas mehr Geduld gezeigt, wäre nach der Reaktion der Kollegin aus New Alcantara heute auch erteilt worden. Da ich für den Rest des Tages aufgrund anderweitiger Verpflichtungen nicht mehr im Kongress war, konnte ich dieser Anfrage bis dato noch nicht nachkommen. Auch wenn ich weiterhin den Antrag nicht für Begründet gehalten hätte, hätte ich mit Rücksicht auf die Bitten der Mitglieder des Kongresses ein Rederecht erteilt. Da jedoch durch das Handeln des Senators von Assentia auch ohne Rederecht die Beschaffung von Informationen auch auf anderem Wege möglich war, zeigt, dass die Erteilung des Rederechts daher im Ergebnis nicht notwendig, der Antrag auch nicht begründet, war.
2) Der Verweis auf die Standing Orders geht des Senators von Assentia geht ebenfalls fehlt. "Begründet" ist ein Antrag auf Erteilung des Rederechts nur, wenn sie für den "Fortgang der Aussprache notwendig" ist. Nach meiner Auffassung ist dies nur der Fall, wenn es wirklich außergewöhnliche Umstände gibt, ohne die eine Debatte über den Antrag nicht weiter geführt werden kann - dies war in diesem Falle durchaus der Fall, der Antrag konnte weiter debattiert werden und die einfache Frage des Senators von Assentia konnte auf anderem Wege beantwortet werden. Ich habe als Präsidentin des Senats nicht nur für einen ordentlichen Geschäftsgang zu sorgen, sondern auch für die Wahrung von Recht und Ordnung. Dazu zählt auch das Verfassungprinzip der Gewaltenteilung, nachdem Vertreter des Exekutive außer in Ausnahmefällen nichts mit der regulären Aufgabe des Kongresses zu tun haben. Sofern mir einfachere und weniger eingreifende Mittel - und in meinen Augen sind sowohl einer persönliche Anfrage wie eine offizielle
Question to the Administration deutlich weniger einschneidend als die Erteilung von Rederecht in einer Kongressdebatte - zielführend erscheinen, ist ein Antrag auf Erteilung des Rederechts damit unter diesem Aspekt nicht begründet.
3) Der Senator verkennt im übrigen, dass der Antrag nicht von der Administration, sondern von Congressman Wilson eingebracht ist. Auch ist der Vice-President nicht für das einbringen "verantwortlich", sondern Congressman Wilson. Macht sich die Administration mangels eigenem Antragsrechtes ein Mitglied des Kongresses als Proxy für das Einbringen eines Antrages zu eigen, so ist es nicht Aufgabe des Kongresses oder des Kongresspräsidiums, dafür zu sorgen, dass die Administration in diesem Verfahren ausreichend gehört wird, sondern es muss die Administration sich darum kümmern, dass das Mitglied des Kongresses, welches den Antrag einbringt, mit den notwendigen Informationen versorgt wird, um entsprechende Fragen zu beantworten. Nur weil ein Antrag oder dessen Idee nicht aus der Feder des Mitgliedes des Kongresses stammt, welches ihn eingebracht wird, werden an solche Anträge von meiner Seite keine anderen Maßstäbe angelegt.
Vice-President of Congress