Your Honor,
ich möchte noch kurz folgende Tatsachen ergänzen, sie sich seit Stellung des Antrages ergeben haben:
Die Bundesstaatsanwaltschaft führt inzwischen ein öffentliches Register der von ihr geführten Ermitlunsgverfahren. Ein Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wird dort jedoch nicht aufgeführt.
Ferner hat mein Mandant mir mitgeteilt, dass die Attorney General ihn im Gewahrsam der New Alcantara Rangers Division aufgesucht hat und wohl irgendwie "vernehmen" wollte. Diesen Besuch kann man aber nur als Farce bezeichnen: Ich wurde davon in keiner Form in Kenntnis gesetzt. Die Belehrung meines Mandanten über seine Rechte erfolgte nicht wie es zwingend zu sein hat zu allererst, sondern irgendwann mittendrin. Ferner wurde ihm angedroht, wenn er sich nicht zur Sache äußere, würden auch keine für ihn günstigen Umstände berücksichtigt.
Zudem soll die Attorney General geäußert haben, dass es in ihrem Hause noch gar keine Akte zum Fall meines Mandanten gäbe. Und das während er seit mittlerweile über einem Monat in Haft sitzt! Als er verhaftet wurde, gab es in der Administration Varga noch einen Deputy Attorney General der faktisch als Chefankläger eingeteilt war. Dieser hat sich also offenbar nicht um die Sache gekümmert. Zwar dauerte es nach Amtsantritt von Präsident Baumgartner ungewöhnlich lange, bis eine Attorney General ernannt wurde. Aber auch in der Zwischenzeit hat sich in der ganzen Administration niemand um den Fall meines Mandanten gekümmert.
Die neue Attorney General war in den ersten gut 24 Stunden seit ihrer Angelobung bereits sehr rege, hat mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, Anklagen erhoben und zurückgenommen und organisiert ihre Behörde neu. Ein offizielles und geordnetes Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten gibt es jedoch immer noch nicht.
Jedoch hat die Attorney General bereits die Freilassung eines vor "erst" drei Tagen ebenfalls unter dem Vorwurf der Körperverletzung durch die Polizei in Freeland verhafteten Verdächtigen angeordnet. Gegen diesen wird auch ganz offiziell ermittelt. Gegen meinen Mandanten hingegen immer noch nicht.
Die ohnehin schon skandalöse Behandlung meines Mandanten hat sich also seit Antragsstellung sogar noch drastisch weiter verschlimmert.
Seine unverzügliche Freilassung ist dringend und zwingend anzuordnen!