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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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1

Samstag, 6. Juni 2009, 23:16

Privacy Protection Act

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



PRIVACY PROTECTION ACT

Inkraftgetreten am:

03.06.2009
Unterschrieben durch President Alricio Scriptatore


Geändert am:

09.11.2015
Privacy Protection Act Refresh Amendment Act



Privacy Protection Act


Sec. 1 - Fundamentals
(1) Dieses Gesetz sichert die Privatsphäre von Bürgern der Vereinigten Staaten im Umgang mit Bundesbehörden.
(2) Dieses Gesetz soll als Privacy Protection Act zitiert und als PPA abgekürzt werden.

Sec. 2 - Privacy Protection
(1) Sämtliche Bundeseinreichtungen der Vereinigten Staaten sind zum Datenschutz verpflichtet. Personenbezogene Daten, welche einer Bundesbehörde oder einem Bundesbeamten bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln
(2) Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Arbeit einer Bundesbehörde und nur, sofern und soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend notwendig ist, veröffentlicht werden.
(3) Die Weitergabe personenbezogener Daten dürfen
1. an andere Bundesbehörden auf deren Anfrage hin weitergegeben werden, sofern dafür ein zwingender Grund und keine gegenteiligen Regelungen bestehen;
2. an Behörden von Bundesstaaten auf Anordnung eines Richters weitergegeben werden;
3. an ausländische Behörden im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zur gegenseitigen Amtshilfe und mit Zustimmung des zuständigen Secretary weitergegeben werden.
(4) Personenbezogene Daten, welche einer Bundesbehörde bekannt werden, ohne dass sie für ihre Arbeit zwingend notwendig sind, sind umgehend zu löschen.

Sec. 3 - Bank and Fiscal Secrecy
(1) Informationen über eine Person, auf welche eine Bank im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit zugriff erhält, insbesondere Informationen über Konten und Kontobewegungen, unterliegen dem Bankgeheimnis und sind vertraulich zu behandeln. Hiervon bleibt die Veröffentlichung von Daten in anonymisierten Statistiken oder in anderen, anonymisierten und nicht mehr auf eine Person zurückführbare Formen unbetroffen.
(2) Informationen über die entrichteten Steuern und Abgaben einer Person, welche einer Steuerbehörde oder Bank zur Kenntnis gelangen, unterliegen dem Steuergeheimnis und sind vertraulich zu behandeln.
(3) Informationen, welche dem Steuer- oder Bankgeheimnis unterliegen, dürfen außer zur Ermittlung von Bundessteuern und -abgaben nur im Rahmen der Verfolgung einer nach dem Recht der Vereinigten Staaten strafbaren Handlung oder zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens in den Vereinigten Staaten durch die Bank oder die Behörden, welche über die Information verfügen, weitergegeben werden. Über das Vorliegen eines solchen Umstandes entscheidet ein Gericht auf Antrag einer Behörde auf Bundes- oder Staatenebene; über die Weitergabe an ausländische Behörden entscheidet das Gericht auf Antrag des Secretary of State.
(4) Steuerbehörden und Banken sind verpflichtet, die steuerpflichtigen Einkünfte an die zuständigen Behörden der Bundesstaaten zu melden, wenn diese zur Ermittlung dieser Zahlen nicht die technischen Möglichkeiten haben.
(5) Informationen, welche dem Steuer- oder Bankgeheimnis unterliegen, dürfen nicht an private Personen oder Institutionen weitergegeben werden.

Sec. 4 - Criminal Offense
-gestrichen-

Sec. 5 - Privacy Protection Commissioner
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt auf Vorschlag des Attorney General einen Privacy Protection Commissioner.
(2) Der Commissioner hat die Aufgabe, den Kongress in regelmäßigen Abständen über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch die Administration zu informieren, Schwachstellen des Datenschutzes aufzuzeigen und Verbesserungen anzuregen. Auf Bitte des Commissioners ist diese Information unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen.
(3) Dem Commissioner sind zum Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben von der Administration die notwendigen Rechte zu verleihen. Der Commissioner ist verpflichtet, über ihm bekanntgewordene Sachverhalte Stillschweigen zu bewahren. Er ist nur dem Kongress der Vereinigten Staaten verpflichtet.

Sec. 6 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.