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Montag, 15. Februar 2016, 16:24

Registration Office


OFFICE OF THE DIRECTOR
Newman Building, Astoria City | February 11th, 2016


Es ergehen folgende Regelungen für den Bereich des Registration Office:

1. Bearbeitung von Anträgen
Sämtliche Anträge die beim Registration Office gestellt werden, sind nur bei Stellung an der dafür vorgesehenen Stelle zu bearbeiten.
Sie sind nur zu bearbeiten, wenn sie eine Unterschrift vom Antragsteller und alle weiteren im Gesetz geforderten Daten beinhalten. Statt einer Unterschrift kann der Antrag auch bei persönlicher Anwesenheit des Antragstellers bearbeitet werden.
Ein Antrag ist nicht zu bearbeiten, wenn er eine durch eine der folgenden Regelungen aufgestellte Anforderung nicht beachtet.
Hat der Antragsteller bei Stellung seines Antrages noch keinen Bundesstaat im Profil ausgewählt, so ist darauf hinzuweisen und die Bearbeitung bis zur Beseitigung dieses Hindernisses auszusetzen.

2. Formulare
Jede Antragsstelle gibt eigenverantwortlich Formulare heraus, die das Stellen eines Antrages vereinfachen sollen. Diese sind vom Antragsteller zu nutzen. Außnahme ist nur die persönliche Antragstellung vor Ort.

3. Other Citizenships
Bei Anträgen auf Zuerkennung der Staatsbürgerschaft sind solche fremden Staatsbürgerschaften nicht als Einbürgerungshindernis nach Art. II, Sec. 9, des United States Citizenship Act zu behandeln, die der Antragsteller auf Grund seiner Geburt als Kind:
- eines astorischen Staatsangehörigen im Ausland; oder
- eines fremden Staatsangehöriger auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten;
ohne sein Zutun erworben hat, und auf Grund welcher er nicht im Bürger- oder Wählerverzeichnis eines fremden Staates als dessen Bürger oder Wahlberechtigter geführt wird.
Wird im Antragsformular das Bestehen einer fremden Staatsbürgerschaft angegeben, so ist durch entsprechende Nachfrage des zuständigen Beamten des Bundesregisteramtes aufzuklären, ob die fremde Staatsbürgerschaft unter Berücksichtigung dieser Vorschrift ein Einbürgerungshindernis darstellt oder nicht.