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1

Samstag, 9. August 2008, 12:40

BA 2008/08/002 Regulation of Passports Act Amendment Bill


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 9th of August 2008


Right Hounorable Members of Congress,

die Representative, Ms Alyson Baumann, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.

Die Aussprache dauert bis Samstag, den 16.08.2008 - 12:45 Uhr!


gez.
Alricio Scriptatore
President of Senate


Regulation of Passports Act Amendment Bill

Article I
Section 2 des Regulation of Passports Act wird wiefolgt geändert:
„Section 2 -Disclosure
(1) Jeder Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, der dass 16. Lebensjahr vollendet hat, kann bei seinem örtlichen Registration Office einen Ausweis zur persönlichen Identifizierung beantragen. Der Ausweis ist durch die beauftragte Behörde auszustellen.
(2) Als Ausweis zulässig sind auch ein gültiger Führerschein, ein anderes Ausweispapier gemäß diesem Gesetz oder eine amtliche Urkunde der Geburt oder der Hochzeit.
(3) Es besteht innerhalb der Vereinigten Staaten von Astor weder eine Ausweis- noch eine Mitführpflicht. Hiervon abweichend sind Personen- oder Ausweiskontrollen ausschließlich an Flughäfen, Grenzübergängen und Regierungsgebäuden mit Gefährdungsgrad oder aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses zulässig.“

Article II
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Caleb McBryde

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2

Sonntag, 10. August 2008, 22:09

Das Amendment hat meine vollumfängliche Unterstützung.

Armin Schwertfeger

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3

Montag, 11. August 2008, 00:00

Wäre es Ms. Baumann möglich, diesen doch recht fundamentalen Gesetzänderungsantrag zu begründen? Ich sehe derzeit keine dringende oder sonstige Notwendigkeit den seit über einem Jahr geltenden Regulation of Passports Act zu ändern.
Armin Schwertfeger
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Caleb McBryde

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4

Montag, 11. August 2008, 00:21

Ich bin mal so frei und verlese die von Ms Baumann dem Antrag beigefügte Begründung:

Begründung:

Sec. 7 der Verfassung setzt dem bisherigen Gesetz klare Einschränkungen:
„(3) Durchsuchungen von Personen, Häusern, Dokumenten oder Effekten, ohne dass der erhärtete und stichhaltige Verdacht eines begangenen Vergehens besteht, sind kränkend und bedrückend und sollen ohne begründete richterliche Anordnung nicht durchgeführt werden.“

Also ist der Regulation of Passports Act entweder verfassungswidrig oder kann aufgrund der durch die Verfassung gesetzten Hürden nicht wie fomuliert umgesetzt werden. Die beantragte Änderung trägt diesen Fakten Rechnung.

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5

Montag, 11. August 2008, 14:37

Zitat

Original von Armin Schwertfeger
Wäre es Ms. Baumann möglich, diesen doch recht fundamentalen Gesetzänderungsantrag zu begründen? Ich sehe derzeit keine dringende oder sonstige Notwendigkeit den seit über einem Jahr geltenden Regulation of Passports Act zu ändern.

Der derzeitige Regulation of Passports Act darf gar nicht wie formuliert angewendet werden, sonst verstieße er gegen die Verfassung; siehe die von Mr McBryde zitierte Begründung.

Darüber hinaus halten wir Federalists die Zielsetzung der bisherigen Fassung, Bürger quasi unter Generalverdacht zu stellen, nicht mit den Grundwerten unserer Nation vereinbar. Dazu hab es bereits eine umfangreiche Debatte außerhalb des Kongresses. ;)

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6

Montag, 11. August 2008, 21:02

Mr Speaker,

ich bitte darum, in "dass 16. Lebensjahr" das überzählige "s" zu streichen. Es müsste natürlich "das 16. Lebensjahr" heißen. :)

Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

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7

Montag, 11. August 2008, 22:29

Ich danke Ihnen Ms. Baumann.

Leider überzeugt mich Ihre Begründung für die weitgehende Aufhebung jeglicher Ausweisbesitz- und Identifizierungspflicht von US-Staatsbürgern nicht so richtig. Nach Ihrer Neufassung des Regulation of Passports Act erhalten nicht einmal mehr Zuwanderer, welche die Staatsbürgerschaft nach dem Citzenship Act erlangen automatisch einen Ausweis, sondern können selber entscheiden, ob sie einen haben wollen oder eben nicht. Ich persönlich würde es als vorteilhaft ansehen, dass der Staat verpflichtet sein sollte, jedem Staatsbürger ab 16 Jahren und/oder mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft einen Ausweis auszustellen und zu übergeben.

Wo ich mit Ihnen konform gehe ist das Problem der Personenkontrollen. Hier stimme ich mit Ihnen überein, dass dies nur schwerlich mit der von Ihnen zitierten Verfassungsbestimmung zu vereinbaren ist. Section 1 Subsections 5 und 7 des Regulations of Passports Act sind wirklich äußerst verfassungsproblematisch und sollten besser gekippt werden.

Und übrigens: Ob und wo außerhalb des Kongresses Debatten zu einem Gesetzesvorhaben stattfinden ist für mich zweitrangig. Hier im Kongress findet der Gesetzgebungsprozess statt ;)
Armin Schwertfeger
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8

Dienstag, 12. August 2008, 00:20

Zitat

Original von Armin Schwertfeger
Leider überzeugt mich Ihre Begründung für die weitgehende Aufhebung jeglicher Ausweisbesitz- und Identifizierungspflicht von US-Staatsbürgern nicht so richtig.

Mr Schwertfeger,

eigentlich muss nicht ich die "Aufhebung der Ausweisbesitz- und Identifizierungspflicht" begründen, sondern Sie müssten diesen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger rechtfertigen. Dieser Eingriff lässt sich aber nicht einmal aus sicherheitspolitischen Überlegungen nachvollziehen, da es nicht ein realistisch anzunehmendes Verbrechen gibt, das durch derartige Kontrollen vermieden oder besser aufgeklärt werden könnte.

Zitat

Nach Ihrer Neufassung des Regulation of Passports Act erhalten nicht einmal mehr Zuwanderer, welche die Staatsbürgerschaft nach dem Citzenship Act erlangen automatisch einen Ausweis, sondern können selber entscheiden, ob sie einen haben wollen oder eben nicht.

Ja, das ist auch vollkommen ok so. Ich will keine Staatsbürger zweiter Klasse, sondern gleiche Rechte für alle Astorier.

Zitat

Ich persönlich würde es als vorteilhaft ansehen, dass der Staat verpflichtet sein sollte, jedem Staatsbürger ab 16 Jahren und/oder mit der Erlangung der Staatsbürgerschaft einen Ausweis auszustellen und zu übergeben.

Nur, wenn der Bürger einen Ausweis wünscht. Dem steht nicht entgegen, dass z.B. Spirituosenverkäufer einen Altersnachweis verlangen und Bürger dann enstprechend einen Ausweis beantragen. Nur sollte es keine allgemeine Pflicht sein - und schon gar nicht sollten Bürger grundlos deswegen kontrolliert werden.

Zitat

Wo ich mit Ihnen konform gehe ist das Problem der Personenkontrollen. Hier stimme ich mit Ihnen überein, dass dies nur schwerlich mit der von Ihnen zitierten Verfassungsbestimmung zu vereinbaren ist. Section 1 Subsections 5 und 7 des Regulations of Passports Act sind wirklich äußerst verfassungsproblematisch und sollten besser gekippt werden.

Da sind wir uns einig. Allerdings ist auch Subsection 4 bedenklich. Eine Identifikation sollte nur nötig sein, wenn z.B. staatliche Leistungen beantragt werden. Hier werden aber weder "staatlichen Behörden" noch "auf Verlangen" näher eingeschränkt.

Zitat

Und übrigens: Ob und wo außerhalb des Kongresses Debatten zu einem Gesetzesvorhaben stattfinden ist für mich zweitrangig. Hier im Kongress findet der Gesetzgebungsprozess statt ;)

Wir Federalists sind halt basisverwurzelt. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (12. August 2008, 00:22)


Alexander Xanathos

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9

Dienstag, 12. August 2008, 01:56

Ich denke, einen Ausweis zu besitzen, der die Zugehörigkeit zu den USA, sollte Pflicht sein. Jeder soll zwar einen haben, aber man muss ihn innerhalb der USA nicht mit sich führen ... es sein denn, man will z.B. einem Security Man beweisen, dass man alt genug ist, um eine nächtliche Veranstaltung zu betreten bzw. nicht verlassen zu müssen. Denn sonst gilt das Hausrecht.
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Dienstag, 12. August 2008, 17:08

Zitat

Original von Alexander Xanathos
Ich denke, einen Ausweis zu besitzen, der die Zugehörigkeit zu den USA, sollte Pflicht sein.

Warum? Man wird doch durch ein Stück Plastik kein besserer Bürger.

Zitat

aber man muss ihn innerhalb der USA nicht mit sich führen ... es sein denn, man will z.B. einem Security Man beweisen, dass man alt genug ist, um eine nächtliche Veranstaltung zu betreten bzw. nicht verlassen zu müssen. Denn sonst gilt das Hausrecht.

Ja, da sind wir uns vollkommen einig.

Alexander Xanathos

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Dienstag, 12. August 2008, 17:28

besser oder schlechter wird man nicht, das ist richtig.
Ich sehe das aus dem Verhältnis Bürger-Staat: Die Astorier leisten einen Eid, bevor sie die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Sie gehen damit eine Treueverhältnis ein. Der Ausweis dient dahingehend als eine Art "Urkunde", die besagt: "Diese Person steht unter dem Schutz der staatlichen Gewalt", insbesondere nach außen.
Auch sollte der Ausweis Pflicht sein, denn auch in den Behörden können Fehler passieren, Computer abstürzen, Unfälle oder Unglücke höherer Gewalt passieren. Der Ausweis dient dann als Nachweis, dass man eben Bürger ist und eben auch weiterhin unter dem Rechtsschutz des Staates steht.
Jemand, der dann auf den Ausweis verzichtet hat, hat dann - im wahrsten Sinne des Wortes - nichts in der Hand.
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12

Dienstag, 12. August 2008, 17:28

Ich weiß nicht was gegen eine Ausweispflicht spricht, außer man möchte jegliche Simulation einengen.

Ist die Verfassungsfrage ungeklärt, gilt es dies vom Verfassungsgericht zu bestätigen und dann entweder die Verfassung zu ändern oder das Gesetz. Ich bevorzuge dann eine Verfassungsänderung.
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Andrew Madison

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13

Dienstag, 12. August 2008, 19:35

hört auf der Tribüne des Kongresses zu...

*bekacktes Fehlposten...*
Andrew Madison
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andrew Madison« (12. August 2008, 19:36)


John E. Prescott

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14

Dienstag, 12. August 2008, 19:37

Ich denke, daß ein Ausweis schlichtweg den Umgang erleichtert. Er ist ein allgemein gültiges und allgemein bekanntes Dokument, dass noch dazu gewisse Sicherheitsstandarts im Bezug auf seine Fälschungssicherheit erfüllt. Dies macht es sowohl für den Bürger einfacher, als auch für eventuelle "Kontrolleure", wobei hier eben nicht der Staat gemeint ist, sondern z.B. besagter Spiritousenverkäufer, der dann nicht mehr Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder in verschiedenen Staaten ausgestellte und optisch abweichende Führerscheine auf den Tisch bekommt.

Eine Mitführpflicht ergibt sich daraus m.E. nicht zwangsläufig, aber den Besitz halte ich aus dem oben genannten Grund für sinnvoll.
John E. Prescott [D-FL]
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15

Dienstag, 12. August 2008, 22:04

Zitat

Original von John E. Prescott
Ich denke, daß ein Ausweis schlichtweg den Umgang erleichtert.

Ja, ok - das bestreite ich doch gar nicht. Jeder, der einen Ausweis möchte bzw. ihn im Geschäfts- und Behördenverkehr benötigt, kann einen beantragen und die Behörden müssen ihn ausstellen. Aber welchen Sinn macht eine Pflicht, wenn einzelne Bürger einen Ausweis nicht benötigen? Es kostet den Staat nur unnötig Geld und schafft unnötige Bürokratie.

Jedem Spiritousenverkäufer steht es frei, Dokumente zu akzeptieren oder eben nicht zu akzeptieren. Realistisch zu erwarten ist, dass ihm der Führerschein reicht. Dass es verschiedene Dokumente gibt, ändert auch eine Ausweisbesitzpflicht nicht, denn Touristen werden wohl kaum astorische Ausweise vorlegen. Mal abgesehen davon, dass er sicher keine erkennbar Volljährigen kontrollieren wird.

Auch das Argument "Computerabsturz" überzeugt nicht, da es eine Urkunde über den Erwerb der Staatsbürgerschaft gibt, vergleichbar mit anderen Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Tod).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (12. August 2008, 22:07)


Alexander Xanathos

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Dienstag, 12. August 2008, 22:06

Aber dieses kleine, telefonkartengroße Stück Plastik ist pflegeleichter und nicht so empfindlich wie ein Stück A4 oder A5 Papier.
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Dienstag, 12. August 2008, 22:09

Zitat

Original von Alexander Xanathos
Aber dieses kleine, telefonkartengroße Stück Plastik ist pflegeleichter und nicht so empfindlich wie ein Stück A4 oder A5 Papier.

Sind Testamente aus Plastik?

Wer wichtige Unterlagen nicht sorgfältig aufbewahren kann, ist mit einem kleinen Stück Plastik erst recht überfordert.

Alexander Xanathos

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18

Dienstag, 12. August 2008, 22:11

Niemand wird seine Geburtsurkunde zum Zwecke des Ausweisens in der Brieftasche mit sich führen. Speziell Männer werden auch keine große Tasche mitnehmen, damit sie die Geburtsurkunde nicht knicken ...
Und selbst die Kosten sind doch egal: Als Bearbeitungsgebühr kann man die sich wiederholen bzw. nur jede zusätzliche Ausfertigung.
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Dienstag, 12. August 2008, 22:16

Zitat

Original von Alexander Xanathos
Niemand wird seine Geburtsurkunde zum Zwecke des Ausweisens in der Brieftasche mit sich führen. Speziell Männer werden auch keine große Tasche mitnehmen, damit sie die Geburtsurkunde nicht knicken ...

Vollkommen richtig, niemand wird seine Geburtsurkunde zum Zwecke des Ausweisens in der Brieftasche mit sich führen. Er wird, falls er z.B. wie Sie noch recht jugendlich wirkt, seinen Führerschein vorlegen, wenn er Schnaps kaufen möchte, oder einen Ausweis beantragen. Wer dagegen wie z.B. Mr Prescott erkennbar volljährig ist, kann darauf verzichten.

Zitat

Und selbst die Kosten sind doch egal: Als Bearbeitungsgebühr kann man die sich wiederholen bzw. nur jede zusätzliche Ausfertigung.

Der Staat - und damit die hart arbeitenden Steuerzahler - haben unnötige Kosten. Und wenn es nur ein wenig Geld für Schulbücher ist, das gepart werden kann.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (12. August 2008, 22:18)


20

Donnerstag, 21. August 2008, 16:38


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die Aussprache ist beendet.
Die Abstimmungen werden eingeleitet.


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