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Daniel N. Smith

CEO of Nohan Inc.

Beiträge: 447

Bundesstaat: Astoria State

What's Up?
@DNSmith
Senator of Astoria State
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Mittwoch, 25. Mai 2016, 17:52

Advise and Consent Improvement Bill -- S. 2016-054

Mr. President,

ich erbitte eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf:


Advice and Consent Improvement Bill
An Act to improve the implementation of Art. III, Sec. 6, Ssc. 2 USConst. and to create a plain overview of all exemptions.

Section 1 - Senate Advice and Consent Act
Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:

Senate Advice and Consent Act

Chapter I - Fundamentals

Section 1 - Scope and Title of this Act
(1)
Dieses Gesetz regelt das allgemeine Verfahren zur Umsetzung des Art.
III, Sec. 6, Ssc. 2 USConst. Sondervorschriften über einzelne Verfahren
haben Vorrang vor diesem Gesetz.
(2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Senate Advice and Consent Act.

Section 2 – Necessary procedure und majorities
(1)
Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung von Amtsträgern für
Positionen, die in Appendix A dieses Gesetzes aufgeführt sind, bedarf
einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen (Special Procedure).
(2)
Zur Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung von Amtsträgern für
Positionen, die in Appendix B aufgeführt sind, ist das formale Verfahren
nach Chapter II erforderlich (Formal Procedure).
(3) Die Ernennung
von Amtsträgern für Positionen, die in Appendix C aufgeführt sind,
bedarf nicht der Erteilung von Rat und Zustimmung des Senats.
Positionen, deren Besetzung nicht dem Präsidenten übertragen ist, sollen
ohne weitere Nennung als Teil dieses Appendix gelten.
(4) Die
Ernennung von Amtsträgern für Positionen, die in keinem der Appendices
aufgeführt sind, bedarf nur der Durchführung des Formal Procedure, wenn
dies binnen 48 Stunden nach Zugang des Nominierungsschreibens von 1/3
der Senatoren verlangt wird.
Soweit der Senatspräsident diese Frist
für zu kurz erachtet, kann er sie einmalig um bis zu 48 Stunden
verlängern. Eine solche Verlängerung hat er dem Präsidenten der
Vereinigten Staaten schriftlich mitzuteilen. Die Frist ruht, wenn die
Sitzungsperiode des Kongresses unterbrochen ist.

Section 3 – Interim Officers
(1)
Solange ein Verfahren nach Sec. 2, Ssc. 2 oder Ssc. 4 nicht
abgeschlossen ist, kann der Präsident den Nominierten befristet bis zur
Entscheidung des Senats mit der Wahrnehmung der Amtsaufgaben
beauftragen. Mit der Beauftragung soll er für die Dauer der Gültigkeit
ebendieser die Rechte und Pflichten dieses Amtes ausüben.
(3) Wird
ein beauftragter Amtsträger durch den Senat abgelehnt oder erledigt sich
die Nominierung, kann er ab diesem Zeitpunkt die Rechte und Pflichten
des Amtes nicht weiter ausüben. Wird er bestätigt, bedarf es
einererneuten Ernennung nicht; stattdessen genügt die Klarstellung, dass
er das Amt nun nicht mehr nur vorübergehend ausübt.
(4)

Section 4 – Non-autorised appointments
(1)
Ernennungen, die nicht in Übereinstimmung mit diesem Gesetz erfolgt
sind, sind nichtig. Die Nichtigkeit wird auf Antrag eines jeden durch
das Bundesbezirksgericht am Wohnsitz des Antragstellers festgestellt.
Ebenfalls auf Antrag stellt das Bundesbezirksgericht am Wohnsitz des
Antragstellers die Nichtigkeit von Handlungen fest, die im Rahmen einer
nichtigen Ernennung erfolgt sind und mit der Feststellung nicht mehr als
rechtmäßige Amtshandlungen gelten. Das Bundesbezirksgericht kann von
einer Nichtigkeitserklärung absehen, wenn diese in stärkerem Widerspruch
zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Stabilität des Gemeinwesens als
die Gültigkeit stünde.
(2) Rechte und Ansprüche eines Ernannten gegen die Vereinigten Staaten aus einer nichtigen Ernennung bestehen nicht.
(3)
Keine Bestimmung dieser Section soll dahingehend ausgelegt oder
angewendet werden, dass nach anderen Gesetzen oder der Verfassung
gültige Ernennungen für nichtig erklärt oder angesehen werden dürfen.
(4)
Ein jeder Verfahrensmangel bei der Ernennung gilt als unbeachtlich und
die Ernennung somit als in Übereinstimmung mit diesem Gesetz erfolgt,
wenn sie Rat und Zustimmung des Senats mit der erforderlichen Mehrheit
erhalten hat.

Section 4 – Nominations
(1) Soweit die
Ernennung eines Amtsträgers der Vereinigten Staaten der Rat und
Zustimmung des U.S. Senat bedarf, hat der Präsident der Vereinigten
Staaten dem Senatspräsidenten ein Nominierungsschreiben für jede Person,
deren Ernennung er beabsichtigt, zu übersenden.
(2) Ein Nominierungsschreiben hat zumindest zu enthalten:
a) den Namen und Heimatstaat des Nominierten,
b) die Position, in die er berufen werden soll,
c) die Angabe des nach Sec. 2 einschlägigen Verfahrens,
d)
die Angabe einer Position, die der Ernannte als Amtsträger des Bundes
oder eines Staates innehat (auch solche nach Sec. 3) oder die
Feststellung, dass dies nicht einschlägig ist,
e) die Tatsache, dass
die zu besetzende Position Stellvertretungsaufgaben für eine der
Zustimmung des Senats bedürfende Position mit sich bringt (oder die
Übertragung beabsichtigt ist) die zum Zeitpunkt der Nominierung
unbesetzt ist oder die Feststellung, dass dies nicht einschlägig ist.
(2)
Eine Person, die zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt, aber
noch nicht vereidigt ist (President-elect), kann dem Senat Nominierungen
unterbreiten oder sie zurückziehen. Der Senat verfährt dann mit ihnen,
als seien sie durch den amtierenden Präsidenten erfolgt, eine Abstimmung
wird jedoch nicht eingeleitet.
Sobald eine Abstimmung eingeleitet
werden könnte und der Präsident vereidigt ist, informiert ihn der
Senatspräsident darüber. Bestätigt der Präsident die Nominierung nach
Erhalt dieser Mitteilung nicht binnen 192 Stunden, so gilt sie als
zurückgezogen.

Chapter II – Formal Procedure of Advice and Consent

Section 1 – Action upon Nomination
(1)
Der Senatspräsident leitet nach Erhalt eines Nominierungsschreibens
eine Anhörung (Hearing) des Nominierteen ein und erteilt dem
Nominierteen Rederecht für die Teilnahme daran.
(2) Der
Senatspräsident leitet nach Beendigung des Hearings eine Abstimmung über
die Frage ein, ob der U.S. Senate Rat und Zustimmung zur Nominierung
erteilt oder nicht. Die erforderliche Mehrheit ist vorbehaltlich anderer
Bestimmungen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Berücksichtigung
der Enthaltungen.
(3) Eine Abstimmung unterbleibt, wenn das Hearing
für erledigt erklärt wurde (Settlement of Nomination). Erledigung tritt
ein und wird durch den Senatspräsidenten festgestellt, wenn
a) der Präsident der Vereinigten Staaten die Nominierung durch ein Schreiben an den Senatspräsidenten zurückgezogen hat,
b) der Nominierte nicht mehr die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, um in das Amt berufen werden zu können,
c) der Nominierte nicht erschienen ist (Sec. 3, Ssc. 1),
d) die Nominierung durch einen President-elect nicht nach dessen Amtseinführung als Präsident bestätigt wird.
(4)
Der Senatspräsident übermittelt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten
eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Abstimmung über die
Nominierung.
(5) Die Vorschriften der Standing Rules finden Anwendung.

Section 2 – Hearing
(1)
Der Nominierte leistet nach Aufforderung des Senatspräsidenten
folgenden Eides gegenüber diesem: „I do solemnly swear that I will tell
the truth, the whole truth, and nothing but the truth under pains and
penalties of perjury (Ich schwöre, dass ich - im Bewusstsein der
Androhung und der Folgen eines Meineids - die Wahrheit sagen werde, die
ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit.)“ Der Eid kann um eine
religiöse Bekenntnisformel erweitert werden.
(2) Nach der Vereidigung
erhält der Nominierte Gelegenheit, seine Person, Qualifikation oder
Ziele dem Senat vorzustellen, sofern er nicht ausdrücklich darauf
verzichtet.
(3) Nach seiner Vorstellung ist der Nominierte
verpflichtet, die an ihn durch die Senatoren gestellten Fragen und
Nachfragen vollständig nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Er kann eine Frage gegenüber dem Sitzungsleiter beanstanden, der über
die Beanstandung entscheidet und die Frage als unzulässig zurückweisen
kann, wenn sie keinen Zusammenhang zu dem Verfahren hat oder anderweitig
unangemessen ist.
(4) Die Zahl der Fragen ist unbegrenzt, sie können
auch bereits vor der Vorstellung oder Vereidigung zu Protokoll gegeben
werden. Nachfragen, die aus der Aussagen des Nominierten ergeben, sind
ebenso unbegrenzt zugelassen, werden aber zurückgewiesen, wenn der
Nominierte bereits hinreichend dazu Stellung genommen hat.

Section 3 - Length of the Hearing
(1)
Das Hearing wird durch den Senatspräsidenten nach 96 Stunden für
erledigt erklärt, wenn der Nominierte innerhalb dieser Frist nicht
ordnungsgemäß den Eid geleistet hat. Hat der Nominierte seine
Abwesenheit vorher angezeigt, wird diese Frist entsprechend verlängert.
War er aus wichtigen Gründen nicht zur Anzeige in der Lage, kann seine
Entschuldigung auch nachträglich anerkannt werden.
(2) Die
Befragungsfrist dauert regelmäßig 96 Stunden. Besteht weiterer
Befragungsbedarf, kann das Hearing verlängert werden, ist kein weiterer
Befragungsbedarf erkennbar, kann diese Frist auf die Hälfte reduziert
werden. Nach Ablauf der Befragungsfrist werden keine neuen Fragen mehr
zugelassen.
(3) Weitere Nachfragen kann der Senatspräsident nach
vorheriger Ankündigung von mindestens 24 Stunden ausschließen. Auf
Antrag von 1/3 der Senatoren ist diese Frist um noch einmal um 24
Stunden zu verlängern. Er kann den Antrag zurückweisen, wenn bereits
mehr als 192 Stunden Befragungsfrist verstrichen sind.
(6) Das
Hearing wird beendet, sobald alle Fragen und Nachfragen beantwortet sind
und keine weiteren mehr gestellt werden können oder Erledigung
eingetreten ist.

Section 4 - Contempt of the Senate
(1)
Leistet ein Nominierter vor dem Senat oder einem seiner Organe einen
Meineid, so ist er gemäß den Strafgesetzen wegen eines solchen durch ein
Gericht zu verurteilen.
(2) Wer den Senat, seinen Vorsitz oder seine
Mitglieder bewusst missachtet, herabwürdigt, beschimpft oder
verunglimpft, begeht ein Vergehen der Klasse B des Federal Penal Code.



Appendix A - Special procedure
Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung der folgenden Amtsträger erfordert eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen:

1. Supreme Court of the United States
a) Chief Justice
b) Associate Justice




Appendix B - Formal procedure
Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Besetzung der nachfolgenden Positionen erfordert zwingend die Durchführung des Verfahrens nach Chapter II:

1. Overall
a) Head of Department

2. Federal Reserve Bank
a) Director

3. Armed Forces
a) Chief of Staff of the Army
b) Chief of Naval Operations
c) Chief of Staff of the Air Force
d) Commandant of the Marine Corps
e) Chairman of the Joint Chiefs of Staff (if not Member of the JCoS before appointment)

4. Registration Office
a) Director

5. Federal Judiciary
a) Federal Judges (not required if reinstalled after retirement or Supreme Court membership per Federal Judiciary Act)

6. Intelligence Services
a) Director of the Central Intelligence Service
b) General Commander of the Military Intelligence Service





Appendix C - No advice and consent
Die Erteilung von Rat und Zustimmung zur Ernennung der folgenden Amtsträger ist nicht erforderlich (ausgenommen anderweitige Einordnung):

1. Overall
a) Positions not appointed to by the President
b) Employees of the civil or the military service according to the Federal Employees Act (if not listed in another

2. White House staff
a) All positions within the White House and the Executive Office of the President,
- except Agencies which are directly responsible to President because of lack of parent agency
b) All positions within the Office of the Vice President, if not part of the White House

3. Armed Forces
a) Chairman of the Joint Chiefs of Staff (if Member of the JCoS before appointment)



Section 2 - Agrogation of certain provisions of federal law
Folgende Bestimmungen des Bundesrechts werden aufgehoben:

- Senate Hearing Procedure Act
- Art. I, Sec. 2, Ssc. 3, Sen. 2 Citizenship Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 3, Ssc. 3, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 3, Ssc. 4, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 4, Ssc. 3, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 4, Ssc. 4, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Chp. 1, Art. III, Sec. 5, Ssc. 3, Sen. 2 Federal Judiciary Act
- Sec. 3, Ssc. 3 Federal Reserve Bank Act
- Sec. 3, Ssc. 4 Federal Reserve Bank Act
- Art. II, Sec. 4, Ssc. 4 Armed Forces of the United States Act

Section 3 - Coming-into force
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.
Daniel N. Smith (D-AS)

Former Governor of Astoria State
Former Senator of Astoria State