Sie sind nicht angemeldet.

[Motion] Impeachment Bill

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

1

Freitag, 23. Januar 2015, 15:48

Impeachment Bill

Mr President, ich beantrage Beratungen folgendem Gesetz:

Impeachment Bill

Article I General Provision

Section 1 Purpuse and Title of this Act

(1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Amtsenthebung von Amtsträgern nach Article IV Section 6 SSection 1 der US Constitution.
(2) Es soll als "Impeachment Act" betitelt werden.

Section 2 Initiation of an Impeachment
(1) Ein Amtsenthebungsverfahren bedarf eines Antrages im Kongress, welcher von mindestens einem Mitglied jeder Kammer unterstützt werden muss.
(2) Die Unterstützung ist persönlich und ausdrücklich innerhalb von 48 Stunden nach Stellung des Antrages zu bestätigen.
(3) Der Antrag hat eine Auflistung der Verfehlungen im Amt und eine Darstellung der Tatsachen zu beinhalten, auf welche sich der Vorwurf stützt.
(4) Ist ein Amtsenthebungsverfahren korrekt beantragt, so hat das Kongresspräsidium den Antrag dem Betroffenen zuzustellen.

Section 3 Additional Rules
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Regeln
1. der Geschäftsordnung des Kongresses
2. des Senate Hearing Procedure Acts
entsprechend.


Articleicle II Congressional Questionings

Section 1 Adjuration

(1) Ist ein Antrag auf Amtsenthebung gestellt, hat der Sitzungsleiter die Mitglieder des Kongresses zur Leistung folgenden Eides aufzurufen:
"Ich, N.N., gelobe feierlich, dass ich ohne Ansehen der Person Gerechtigkeit geschehen lassen und ehrlich und unpArticleeiisch all die Pflichten und Aufgaben wahrnehmen und ausüben werde, die mir als Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten in diesem Amtsenthebungsverfahren obliegen und dass ich über all jene Tatsachen, welche mir im Rahmen dieses Verfahrens als vertraulich offenbar werden, Stillschweigen bewahren werde."
(2) Dem Eid kann eine religiöse Beteuerungsformel angefügt werden.

Section 2 Trial Manager
Die Antragsteller bestimmen eine Person zum Verfahrensbevollmächtigten, welcher die Verfehlungen im Amt des Betroffenen darzulegen hat. Dieser Bevollmächtigte kann auch einer der Antragssteller sein.

Section 3 Right of Presence and Speech
(1) Dem Betroffenen eines Amtsenthebungsverfahrens und dessen Rechtsbeistand ist für die Dauer des Verfahrens der Zutritt zum und das Rederecht im Kongress zu gewähren.
(2) Der Sitzungsleiter hat alle Ordnungs- und Sanktionsrechte gegenüber allen Beteiligten am Amtsenthebungsverfahren. Gegenüber dem Betroffenen darf das Rederecht jedoch nur bis 12:00 Uhr des nächsten Tages entzogen werden.

Section 4 Opening Pleadings
(1) Der Trial Manager hält seinen Anklagevortrag binnen 48 Stunden nach der Eröffnung durch die Sitzungsleitung.
(2) Anschließend hat der Betroffene oder sein Vertreter das Recht, binnen 48 Stunden einen Verteidigungsvortrag zu halten.

Section 5 Questioning
(1) Nach dem Verteidigungsvortrag hat jedes Kongressmitglied das Recht, dem Betroffenen zur Ergründung der Wahrheit Fragen zu stellen.
(2) Nach 72 Stunden nach dem Verteidigungsvortrag sollen keine weiteren Fragen mehr zugelassen werden, es sei denn, dies wird von einem Viertel der Mitglieder des Kongresses beantragt.
(3) Der Kongress kann jederzeit das Ende der Befragung beschließen.

Section 6 Witnesses
(1) Nach dem Verteidigungsvortrag haben die Kongressmitglieder und der Betroffene das Recht, Zeugen zu befragen.
(2) Zeugen sind vom Sitzungsleiter auf ihre Wahrheitspflicht zu vereidigen und auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht hinzuweisen.
(3) Zeugen sollen sowohl untereinander als auch zum Betroffenen gleichzeitig befragt werden.
(4) Gegen die Zulässigkeit von Fragen kann Einspruch erhoben werden, über den der Sitzungsleiter befindet.
(5) Nach 72 Stunden nach dem Verteidigungsvortrag sollen keine weiteren Fragen mehr zugelassen werden, es sei denn, dies wird von einem Viertel der Mitglieder des Kongresses beantragt.
(6) Der Kongress kann jederzeit das Ende der Zeugenbefragungen beschließen.

Section 7 Documents
(1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform können vom Trial Manager, vom Betroffenen oder seinem Vertreter, von jedem Zeugen oder Kongressmitglied eingebracht werden.
(2) Gegen die Zulässigkeit von Dokumenten kann Einspruch erhoben werden, über den der Sitzungsleiter befindet.

Section 8 Closing Pleadings
(1) Nach dem Ende der Anhörungen hat der Trial Manager das Recht, binnen 48 Stunden ein Schlussplädoyer zu halten.
(2) Anschließend hat der Betroffene oder sein Vertreter das Recht, binnen 48 Stunden sein Schlussplädoyer zu halten.

Section 9 Discussion
(1) Nach dem Schlussplädoyer der Verteidigung beraten die Mitglieder des Kongresses die vorgebrachten Argumente der Anklage und Verteidigung in öffentlicher Sitzung.
(2) Die Debatte dauert mindestens 48 und höchstens 96 Stunden.

Section 10 Classified Information
(1) Werden Themen erörtert, welche die nationale Sicherheit, laufende geheimdienstliche Unternehmungen oder strafrechtliche Verfahren betreffen, so hat die Erörterung in geheimer Sitzung zu erfolgen.
(2) Dem Betroffenen des Amtsenthebungsverfahrens oder seinem Vertreter ist auch während der nichtöffentlichen Sitzung die Anwesenheit und das Rederecht zu gewähren.


Article III Impeachment of the President or the Vice President

Section 1 Presidency

(1) Ist die Amtsenthebung des Präsidenten oder des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten beantragt, so hat das Kongresspräsidium den Antrag dem Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes zu übermitteln, der den Antrag dem Betroffenen zustellt.
(2) Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes hat für die Dauer des Amtsenthebungsverfahrens die Sitzungsleitung und alle Ordnungs- und Sanktionsrechte gegenüber allen Beteiligten am Amtsenthebungsverfahren inne.
(3) Die Befangenheits- und Ersetzungsregeln des Article III Section 8 & 9 Federal Judiciary Act gelten entsprechend.

Section 2 Right of Presence and Speech of the US President
Ist die Amtsenthebung des Präsidenten der Vereinigten Staaten beantragt, so ist ihm und dessen Rechtsbeistand für die Dauer des Verfahrens der Zutritt zum und das Rederecht im Kongress ausdrücklich gestattet und können nicht entzogen werden.


Article IV Decision

Section 1 Sleep On Decision Rule

(1) Zwischen dem Schlussplädoyer der Verteidigung und dem Beginn der Abstimmungen müssen mindestens 48 Stunden liegen.
(2) Während dieser Zeit haben alle Kongressmitglieder das Recht, Erklärungen zum Amtsenthebungsverfahren abzugeben.

Section 2 Guilt Vote
(1) Nach Verstreichen der Frist ruft der zuständige Sitzungsleiter die Abgeordneten zur Abstimmung auf.
(2) Bei der Abstimmung ist danach zu fragen, ob sich der Betroffene in Bezug auf die vorgeworfenen Verfehlungen schuldig gemacht hat.
(3) Die Abstimmungsoptionen sind mit Guilty (schuldig) oder Not Guilty (nicht schuldig) auszuweisen.
(4) Anstelle einer Stimmabgabe können die Kongressmitglieder ihre Anwesenheit mit Present bekunden.
(5) Die Abstimmung erfolgt nach Kammern getrennt. Sie dauert 72 Stunden. Sie kann in jeder Kammer vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen die Amtsenthebung erreicht ist.

Section 3 Majority
(1) Für die Amtsenthebung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder beider Kammern erforderlich.
(2) Das Ergebnis ist dem Betroffenen zu übermitteln und öffentlich zu verkünden.

Section 4 Consequences
(1) Ist das Amtsenthebungsverfahren erfolgreich, so ist der Betroffene mit der öffentlichen Verkündung aus allen Ämtern der Vereinigten Staaten entfernt.
(2) Während der laufenden Abstimmung über die Amtsenthebung ist eine Entlassung oder ein Rücktritt des Betroffenen unzulässig.
(3) Das Amtsenthebungsverfahren erschöpft sich in der Entfernung des Betroffenen aus allen Ämtern. Weitere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen sind vom Amtsenthebungsverfahren unabhängig.
(4) Wer im Wege des Amtsenthebungsverfahrens aus einem Amt entfernt wird, verliert alle Ansprüche auf künftige Amtsbezüge. Über die Fortgeltung bereits erworbener Ansprüche aus der Vergangenheit entscheiden die Bundesgerichte.

Section 5 Immunity of the Congress
Ein Amtsenthebungsverfahren oder einzelne Entscheidungen darin können nicht vor einem Bundesgericht oder dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten angefochten werden.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC