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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (30. September 2011, 04:34)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Luciano Marani« (25. September 2011, 20:13)
Entsprechend dieser Regelung bedarf es zur Erlangung eines Amtes (entweder der Ernennung oder der Wahl, aber) in jedem Fall der Eidesleistung. Die (Bundes-) Ämter, die allein aufgrund von Wahl und Eidesleistung erlangt werden können, sind stark begrenzt: Das sind der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie die Mitglieder des Kongresses. Alle anderen Ämter erlangt man durch Ernennung und Eidesleistung.
Zitat
Der Meinung des ehrenwerten Senators von Peninsula folgend würde es bedeuten, dass ein Richter nur ernannt werden muss, aber sonst weder den Amtseid zur Erlangung des Richteramtes, noch den Richtereid zur Ausübung des Richteramtes zu leisten braucht bzw. dass eine derartige Verweigerung nicht einmal geahndet werden könnte, da hiernach der Eid ein bloßer zeremonieller Spaß wäre ... ebenso wie der Wahrheitseid im Kongress oder bei Gericht. Diese Ansicht kann jedoch wirklich nicht im Sinne des Rechtstaates sein.
Zitat
Daraus folgt: Eine Ernennung ist solange unwirksam, wie der Ernannte den vorgeschriebenen Amtseid zur Erlangung des Amtes nicht geleistet hat. Leistet er ihn, wird die Ernennung rückwirkend wirksam. Und daraus wiederum folgt: Solange eine Ernennung nicht wirksam ist, kann sich der Ernenner anders entscheiden und die Ernennung zurückziehen. Ist das Ernennungsverfahren jedoch durch Eidesleistung abgeschlossen, ist diese Möglichkeit erloschen; dann käme nur noch die Entlassung des Amtsträgers aus dem Amt in Betracht, jedoch nicht bei Richtern, die gegen eine Entlassung besonders geschützt sind.
Zitat
Der Umstand, dass der Senat einer Personalie bereits zugestimmt hat, ist dabei belanglos.
Die Billigung durch den Senat ist eine Voraussetzung für die (rechtmäßige, aber bis zur Eidesleistung unwirksame) Ernennung. Sie ist aber keine Wahl, aufgrund derer das Amt übertragen wird.
Zitat
Unter ausdrücklichem Hinweis auf die hypothetische Natur dieses Falles ist die Antwort, dass die Annahme, dass die Berufung eines weiteren Richters an den Obersten Gerichtshof rechtswidrig wäre, sofern der Oberste Gerichtshof vollzählig besetzt wäre, richtig ist und vom Department of Justice auch geteilt wird.
Ist es nicht eher so, dass man ein Amt, das man hat, ohne die Leistung des Eides nicht antreten kann, aber man dennoch das Amt hat?
[...]
Ich bitte Sie daher, genau darzulegen, warum die Administration der Ansicht ist, der Präsident könnte einen ernannten Associate Justice of the Supreme Court entlassen; von Art. II, Sec. 2, SSec. 3 SCUSA ist dieses Vorgehen ausdrücklich nicht gedeckt. Wenn die Administration einer solchen Darlegung nicht vermag, würden Sie im Interesse des von Ihnen genannten Rechtsstaates eine Advisory Opinion des Supreme Court einholen, bevor der Präsident den - meiner Ansicht nach - gleichzeitig dritten Associate Justice ernennt?
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