- The Director -
Amada | January 6th, 2009
Ladies and Gentlemen,
gemäß
Presidential Election Act, Article II, Section 1 ist durch das Electoral Office ein Wählerverzeichnis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts auszulegen.
Aktives Wahlrecht kann nur erlangen, wer seine Staatsbürgerschaft spätestens zum 30.12.2008 erhalten hat und sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt.
Alle Wählerinnen und Wähler, die aktiv an der Wahl teilnehmen wollen, werden damit aufgefordert sich unter
Angabe ihres vollen Namens
hier einzutragen.
Zudem ist der Bundesstaat aufzuführen, in dem der Wähler am 16. Dezember 2008 wohnhaft war. Ist der Wähler erst nach diesem Datum Bürger geworden, so hat er den Bundesstaat aufzuführen, den er bei seiner Ankunft als Wohnort ausgewählt hat. -
Gesetzliche Grundlage: Presidential Election Act, Article II, Section 1 (b)
Das Wählerverzeichnis bleibt
120 Stunden geöffnet.
Wer sich innerhalb dieser Frist nicht in das Verzeichnis einträgt, verliert für die Wahl das aktive Wahlrecht gemäß dem Presidential Election Act.
Ist es jemandem innerhalb der Fristen aufgrund von entschuldigter Abwesenheit nicht möglich sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis 24 Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
Wer sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt, erlangt automatisch das aktive Wahlrecht für die Präsidentschaftswahlen und zu eventuell in seinem Heimatstaat parallel stattfindenden Senatswahlen.
Das Wählerverzeichnis wird am
Sonntag, den 11.01.2009 um 17:00 Uhr geschlossen.
Sincerely yours
Samantha Cunningham
Director of the Electoral Office