Werter Mr. Xanathos, eine differenzierte Behandlung von Angehörigen des Militärs und der zivilen Bevölkerung ist nach meinem Verständnis durchaus hinnehmbar, da das Militär mit seinen Organisations- und Befehlsstrukturen auch ein besonderer Bereich innerhalb der Gesellschaft ist.
Sie werden von mir keine Zustimmung zu einem Gesetz erhalten, welches unbedingt die Diensaufsichts- und Weisungsbefugnisse des Präsidenten bezüglich den zivilen Beamtenapparat mit der Kommando- und Befehlsstrukturen des Militärs gleichsetzt.
Im Übrigen geht Ihre Einschätzung, dass der Präsident für alle "Amtsträger des Bundes" (so Ihre Gesetzesformulierung) weisungsbefugter Dienstherr sei, an der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Realität vorbei. Ich möchte in dieser Beziehung mal Ihr Augenmerk auf den Supreme Court oder die Federal Reserve Bank, ja sogar auf den Congress lenken.
Solange Sie also dem Präsidenten das Recht einräumen wollen, darüber entscheiden zu dürfen, welche ausländischen Ehrenzeichen ein "normaler" Astorier annehmen darf, sehe ich für mich keine Zustimmungsmöglichkeit für diesen Gesetzentwurf.
Was die Aufnahme der vom Gesetz erfassten Orden und Ehrenzeichen in den Gesetzestext betrifft, kann ich Ihre Bedenken nicht nachvollziehen. Was hindert Sie daran, in einem Anhang tabellarisch aufzuführen, Titel der Auszeichnung, kurze Beschreibung der Gestaltung, Verleihungsberechtigte und wesentliche Begründungstatbestände. Mit Ihrer Bemerkung, dass dies den Rahmen dieses Gesetzes sprengen würde erwecken Sie den Eindruck, wir würden in der nächsten Zeit mit einer Flut von unzähligen verschiedenen Ehrenzeichen und Orden rechnen müssen. Dies wäre in der Tat möglich, wenn Sie das Recht zur "Emission" von Auszeichnungen dem Präsidenten einfach im Verordnungswege zuerkennen.
Machen Sie doch einfach einmal 3, 4 oder 5 Vorschläge mit einer hierarchischen Abstufung der Bedeutung und Wertigkeit, damit der Congress konkret entscheiden kann. Ein solcher Anhang wäre transparent und übersichtlich und bei Bedarf auch jederezeit, natürlich mit Zustimmung des Congresses, erweiter- oder auch kürzbar.