Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
(Expired) Contract of Concession - Anderson Company
EXPIRED
since 6th of August, 2oo9
Cause Abgelaufen am 6. August 2009, da nicht verlängert wurde.
The Peninsula State Archive
Freeport City, PA
Contract of Concession
Section 1: Means of contract
(1) Dieser Rahmenvertrag ist in seiner Formulierung bindend. Eine Änderung der Formulierung ist ausschließlich durch die Änderung dieses Gesetzes möglich.
Section 2: Kinds of contract
(1) Dieser Vertrag ist bei der Vergabe einer Konzession zu verwenden. Die Bedingungen sind durch den Exploitation of Resources Act geregelt.
Section 3: Phrase of contract
(1) Mit der nachfolgenden Formulierung soll jeder Konzessionsvertrag zwischen dem Staat Peninsula und dem Konzessionsnehmer in Kraft treten.
Section 4: Contract of Concession
Vertragspartner:
- Der Bundesstaat Peninsula, vertreten durch den Govenor of Peninsula
- Der Konzessionsnehmer, Anderson Company, vertreten durch Ronald Anderson
Kaution:
13.500 Astor-Dollar - auf dem Staatskonto Peninsulas (State of Peninsula #248 )
Vergütung:
Richtpreis/Menge in Astor-Dollar
22,78A$/kg
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Section 1: Fundamentals
Der National Guard Act dient der Schaffung einer Nationalgarde für Peninsula, deren Teil auch die Küstenwache sein soll.
Section 2: The Coastal Guard of Peninsula Act
Mit In-Kraft-Treten des National Guard Act, tritt der Coastal Guard of Peninsula Act außer Kraft.
Section 3: The National Guard
(1) Die Aufgaben der Peninsula National Guard (PNG) sind:
a) Katastrophenschutz,
b) Landesverteidigung Peninsulas auf dem Land, zu Wasser und in der Luft,
c) Überwachung der Küsten Peninsulas und Hilfe bei Notfällen auf See,
d) Schutz staatlicher Einrichtungen,
sowie
e) Schutz hoher staatlicher Amtsträger.
(2) Der Governor of Peninsula ist der Oberbefehlshaber der National Guard. Er kann einen Chief of Staff ernennen, der die Verwaltung der National Guard für ihn übernimmt.
(3) Der Chief of Staff ist der höchste Offizier der National Guard.
(4) Bestimmungen über Dienstgrade, Ausrüstung, Größe und Stützpunkte der National Guard sollen vom Governor durch Verordnungen geregelt werden.
Section 4: Structure of the National Guard
(1) Die National Guard ist in zwei Bereiche aufgeteilt:
a) das National Guard Bureau (PNG-B)
und
b) die Armed Forces (PNG-F)
(2) Das PNG-B ist für die Verwaltung der National Guard zuständig.
(3) Die PNG-F besteht aus den eigentlichen Streitkräften und gliedert sich in
a) National Army Guard (die Landstreitkräfte),
b) National Air Guard (die Luftstreitkräfte)
und
c) National Coastal Guard (die Seestreitkräfte).
Section 5: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.
Dir. Thomas Peterson
. . .
PENINSULA STATE ARCHIVE
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Peninsula State Archive« (26. August 2009, 16:05)
Appendix No Discussion Protocols
No Voting Protocols
Constitution of the State of Peninsula
Preamble
Wir, das Volk des Staates Peninsula in unserem Streben nach Recht und Freiheit und mit dem Willen, diese für zukünftige Generationen zu sichern, geben uns diese Verfassung.
Article One -The State of Peninsula
Section 1: The Human and Civil Rights
Der Staat Peninsula bekennt sich unwiderruflich zu den in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor festgehaltenen Menschen- und Bürgerrechten und garantiert diese Rechte jedem Bürger des Staates Peninsula.
Section 2: The State and the Capital
Der Staat Peninsula ist eine demokratische, liberale und rechtsstaatliche Republik und ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Der Staat trägt die offizielle Bezeichnung "State of Peninsula". Die Hauptstadt und der Sitz aller Staatsorgane ist Freeport City.
Section 3: The Sovereignty of the People
Alle Staatsgewalt geht vom Volke des Staates Peninsula aus. Sie wird vom Volke durch freie, gleiche und geheime Wahlen und Abstimmungen, sowie durch die vom Volke gewählten, bildenden oder legitimierten Organe der Exekutive, Legislative und Judikative ausgeführt.
Section 4: The Separation of Powers
Die Regierungsgewalt soll in die drei voneinander unabhängigen Bereiche Exekutive, Legislative und Judikative unterteilt werden. Keine Person, welche in einem dieser Bereiche vertreten ist, soll jemals die Gewalt eines anderen Bereichs bilden oder ausüben, außer in den Fällen, in denen es ausdrücklich in dieser Verfassung erlaubt ist.
Section 5: The Administrative Units
Der Staat Peninsula gliedert sich in sieben Verwaltungseinheiten, den Counties Gold Valley, Koreno, New Sen, Sorrento, South Central, Sunset Heights und Vincent Island.
Article Two -The Governor
Section 1: The Governorship
Die exekutive Gewalt des Staates wird durch den "Governor of the State of Peninsula" wahrgenommen. Er ist der oberste Staatsbeamte, der Regierungschef und der Vertreter des Staates Peninsula gegenüber anderen Bundesstaaten, dem Bund und dem Ausland. Er darf weder dem Senat der Vereinigten Staaten noch der Judikative angehören.
Section 2: The Election of the Governor
Der Gouverneur wird alle vier Monate, parallel zu den Repräsentantenhauswahlen, gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Wählbar ist jeder Bürger des Staates Peninsula, der seit dreißig Tagen der State Assembly angehört.
Section 3: The Lieutenant-Governor and Succession of the Governor
Der Gouverneur ernennt unmittelbar nach seiner Wahl einen Vertreter, der ihn bei Abwesenheit vertritt. Scheidet der Gouverneur aus dem Amt aus übernimmt der Vertreter das Gouverneursamt für die restliche Amtszeit. Scheidet der Vertreter ebenfalls aus oder ist keiner ernannt, so übernimmt der Senator die Vertretung und sorgt für eine Neuwahl des Gouverneurs für die restliche Amtszeit.
Section 4: The State Secretaries and State Officials
Der Gouverneur ernennt und entlässt Staatssekretäre und andere Amtsträger der Exekutive sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Er kann von jedem Amtsträger jederzeit eine schriftliche Stellungnahme zu dessen Tätigkeit verlangen.
Section 5: The Powers and Duties of the Governor
Der Gouverneur sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze, er organisiert und überwacht die Verwaltung und die Regierung. Er verordnet durch Executive Orders notwendige Bestimmungen zur Ausführung von Gesetzen und zur Verwaltung und Regierung und des Staates, die im Rahmen der Gesetze oder im ausschließlichen Kompetenzbereich der Exekutive liegen.
Article Three -The United States Senator
Section 1: The Senator
Der Senator vertritt den Staat Peninsula im Senat der Vereinigten Staaten von Astor. Er wird nach den Regelungen der Verfassung und der Gesetze des Bundes gewählt. Er darf weder der Exekutive noch der Judikative angehören, außer in den Fällen, in denen es ausdrücklich in dieser Verfassung erlaubt ist.
Section 2: The Senatorial Succession
Scheidet der Senator aus dem Amt, ist ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit zu wählen. Wählbar ist jeder Bürger des Staates Peninsula, der das Wahlrecht besitzt.
Article Four -The State Assembly
Section 1: The State Assembly
Die legislative Gewalt wird von der "State Assembly" wahrgenommen. Die State Assembly ist die Volksversammlung des Staates Peninsula. Ihr gehören alle Bürger des Staats Peninsula an, die das Wahlrecht besitzen. Die State Assembly tagt ständig und ist unauflösbar.
Section 2: The Authorities of the State Assembly
Die State Assembly repräsentiert die Bürger des Staates Peninsula, verabschiedet Gesetze, nimmt Verfassungsänderungen vor und leitet gegen den Gouverneur und andere Amtsträger der Exekutive Impeachment-Verfahren ein. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, welche die Details ihrer Arbeit regelt.
Section 3: The Chairman
Den Vorsitz und somit das Amt des "Chairman of the State Assembly" hält der Senator der Vereinigten Staaten. Ist der Senator aus dem Amt ausgeschieden oder abwesend, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly vertretungsweise den Vorsitz. Das Amt des Senators bleibt davon unberührt.
Section 4: The Process of Legislation
Nur Mitglieder der State Assembly können Gesetzesanträge in die State Assembly einbringen. Alle Gesetzesänderungen sind in Form einer Revision einzubringen. Vor jeder Abstimmung muss eine Aussprache über einen Antrag geführt werden. Beide werden vom Chairman eröffnet und beendet. Ein Gesetz gilt als erfolgreich verabschiedet, wenn eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande kam, der Gouverneur kein Veto einlegte oder ein Veto durch die State Assembly überstimmt wurde.
Section 5: Official Questions
Jedes Mitglied der State Assembly darf Fragen an den Gouverneur oder andere Amtsträger der Exekutive stellen. Diese sind innerhalb von sieben Tagen in der State Assembly öffentlich zu beantworten. Weitere Bestimmungen sind in der Geschäftsordnung der State Assebly festzuhalten.
Section 6: The Veto of the Governor
Der Gouverneur kann innerhalb von sieben Tagen nach Verabschiedung durch die State Assembly ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen. Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit einer zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Section 7: Entry into Force of an Act
Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und der Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.
Article Five -General Provisions
Section 1: The Right to Vote
Das aktive und passive Wahlrecht hat jeder astorische Staatsbürger, der seinen Wohnsitz ununterbrochen seit vierzehn Tagen im Staat Peninsula hat.
Section 2: The Course of Elections
Wahlen, die keinen festen Wahlterminen unterliegen sind durch den Gouverneur auszuschreiben. Bei jeder Wahl ist eine Kandidaturliste durch den Gouverneur zu veröffentlichen. Wahlberechtigt und wählbar sind prinzipiell alle Bürger des Staates Peninsula, die das Wahlrecht besitzen, sofern durch die Verfassung oder die Gesetze nichts anderes bestimmt ist. Bei regulären Wahlen ist Amtsantritt am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats, ansonsten findet der Amtsantritt am Tag nach der Wahl statt.
Section 3: Impeachment
Gegen jeden gewählten und ernannten Amtsträger kann auf ein begründetes Verlangen von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly ein Impeachment-Verfahren eingeleitet werden. Dieses darf nur eingeleitet werden, wenn eine schwerwiegende Verletzung der Amtspflichten, eine zehntägige unentschuldigte Abwesenheit oder ein vorsätzlicher Verfassungs- oder Gesetzesbruch vorliegt. Sind die Voraussetzungen gegeben, so kann der Amtsträger mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Amtes enthoben werden.
Section 4: The Oath of Office
Jeder Staatsbeamte des Staates Peninsula leistet bei seinem Amtsantritt und jedes Mitglied der State Assembly leistet bei seinem Eintritt den nachfolgenden Eid. "Ich, [Name], schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Peninsula und der Vereinigten Staaten schützen und verteidigen werde und dass ich als [Amt] of the State of Peninsula meinen Aufgaben und Pflichten nachkommen und stets nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle des Volkes ausführen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung beigefügt werden.
Article Six -Final Provisions
Section 1: Amend the Constitution
Sollte es sich jemals als nötig erweisen die Verfassung zu ändern, so kann dies nur durch ein ƒnderungsgesetz geschehen, das durch eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wird, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder der State Assembly der Abstimmung teilnehmen müssen. Ein Veto des Gouverneurs ist dabei ausgeschlossen. Eine Verfassungsänderung wird nach Art. Four Sec. 6 in Kraft gesetzt.
Section 2: Revision of the Constitiution
Sollte es sich jemals als nötig erweisen diese Verfassung zu ersetzen, so kann dies nur durch eine geheime Volksabstimmung geschehen, bei der eine drei Viertel Mehrheit der gültigen Stimmen zustande kommen muss, wobei mindestens die Hälfte der wahlberechtigten Bürger an der Volksabstimmung teilnehmen müssen.
Section 3: Adoption and Coming into Force of this Constitution
Diese Verfassung bedarf zur Annahme die Zustimmung von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen in der State Assembly. Diese Verfassung tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und der Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Verfassung des State of Peninsula.
Dir. Thomas Peterson
. . .
PENINSULA STATE ARCHIVE
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Peninsula State Archive« (21. September 2009, 10:17)
Article 1 [Generals]
(1) Dieses Gesetz regelt die Staatsymbole für Peninsula.
Article 2 [Flag; Seal]
(1) Die Flagge von Peninsula ist gelb und wird von einem roten Band mit der Aufschrift "Peninsula Republic" im unteren Drittel der Flagge geschnitten. Der obere Teil wird durch einen dünnen, roten Balken geschlossen. In der Mitte des obeneren Teiles ist ein gallopierendes Pferd in rot zu sehen und links darüber ein roter, fünfzackiger Stern. Siehe Anhang I.
(2) Das Wappen von Peninsula ist kreisrund und zeigt die Klippen an der Küste Peninsulas, eingefasst in einen gelben Kreis, der von einem blauen Kreis mit dem Schriftzug "The Great Seal of the State of Peninsula" umschlossen wird. Dieser Kreis wird wiederum von einem weiteren gelben Kreis eingeschlossen. Siehe Anhang II.
Article 3 [Motto]
(1) Das Staatsmotto lautet: "patria spei gloriaeque" (Homeland of Hope and Glory).
(2) Der Gouverneur, der Senator und die Staatsversammlung von Peninsula können sich selbst ein Motto geben.
Article 4 [State Nickname; Hymn; Colors]
(1) Die Bezeichnungen "The Sunshine State" und "The Golden State" sollen als Spitzname für Peninsula verwendet werden.
(2) Die Staatshymne von Peninsula trägt den Namen "Welcome to the Astorian Dream".
(3) Die Staatsfarben Peninsulas sind rot, gelb und goldfarben.
Article 5 [State Flower; Tree; Fruit; Animal; Bird; Fish; Insect]
(1) Die Staatsblume ist der Goldmohn (Peninsulan Poppy).
(2) Der Staatsbaum ist der Mammutbaum (Peninsulan Redwood).
(3) Die Staatsfrüchte sind die Honigmelone und die roten Weintrauben (Honeydew and Red Wine Grapes)
(4) Das Staatstier ist der Mustang (Mustang).
(5) Der Staatsvogel ist der Steinkauz (Little Owl).
(6) Der Staatsfisch ist der Garibaldifisch (Garibaldi Fish).
(7) Das Staatsinsekt ist die Gottesanbeterin (Mantis)
Article 6 [Food; Sports]
(1) Das Staatsgericht ist Chili.
(2) Das Staatsgetränk ist Roter Peninsulaner (Red Peninsulan; Wein).
(3) Der Staatssport ist der Surfen (Surfing).
Article 7 [Final Provisions]
Dieses Gesetz tritt, auf dem durch die Verfassung von Peninsula vorgesehenen Weg, in Kraft.
Appendix I [Flag]
Appendix II [Seal]
Dir. Thomas Peterson
. . .
PENINSULA STATE ARCHIVE
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Peninsula State Archive« (21. September 2009, 10:23)
Section 1: Changes
(1) Section 9 wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Verstöße gegen Rechtsverordnungen, die zur Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Störung eines Nationalparks, Naherholungsgebietes, Naturparks oder Naturdenkmals führen, werden mit bis zu zwei Wochen Haftstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe von 200A$ bestraft.
(2) Alle sonstigen Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einer Geldbuße bis zu 100A$ bestraft.
(3) Die Bußgelder sollen durch den Governor eingefordert werden und gehen an den Staat Peninsula."
Section 2: Final Provisions
Dieses Amendment tritt mit Unterschrift des Chairman of the State Assembly in Kraft.
Dir. Thomas Peterson
. . .
PENINSULA STATE ARCHIVE
Section 1 - Ziele
Aus der Verantwortung für künftige Generationen sind die Natur und Landschaft Peninsulas im besiedelten und unbesiedelten Raum als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und - soweit erforderlich - wiederherzustellen.
Section 2 - Grundsätze
(1) Mit Grund, Wasser und natürlichen Ressourcen Peninsulas muss sparsam und schonend umgegangen werden.
(2) Ungestörte, großflächige und unzerschnittene Landschaftsräume sind zu erhalten.
(3) Verkehrswege, oberirdische Energieleitungen und ähnliche Vorhaben haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen; dies ist insbesondere bei Standortentscheidungen zu berücksichtigen.
(4) Bestehende Lebensstätten und Lebensräume der Flora und Fauna Peninsulas sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für gefährdete Arten.
(5) Die Natur ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch als Erlebnis- und Erholungsraum für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholung des Menschen zu sichern.
Section 3 - Naturschutz
(1) Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu unterlassen.
(2) Teile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung zum
a) Naturschutzgebiet,
b) Naherholungsgebiet oder
c) Naturdenkmal
erklärt werden.
(3) Ein Nationalpark wird durch den Beschluss der State Assembly errichtet und in einer Karte definiert. Der Gouverneur kann gegen die Aufhebung eines Nationalparks sein Veto einlegen.
Section 4 - Naturschutzgebiet
(1) Gebiete Peninsulas, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
1. zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit,
4. zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter oder
5. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich ist, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
6. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.
Section 5 - Naherholungsgebiet
Gebiete Peninsulas, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung besonders eignen oder für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naherholungsgebieten erklärt werden.
Section 6 - Naturdenkmäler
(1) Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum erforderlich ist, können durch Rechtsverordnung der Staatsregierung zu Naturdenkmalen erklärt werden. Soweit es zum Schutz des Naturdenkmals erforderlich ist, kann seine Umgebung mit einbezogen werden.
(2) Die Beseitigung des Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.
Section 7 - Gewässerschutz
(1)Die Gewässer Peninsulas, auch die künstlicher Natur, sind zu schützen. Abwässer dürfen nur nach Klärung eingeleitet werden. Vor der Meeresküste müssen Abwässer einen Kilometer entfernt eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, das die vorherrschenden Meereströmungen die Abwässer nicht an die Küste zurücktreiben.
(2)Müllhalden sind so anzulegen, dass eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist.
Section 8 - Maßnahmen
(1) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschriften zu dulden.
(2) Dem Land steht ein Vorkaufsrecht zu an einem Grundstück, das ganz oder teilweise in einem Nationalpark oder einem Naturschutzgebiet liegt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden soll.
Section 9 - Verstöße
(1) Verstöße gegen Rechtsverordnungen, die zur Zerstörung, Schädigung oder nachhaltigen Störung eines Nationalparks, Naherholungsgebietes, Naturparks oder Naturdenkmals führen, werden mit bis zu zwei Wochen Haftstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe des halben Bürgerstartkapitals bestraft.
(2) Alle sonstigen Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit einer Geldbuße bis zu einem fünftel Bürgerstartkapital bestraft.
(3) Die Bußgelder sollen Zwecken des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugeführt werden.
Section 10 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
Dir. Thomas Peterson
. . .
PENINSULA STATE ARCHIVE
Section 1: Minor Changes
(1) Der letzte Satz von Article Three Section 2 wird wie folgt neu gefasst:
"Wählbar ist jeder Bürger Peninsulas, der auch als Gouverneur wählbar wäre."
(2) In Article Two Section 1 wir der letzte Satz gestrichen.
Section 2: The Acting Governor
(1) Article Two Section 3 wird wie folgt neu gefasst:
"Der Gouverneur nominiert unmittelbar nach Amtsantritt einen Vertreter, der ihn bei Abwesenheit vertritt. Spricht die State Assembly dem Nominierten daraufhin das Vertrauen aus, kann er als Stellvertreter ernannt werden. Findet sich kein Stellvertreter, so ist der Gouverneur verpflichtet, sich fortlaufend um die Findung eines Stellvertreters zu bemühen. Für die Ernennung des Vertreters gelten die selben Bedingungen, die auch für die Wählbarkeit des Gouverneurs Geltung haben. Scheidet der Gouverneur aus dem Amt, übernimmt der Vertreter das Gouverneursamt für die restliche Amtszeit."
(2) Article Two erhält eine neue Section 4, die als "The Acting Governor" betitelt ist und wie folgt lautet:
"Scheiden sowohl der Gouverneur, als auch sein Vertreter aus oder ist keiner ernannt, so übernimmt der Senator die Vertretung und sorgt für eine Neuwahl des Gouverneurs für die restliche Amtszeit. Gibt es innerhalb der ersten Frist zur Einreichung von Kandidaturen keinen Kandidaten, kann der Senator sich einer Vertrauensfrage durch die Staatsversammlung stellen. Wird ihm hierbei das Vertrauen ausgesprochen, soll er für die restliche Amtszeit als Gouverneur vereidigt werden."
(3) Die ehemaligen Sections 4 & 5 werden entsprechend neu nummeriert.
Section 3: The Judicial Branch
(1) Es wird ein neuer Article Five eingefügt, der den Titel "The Peninsula State Court" tragen soll und wie folgt formuliert ist:
"Section 1: The State Court
Der State Court ist das oberste Gericht Peninsulas. Er behandelt alle Fälle im State of Peninsula, die nicht in die Zuständigkeit des United States Supreme Court oder des Military Supreme Court fallen.
Section 2: The Chief Justice of Peninsula
Der State Court wird vom Chief Justice of Peninsula geleitet. Der Chief Justice wird vom Gouverneur ernannt und hat sich danach der Vertrauensfrage durch die State Assembly zu stellen. Wird ihm das Vertrauen ausgesprochen, so kann er vom Gouverneur ernannt werden. Die Amtszeit des Chief Justice beträgt sechs Monate.
Section 3: Vacancies
Ist kein Chief Justice of Peninsula ernannt, geht die richterliche Gewalt einstweilen auf den United States Supreme Court über."
(2) Der ehemalige Article Five und alle nachfolgenden Articles sollen neu nummeriert werden.
Section 4: Coming into Force
Dieses Gesetz tritt nach Verkündung durch den Chairman of the State Assembly in Kraft.
Dir. Thomas Peterson
. . .
PENINSULA STATE ARCHIVE
Appendix No Discussion Protocols
No Voting Protocols
Constitution of the State of Peninsula
Preamble
Wir, das Volk des Staates Peninsula in unserem Streben nach Recht und Freiheit und mit dem Willen, diese für zukünftige Generationen zu sichern, geben uns diese Verfassung.
Article One -The State of Peninsula
Section 1: The Human and Civil Rights
Der Staat Peninsula bekennt sich unwiderruflich zu den in der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor festgehaltenen Menschen- und Bürgerrechten und garantiert diese Rechte jedem Bürger des Staates Peninsula.
Section 2: The State and the Capital
Der Staat Peninsula ist eine demokratische, liberale und rechtsstaatliche Republik und ein Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Astor. Der Staat trägt die offizielle Bezeichnung "State of Peninsula". Die Hauptstadt und der Sitz aller Staatsorgane ist Freeport City.
Section 3: The Sovereignty of the People
Alle Staatsgewalt geht vom Volke des Staates Peninsula aus. Sie wird vom Volke durch freie, gleiche und geheime Wahlen und Abstimmungen, sowie durch die vom Volke gewählten, bildenden oder legitimierten Organe der Exekutive, Legislative und Judikative ausgeführt.
Section 4: The Separation of Powers
Die Regierungsgewalt soll in die drei voneinander unabhängigen Bereiche Exekutive, Legislative und Judikative unterteilt werden. Keine Person, welche in einem dieser Bereiche vertreten ist, soll jemals die Gewalt eines anderen Bereichs bilden oder ausüben, außer in den Fällen, in denen es ausdrücklich in dieser Verfassung erlaubt ist.
Section 5: The Administrative Units
Der Staat Peninsula gliedert sich in sieben Verwaltungseinheiten, den Counties Gold Valley, Koreno, New Sen, Sorrento, South Central, Sunset Heights und Vincent Island.
Article Two -The Governor
Section 1: The Governorship
Die exekutive Gewalt des Staates wird durch den "Governor of the State of Peninsula" wahrgenommen. Er ist der oberste Staatsbeamte, der Regierungschef und der Vertreter des Staates Peninsula gegenüber anderen Bundesstaaten, dem Bund und dem Ausland. Er darf weder dem Senat der Vereinigten Staaten noch der Judikative angehören.
Section 2: The Election of the Governor
Der Gouverneur wird alle vier Monate, parallel zu den Repräsentantenhauswahlen, gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Wählbar ist jeder Bürger des Staates Peninsula, der seit dreißig Tagen der State Assembly angehört. Gewählt ist der Kandidat, der die absolute Mehrheit an Stimmen erhält.
Section 3: The Lieutenant-Governor and Succession of the Governor
Der Gouverneur nominiert unmittelbar nach Amtsantritt einen Vertreter, der ihn bei Abwesenheit vertreten soll. Spricht die State Assembly dem Nominierten daraufhin das Vertrauen aus, kann er als Stellvertreter ernannt werden. Für die Ernennung des Vertreters sollen die selben Bedingungen gültig sein, die auch für die Wählbarkeit des Gouverneurs Geltung haben. Scheidet der Gouverneur aus dem Amt aus übernimmt der Vertreter das Gouverneursamt für die restliche Amtszeit. Scheidet der Vertreter ebenfalls aus oder ist keiner ernannt, so übernimmt der Senator die Vertretung und sorgt für eine Neuwahl des Gouverneurs für die restliche Amtszeit.
Section 4: The State Secretaries and State Officials
Der Gouverneur ernennt und entlässt Staatssekretäre und andere Amtsträger der Exekutive sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Er kann von jedem Amtsträger jederzeit eine schriftliche Stellungnahme zu dessen Tätigkeit verlangen.
Section 5: The Powers and Duties of the Governor
Der Gouverneur sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze, er organisiert und überwacht die Verwaltung und die Regierung. Er verordnet durch Executive Orders notwendige Bestimmungen zur Ausführung von Gesetzen und zur Verwaltung und Regierung und des Staates, die im Rahmen der Gesetze oder im ausschließlichen Kompetenzbereich der Exekutive liegen.
Article Three -The United States Senator
Section 1: The Senator
Der Senator vertritt den Staat Peninsula im Senat der Vereinigten Staaten von Astor. Er wird nach den Regelungen der Verfassung und der Gesetze des Bundes gewählt. Er darf weder der Exekutive noch der Judikative angehören, außer in den Fällen, in denen es ausdrücklich in dieser Verfassung erlaubt ist.
Section 2: The Senatorial Succession
Scheidet der Senator aus dem Amt, ist ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit zu wählen. Wählbar ist jeder Bürger des Staates Peninsula, der das Wahlrecht besitzt.
Article Four -The State Assembly
Section 1: The State Assembly
Die legislative Gewalt wird von der "State Assembly" wahrgenommen. Die State Assembly ist die Volksversammlung des Staates Peninsula. Ihr gehören alle Bürger des Staats Peninsula an, die das passive Wahlrecht besitzen. Die State Assembly tagt ständig und ist unauflösbar.
Section 2: The Authorities of the State Assembly
Die State Assembly repräsentiert die Bürger des Staates Peninsula, verabschiedet Gesetze, nimmt Verfassungsänderungen vor und leitet gegen den Gouverneur und andere Amtsträger der Exekutive Impeachment-Verfahren ein. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung, welche die Details ihrer Arbeit regelt.
Section 3: The Chairman
Den Vorsitz und somit das Amt des "Chairman of the State Assembly" hält der Senator der Vereinigten Staaten. Ist der Senator aus dem Amt ausgeschieden oder abwesend, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly vertretungsweise den Vorsitz. Das Amt des Senators bleibt davon unberührt.
Section 4: The Process of Legislation
Nur Mitglieder der State Assembly können Gesetzesanträge in die State Assembly einbringen. Alle Gesetzesänderungen sind in Form einer Revision einzubringen. Vor jeder Abstimmung muss eine Aussprache über einen Antrag geführt werden. Beide werden vom Chairman eröffnet und beendet. Ein Gesetz gilt als erfolgreich verabschiedet, wenn eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande kam, der Gouverneur kein Veto einlegte oder ein Veto durch die State Assembly überstimmt wurde.
Section 5: Official Questions
Jedes Mitglied der State Assembly darf Fragen an den Gouverneur oder andere Amtsträger der Exekutive stellen. Diese sind innerhalb von sieben Tagen in der State Assembly öffentlich zu beantworten. Weitere Bestimmungen sind in der Geschäftsordnung der State Assebly festzuhalten.
Section 6: The Veto of the Governor
Der Gouverneur kann innerhalb von sieben Tagen nach Verabschiedung durch die State Assembly ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen. Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit einer zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Section 7: Entry into Force of an Act
Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und der Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.
Article Five -General Provisions
Section 1: The Right to Vote
Wer bei Erlangen der astorischen Staatsbürgerschaft, durch den Eid, nachweislich schon mehr als zwei Wochen seinen festen Wohnsitz in Peninsula hat, der erhält das aktive Wahlrecht sofort. Das passive Wahlrecht erhält, wer seit Erlangen der astorischen Staatsbürgerschaft seinen festen Wohnsitz seit mindestens 14 Tagen in Peninsula hat.
Section 2: The Course of Elections
Wahlen, die keinen festen Wahlterminen unterliegen sind durch den Gouverneur auszuschreiben. Bei jeder Wahl ist eine Kandidaturliste durch den Gouverneur zu veröffentlichen. Wahlberechtigt und wählbar sind prinzipiell alle Bürger des Staates Peninsula, die das Wahlrecht besitzen, sofern durch die Verfassung oder die Gesetze nichts anderes bestimmt ist. Bei regulären Wahlen ist Amtsantritt am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats, ansonsten findet der Amtsantritt am Tag nach der Wahl statt.
Section 3: Impeachment
Gegen jeden gewählten und ernannten Amtsträger kann auf ein begründetes Verlangen von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly ein Impeachment-Verfahren eingeleitet werden. Dieses darf nur eingeleitet werden, wenn eine schwerwiegende Verletzung der Amtspflichten, eine zehntägige unentschuldigte Abwesenheit oder ein vorsätzlicher Verfassungs- oder Gesetzesbruch vorliegt. Sind die Voraussetzungen gegeben, so kann der Amtsträger mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Amtes enthoben werden.
Section 4: The Oath of Office
Jeder Staatsbeamte des Staates Peninsula leistet bei seinem Amtsantritt und jedes Mitglied der State Assembly leistet bei seinem Eintritt den nachfolgenden Eid. "Ich, [Name], schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Peninsula und der Vereinigten Staaten schützen und verteidigen werde und dass ich als [Amt] of the State of Peninsula meinen Aufgaben und Pflichten nachkommen und stets nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle des Volkes ausführen werde." Dem Eid kann eine religiöse Beteuerung beigefügt werden.
Article Six -Final Provisions
Section 1: Amend the Constitution
Sollte es sich jemals als nötig erweisen die Verfassung zu ändern, so kann dies nur durch ein Änderungsgesetz geschehen, das durch eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wird, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder der State Assembly der Abstimmung teilnehmen müssen. Ein Veto des Gouverneurs ist dabei ausgeschlossen. Eine Verfassungsänderung wird nach Art. Four Sec. 6 in Kraft gesetzt.
Section 2: Revision of the Constitiution
Sollte es sich jemals als nötig erweisen diese Verfassung zu ersetzen, so kann dies nur durch eine geheime Volksabstimmung geschehen, bei der eine drei Viertel Mehrheit der gültigen Stimmen zustande kommen muss, wobei mindestens die Hälfte der wahlberechtigten Bürger an der Volksabstimmung teilnehmen müssen.
Section 3: Adoption and Coming into Force of this Constitution
Diese Verfassung bedarf zur Annahme die Zustimmung von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen in der State Assembly. Diese Verfassung tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und der Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Verfassung des State of Peninsula.
Dir. Thomas Peterson
. . .
PENINSULA STATE ARCHIVE