Mr. President, Mr. Governor, werte Mitglieder der Assembly,
gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle zu dem Thema auch meine Meinung kundtue. Ich habe Verständnis dafür, dass bei verfassungsrechtlichen Bedenken diese möglichst schnell ausgeräumt werden sollten. Ob jedoch eine tatsächliche Verfassungswidrigkeit vorliegt, kann endgültig und bindend ausschließlich die Justiz feststellen. Stellungnahmen und Gutachten juristischer Kapazitäten, wie meines ehrenwerten Vorgängers im Amte des Chief Justice Mr. Finnegan jr. sind bei der Entscheidungsfindung sicher sehr hilfreich, jedoch keine, die staatlichen Autoritäten bindenden Entscheidungen.
Was will ich damit sagen? Das Verhalten des Senatspräsidenten Scriptatore ist in meinen Augen höchst befremdlich. Dieser verwehrt unserem Governor den Zugang zum Senat und begründet dies mit der Unvereinbarkeit der Verfassung von Astoria State mit der Bundesverfassung in Bezug auf die astorische Vertreterregelung im Senat. Dabei beruft er sich auf die Stellungnahme von Mr. Finnegan jr. und entscheidet eigenmächtig über die Verfassungswidrigkeit der Nachfolgeregelung in der astorischen Landesverfassung. Ich bin der festen Überzeugung, dass ihm diese Entscheidungsbefugnis nicht zusteht.
Was nun die Regelung selbst betrifft, welche hier angegriffen wird, geht auch meine Meinung mit den Ansichten von Former Chief Justice Finnegan jr. weitgehend konform. Eine automatische Stellvertretung des Governors im Senat hält der Forderung der Constitution nach einem Ersatz "für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode" wirklich nicht stand. Es sollte daher bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Senators aus dem Amt oder bei iner anderweitigen Vakanz umgehend ein neuer Senator bestimmt werden.
Wo ich Probleme habe ist Subsection 4 im neu vorgeschlagenen Article 4 Section 7 der Landesverfassung. Da steht "...hat der Governor das Recht, das Amt für die restliche Dauer der Wahlperiode neu zu besetzen,...". Dies bedeutet, dass allein der Governor bei einer, wie auch immer gearteten Vakanz des Senatorenposten diesen für den Rest der Amtsperiode neu zu besetzen. Ob er dies dann auch noch selbst übernimmt oder ob er jemanden anders auf den Posten schickt, bliebe ihm überlassen.
Damit sehe ich Probleme mit Article III, Section 4, Subsection 1 Satz 3 und Subsection 5 der Constitution. Darin wird von der grundsätzlichen allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl bzw. Nachwahl der Senatoren durch die Staatsbürger gesprochen. Auch wenn Subsection 5 eine "andere, von der gesetzgebenden Körperschaft des betroffenen Staates vorgesehenen Weise" zur Bestimmung eines Nachrückers erlaubt, kann ich mir nicht vorstellen, dass damit die persönliche und uneingeschränkte Ermächtigung des Governors für die Stellenbesetzung gemeint sein kann.
Ich möchte daher dafür plädieren, dass das Nachbesetzungrecht des Senators von Astoria State ausschließlich der Assembly als gesetzgebender Körperschaft vorzubehalten ist.