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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rebecca Holden« (18. Februar 2008, 21:22)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rebecca Holden« (4. März 2008, 15:44)
Zitat
Original von Rebecca Holden
*so* Da du kein Konto hasst konnte ich auch keine Überweisung durchführen.*so*
Zitat
Original von John E. Prescott
Zitat
Original von Rebecca Holden
*so* Da du kein Konto hasst konnte ich auch keine Überweisung durchführen.*so*
Das habe ich doch auch beantragt...
Zitat
Original von Shana Jefferson
Mein Antrag wurde scheinbar auch vergesen, obwohl ich ein Konto besitze und dieses auch im Antrag angegeben habe![]()
Zitat
Wer zum Zeitpunkt des Inkraftseins des Gesetzes anspruchsberechtigt war, kann diesen Anspruch nicht nachträglich verlieren, wenn es das Gesetz nicht definiert.
Zitat
Original von Leo McGarry
Schade, dass ich nicht anspruchsberechtigt bin.![]()
Zitat
Original von Rebecca Holden
Zitat
Wer zum Zeitpunkt des Inkraftseins des Gesetzes anspruchsberechtigt war, kann diesen Anspruch nicht nachträglich verlieren, wenn es das Gesetz nicht definiert.
Die Gesetze definieren doch das man nur als Staatsbürger ein Konto eröffnen kann. Im Fall Madison z.B. könnte ich ihm nur sein Gehalt nachbezahlen wenn er bei ein Konto unterhält. Da er aber kein Konto eröffnen kann stellt sich eine Nachzahlung als äußerst schwierige Angelegenheit dar.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Leo McGarry« (4. März 2008, 17:19)
Zitat
Original von Jacob A. Wirtz
Wer sagt denn, dass Sie nicht trotzdem klagen dürfen (wenn auch nur auf Feststellung)?![]()
Zitat
Original von Jacob A. Wirtz
Zitat
Original von Leo McGarry
Schade, dass ich nicht anspruchsberechtigt bin.![]()
Wer sagt denn, dass Sie nicht trotzdem klagen dürfen (wenn auch nur auf Feststellung)?![]()
Zitat
Original von Shana Jefferson
Der Umstand, dass der Kläger im Verfahren wegen Feststellung ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung muss nachweisen können![]()
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