Ich bitte um Verzeihung, Ladies and Gentlemen, ein familiärer Zwischenfall hat mich aufgehalten.
Als einziger Erbe meines Vaters und seiner Anteile an einem multinationalen Unternehmen, war er darauf bedacht, dass ich neben einer Ausbildung zum Betriebswirt auch eine zum Juristen erhalte. Absolviert und abgeschlossen habe ich das Jurastudium an der Kaiserlichen Akademie Chinopiens, nichtsdestotrotz hatte ich je ein Auslandssemester in Albernia, Barnstorvia, Ratelon und natürlich Astor. Dies verlängerte zwar meine Studienzeit, mein Vater bestand allerdings darauf, dass ich die Rechtsstrukturen verschiedener Staaten wenigstens kenne, in denen unser Unternehmen aktiv ist.
Die Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Strafverfolgungsbehörden sind gut, wenn auch verbesserungsfähig. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich durchaus ein wenig mehr Autorität bei denen sehen würde, die zum Wohle unserer aller Sicherheit tagtäglich den Kopf hinhalten.
Zur Frage der Organisationsstruktur erbitte ich mir ein wenig Geduld, da ich diese Angelegenheit erst intern prüfen will. Ich werde keine Veränderungen vornehmen, von denen ich nicht überzeugt bin, dass sie die Effektivität der Behörde steigern. Das heißt im Umkehrschluss auch, dass ich ineffiziente Strukturen möglichst schnell ändern will. Aber wie gesagt, dies muss erst geprüft werden.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo kein Richter da kein Henker. Ich bin mit der Situation, dass uns die Judikative vollends fehlt, keinesfalls einverstanden.
Zu unserer gesamten Prozessrechtsstruktur muss gesagt werden, dass es dort wirklich Überarbeitungsbedarf gibt. Ich möchte an dieser Stelle jedoch nicht öffentlich darauf eingehen, da nicht nur die rechtschaffenen Angehörigen unseres großartigen und vielschichtigen Volkes zusehen. Bei Bedarf lasse ich Ihnen gerne eine Arbeitsmappe mit den betroffenen - meiner Meinung nach bedenklichen - Fundstellen und Interpretationen zukommen.
Zur Frage der Rechtssicherheit bei den Wahlen habe ich keinerlei Bedenken. Und auf die Frage, wie wahrscheinlich eine Anfechtung der Wahlen innerhalb der nächsten 12 Monate ist, kann ich nur sagen, dass dies wohl mehr vom Gefühl der Kränkung eines unterlegenen Kandidaten abhängt als von tatsächlichen Ungereimtheiten.
Das Bürgerschaftsrecht bedarf meiner Meinung nach keiner Reform. Wir haben die Mittel und Fähigkeiten, durch das bestehende Recht, die konstruktiven und produktiven Teile der Bevölkerung zu fördern und den weniger konstruktiven und produktiven entsprechende Sanktionen zu erteilen.