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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (7. Oktober 2007, 20:20)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (7. Oktober 2007, 17:22)
Zitat
Original von George W. Hayes
Ich halte diesen Vorstoss für absolut notwendig und habe daher keine Einwände.
edit: Bis auf die Kleinigkeit, dass in Article II, Section 3a das Wörtchen "Stunden" fehlen dürfte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (7. Oktober 2007, 19:30)
Zitat
Section 2 -Consent in case of already heard nominees
(b) Eine erneute Anhörung wird nur durchgeführt, wenn mindestens ein Drittel der Senatoren dies unter Angabe eines schwerwiegenden Grundes innerhalb von 24 Stunden verlangen.
Zitat
Original von Alec von Winkler
Was fällt unter "schwerwiegender Grund"? Das sollte schon eindeutig geregelt werden, denn sonst kann jeder Congressman das anders auslegen und jedes Hearing könnte ein Fall für den Supreme Court werden.
Zitat
Und die Sections 1, 4 und 5 von Artikel II sind doch bereits durch die Verfassung geregelt. Da brauchen die doch nicht nochmal im Gesetz zu stehen.
Zitat
Original von Ulysses S. Finnegan jr.
Ich weiß, dass diese Formulierung - die aus meiner Feder stammt - sehr schwierig ist, aber eine präzise Formulierung, was ein schwerwiegender Grund dafür ist, lässt sich in diesem Gesetz meiner Meinung nach nicht eindeutig festlegen.
Zitat
Original von Alec von Winkler
Die Gesetz sollten doch schon möglichst bürgerfreundlich verfasst sein und dazu zählt auch die Länge bzw. Übersichtlichkeit.![]()
Zitat
Wir könnten uns ja einfach überlegen, aus welchem Grund objektiv gesehen ein erneutes Hearing Sinn macht. Ich denke, derartige Gründe gibt es nur wenn sich etwas im Umfeld des Ministerkandidaten ergeben hat. Wenn er z.B. einer Straftat bezichtigt wird. Solche konkreten Sachverhalten könnte man durchaus in das Gesetz aufnehmen, statt eine ABM für nicht vorhandene Richter zu schaffen.
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