Sénatrice Johnson,
das Schöne bei einer Untersuchung ist, dass Probleme an verschiedenen Stellen gefunden werden können. Hier haben wir eines:
Was beim Präsidenten nach Art. IV Sec. 1 Ssec. 8 USC und bei Kongressmitgliedern über deren Ausschluss nach IV Sec. 6 Ssec. 1 USC noch Sinn ergibt, macht beim Supreme Court absolut keinen Sinn.
Der Präsident hat das Recht nach Art. IV Sec. 1 SSec. 6 S. 2 USC von jedem Amtsträger Rechenschaft zu verlangen, auch von legislativen als auch judikativen Amtsträgern.
Der Supreme Court kann ebenfalls alle anderen Amtsträger für ein Verfahren vorladen, den Präsidenten vielleicht ausgenommen wegen Art. IV Sec. 3 Ssec. 1 USC.
Somit haben wir schon einmal ein weiteres Gesetzesvorhaben zur Korrektur dieser unnötigen Selbstbeschränkung des Kongresses für diese Legislaturperiode gefunden.
Wobei ebenfalls zu korrigieren sein wird, dass fortan alle Personen im Geltungsbereich unserer Gesetze vorgeladen werden können und nicht nur die Bürger.
Séantrice,
es war Ihr Antrag, der diesen Geschäftsvorgang initiiert hat. Laden Sie sie ein. Wir werden ja sehen, ob sie der Einladung folgen.
Wir werden ja sehen, ob sie Rede und Antwort stehen - oder ob sie sich irgendwann unter Verweis auf ihre Freiwilligkeit zurückziehen, sobald kritische Fragen gestellt werden.