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Genauso wenig, wie Sie verstecken, dass Sie ein dummer Idiot sind.
Der Amtsverlust ist bisher nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt. Ich habe sein öffentliches Statement sehr genau verfolgt, da ist nicht eindeutig die Rede von einem Verzicht auf das Amt.
Insoweit sind mir die Hände gebunden und ich muss auf eine Feststellung durch den President of the Senate warten.
Es liegt also ein Verzicht vor, aber nicht in Folge einer Erklärung des Amtsinhabers.
Und daher, obwohl ich nicht wie so viele, achso engagierte und übertolle Politiker urplötzlich an irgendeiner Krankheit leide, ziehe ich mich aus der Politik zurück.
Eins muss man Ihnen lassen, Sie verstecken zumindest nicht, dass Sie ein Arschloch sind.
Danke gleichfalls.
Ich gebe zu, dass ich das anders interpretiert habe. Ein Verlust des Amtes soll ja gem. Ch. IV Sc. 3 SSc. 1 FEA nur durch "öffentlich erklärten, unwiderruflichen Verzicht auf das bzw. Rücktritt vom Amt" eintreten. Nun ist die Frage, ob ein Verzicht im Sinne von Ch. IV Sc. 2 SSc. 4 FEA gleichzusetzen ist mit einem Verzicht im Sinne von Ch. IV Sc. 3 SSc. 1 FEA.
Unter Berücksichtigung von Ch. IV Sc. 3 SSc. 4 FEA würde ich verneinen, dass ein Automatismus eintritt, denn dort ist als Tatbestand klar geregelt: "Sofern ein Amtsverlust nicht durch Erklärung des Amtsinhabers erfolgt, soll er für Kongressmitglieder durch das zuständige Kongresspräsidiumsmitglied seiner Kammer festgestellt werden."
Es fehlt hier, wie ich berits gesagt habe, an einer Erklärung des Amtsinhabers. Das Nicht-Leisten des Amtseides, mit dem in Ch. IV Sc. 2 SSc. 4 FEA ein Verzicht Kraft Gesetzes konstruiert wird, ist bekanntlich kein Tun, sondern ein Unterlassen. Es liegt also ein Verzicht vor, aber nicht in Folge einer Erklärung des Amtsinhabers.
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