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Eine Volksabstimmung über einen Zusatz zur Bundesverfassung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme des Zusatzes durch den Kongress der Vereinigten Staaten durchgeführt werden.
Mr. Sandhurst,
ich würde es sinnvoll finden, wenn wir hier grundsätzlich einfach festlegen, dass für Volksabstimmungen die selben Regeln gelten sollen wie für die Gouverneurswahl.
Eine Volksabstimmung über einen Zusatz zur Bundesverfassung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme des Zusatzes durch den Kongress der Vereinigten Staaten durchgeführt werden.
Ich finde ehrlich gesagt, dass der Kongress hier versäumt hat konkrete Regelungen zu treffen. Bei einem Gesetz muss der Präsident informiert werden, bei einem Verfassungszusatz sollen sich die Staaten selber darum bemühen?
Mit 14 Tagen als Frist hebeln wir übrigens Section 2 b eventuell komplett aus.
Was ich nun wirklich nicht verstehe, ist die Anmerkung zur Frist von 14 Tagen: Die Regelung zur Frist, innerhalb derer eine Abstimmung eingeleitet werden muss und jene Frist, ab welcher man das Wahlrecht ausüben darf, haben doch erst einmal nichts miteinander zu tun, oder?
Der Ergänzungsantrag von Speaker Sundhurst über die Regelungen zur Durchführung von Volksabstimmungen ist in meinen Augen deswegen nötig, weil der gesamte Wahlvorgang ein Anderer ist.
Das Problem das hier bekämpft werden soll ist, dass sobald ein Amendment zur Abstimmung steht, sich plötzlich aus allen Ecken und Enden Personen als State ID registrieren lassen um die Abstimmung zu beeinflussen und sich dann sofort wieder abmelden. Wenn wir 14 Tage vorraussetzen und die Abstimmung aber erst in 14 Tagen beginnt, dann haben wir nichts gewonnen. Als Alternative könnte mich vorstellen, dass als Stichtag für die Berechtigung, der Beschluss des Kongresses herangezogen wird.
Zitat
Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Unterschied. Bei beiden - Wahlen und Volksabstimmungen - gibt jemand seine Stimme geheim für eine zur Wahl stehende Option ab. Vielleicht übersehe ich aber auch nur ein wichtiges Detail? Lediglich die Regelung, dass der Gouverneur für die offizielle Übermittlung des Ergebnisses zuständig ist, sehe ich hier als notwendige Ergänzung.
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