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Mr Speaker,
vielleicht sollten wir über eine längerfristige Verlängerung nachdenken.
Commoner Biggins,
gegen tatsächliche strukturelle Unterschiede wird man die Staatszuschüsse entsprechend bemessen können. Das ist allerdings eine Frage des Staatshaushaltes und nicht dieser Organisationsregelung, wie ich finde. Was die Zuständigkeiten angeht, so möchte ich entschieden widersprechen: Eine Generalklausel zu den Zuständigkeiten kennt schon die Bundesverfassung, sie ist also durchaus üblich. Wir haben hier zwei Gruppen von Kompetenzen: Die explizit benannten Kompetenzen, in die der Staat nur eingreifen soll, soweit eine Regelung auf Staatsebene erforderlich ist und dann alles andere, wo der Staat zuständig ist, die Counties allerdings als Lückenfüller tätig werden können, sofern sie das für sinnvoll erachten.
Es bleibt immer dabei: Wenn wir in dieser Versammlung es wollen, können wir nach gutdünken jede missliebige Bestimmung des County-Rechts aufheben - das ergibt sich schlicht daraus, dass die Assembly eine Generalkompetenz für alle Angelegenheiten hat und nicht aus der Hand geben kann. Daraus aber zu schlussfolgern, wir sollten den Counties von Anfang an weniger Kompetenzen geben, weil der Staat ja sonst eingreifen könnte, ist für mich nicht logisch.
Der Plural von County ist Countys und nicht Counties.![]()
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