Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Ausnahmsweise kann ein Visum auch aus anderen als den vorgesehenen Gründen, unter anderen Bedingungen oder nach anderen Verfahren als vorgesehen erteilt werden.
I address the dear colleague from Serena,
Ausnahmsweise kann ein Visum auch aus anderen als den vorgesehenen Gründen, unter anderen Bedingungen oder nach anderen Verfahren als vorgesehen erteilt werden.
Dann sparen wir uns dieses Gesetz doch gleich und überlassen alles dem Department of State.
Section 4 - Humanitarian Admissions
(1) Ungeachtet eines Anspruchs gewähren die Vereinigten Staaten ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht in einem Umfang und unter Bedingungen, die der Präsident festlegt, aus humanitären Gründen an Einzelpersonen oder Personengruppen.
(3) Beschließt der Kongresses, einer Einzelperson aufgrund dieser Bestimmung ein Aufenthaltsrecht zu erteilen, so steht diese Entscheidung einer Bestimmung durch den Präsidenten gleich, wenn dieser zustimmt, nicht binnen sieben Tagen widerspricht oder sein Widerspruch durch eine 2/3-Mehrheit der Kammer zurückgewiesen wird.
Zitat
c) Personen, die [...] sonst eine besondere Bindung an die Vereinigten Staaten besitzen,
d) Personen, die [...] über eine besondere Qualifikation verfügen,
e) jeder anderen Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist oder aufgrund eines Auswahlverfahrens bestimmt wurde
b) dem nicht wesentlich beteiligten Opfer einer inländischen Straftat
Senator Arroyo,
ich danke Ihnen für das entgegen kommen. Ich habe mich noch weitergehend mit dem Entwurf beschäftigt und habe folgende Fragen:
Section 4 - Humanitarian Admissions
(1) Ungeachtet eines Anspruchs gewähren die Vereinigten Staaten ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht in einem Umfang und unter Bedingungen, die der Präsident festlegt, aus humanitären Gründen an Einzelpersonen oder Personengruppen.
(3) Beschließt der Kongresses, einer Einzelperson aufgrund dieser Bestimmung ein Aufenthaltsrecht zu erteilen, so steht diese Entscheidung einer Bestimmung durch den Präsidenten gleich, wenn dieser zustimmt, nicht binnen sieben Tagen widerspricht oder sein Widerspruch durch eine 2/3-Mehrheit der Kammer zurückgewiesen wird.
Das ist doch wohl ein schlechter Witz oder? Erst erlaubt der Kongress dem Präsidenten frei über unbefristetes Aufenthaltsrecht zu entscheiden und dann unterwerfen wir uns auch noch selbst erneut dem Willen des Präsidenten, wenn der Kongress so ein Aufenthaltsrecht zusprechen möchte?
Zitat
c) Personen, die [...] sonst eine besondere Bindung an die Vereinigten Staaten besitzen,
d) Personen, die [...] über eine besondere Qualifikation verfügen,
e) jeder anderen Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist oder aufgrund eines Auswahlverfahrens bestimmt wurde
Auch die Regelungen für Permanent Residents sind sehr schwammig und erlauben dem State Department eigentlich zu tun was ihm beliebt. Mir scheint man war sehr gründlich darin dem Department of State möglichst große Freiheit zu geben und trotzdem den Anschein zu wecken als gäbe es bindende Regelungen.
b) dem nicht wesentlich beteiligten Opfer einer inländischen Straftat
Was kann ich mir darunter vorstellen?
wenn ein Mensch Opfer einer Straftat wird, soll es möglich sein, ihm ein Aufenthaltsrecht einzuräumen. Dabei wird aus naheliegenden Gründen ausgeschlossen, dass ein wesentlicher Tatbeitrag von dem Begünstigten erbracht wurde - da ist nicht mehr und nicht weniger gemeint, als der Wortlaut sagt.
Was die Regelung zu den Permanent Residents angeht, so ist diese natürlich flexibel gestaltet und die Administration soll die Vorgaben durch Regulations konkretisieren können. Es wäre kaum möglich, allen Einzelfällen auf Ebene des Gesetzes gerecht zu werden - die Entscheidung muss allerdings am Ende dem Einzelall gerecht werden können. Das Gesetz macht klare Vorgaben zu den Fallgruppen, die genaue Abgrenzung erfolgt dann auf anderer Ebene.
Schließlich zu den Humanitarian Admissions: Die Ausführung der Gesetze ist Sache des Präsidenten und nicht des Kongresses, sodass Einzelfallentscheidungen in solcherlei Fragen Gesetzescharakter haben. Sie sind auch als "Private Bill" bekannt. Es ist die Vorgabe unserer Verfassung, dass Entscheidungen des Kongresses mit Gesetzeskraft dem Veto-Recht des Präsidenten unterliegen. Es ist in meinen Augen daher notwendig, diesen Umweg einzubauen, um dem Kongress eine reguläre Möglichkeit zur Einflussnahme zu geben. Sicher können wir darauf auch verzichten, aber das stärkt dann die Rolle des Präsidenten und nicht der Legislative.
Mr. President,
diese Bill ist der schlecht verschleierte Versuch des blue swamp seine allzu liberale Einwanderungspolitik hinter vermeintlicher Härte zu verbergen. Ich sage Ihnen, was geändert gehört:
Section 1
Subsection 3 Buchstabe c ist ersatzlos zu streichen - wir sind nicht das Krankenhaus für die Welt!
An der selben Stelle sollte Buchstabe e zumindest klarer formuliert werden: "e) ein Visum für den Zweck der Immigration." Gegen diesen Punkt spreche ich mich selbstverständlich ebenfalls entschieden aus - jemand, der Staatsbürger werden möchte sollte zumindest zuvor bereits Permanent Resident gewesen sein! Dafür reicht also Buchstabe a!
Weitere Änderungen in der Section:
"(5) Ein Visum darf nicht erteilt werden oder ist unter Bedingungen zu erteilen, wenn erforderliche Unterlagen nicht vorgelegt wurden. Aus anderen Gründen der inneren und äußeren Sicherheit der Vereinigten Staaten oder aufgrund ihrer Interessen darf ein Visum nicht erteilt werden oder ist unter Auflagen zu erteilen. Das Department of State kann Gründe festlegen, und Ausnahmen zulassen die nicht von dieser Regulation abweichen dürfen."
Section 2
Subsection 2 Buchstabe c würde ich wie folgt formulieren:
"c) Personen, die im Ausland für die Vereinigten Staaten gearbeitet haben und durch diese Tätigkeit oder ihre Folgen in nachweisbarer Gefahr schweben,"
Buchstabe e derselben Subsection ist ersatzlos zu streichen.
Section 3
Hier findet sich zunächst ein Numerierungsfehler: Nach Subsection 3 folgt hier die 5...
Allerdings könnte man die jetzige 3 zur 4 numerieren und als neue 3 anfügen:
"Die Vereinigten Staaten sind bestrebt bevorzugt solche Personen als Flüchtlinge anzuerkennen, die besonders stark mit der kulturellen Identität der Vereinigten Staaten übereinstimmen."
Zu Section 4 schließe ich mich meiner Vorrednerin an.
In Section 5 Subsection 2 sollte das Ende gestrichen werden:
"(2) Dies gilt nicht, wenn er nachträglich zur Einreise zugelassen wird oder ein Aufenthaltsrecht nachweisen kann. oder die Verletzung auferlegter Bedingungen ausreichend entschuldigen kann."
Wer gegen die Bestimmungen verstößt, fliegt. Ganz einfach.
Senator Arroyo,
wenn ein Mensch Opfer einer Straftat wird, soll es möglich sein, ihm ein Aufenthaltsrecht einzuräumen. Dabei wird aus naheliegenden Gründen ausgeschlossen, dass ein wesentlicher Tatbeitrag von dem Begünstigten erbracht wurde - da ist nicht mehr und nicht weniger gemeint, als der Wortlaut sagt.
Verzeihen Sie einmal mehr meine juristische Unkenntnis, aber wie kann denn jemand Täter und Opfer der selben Straftat sein?
Was die Regelung zu den Permanent Residents angeht, so ist diese natürlich flexibel gestaltet und die Administration soll die Vorgaben durch Regulations konkretisieren können. Es wäre kaum möglich, allen Einzelfällen auf Ebene des Gesetzes gerecht zu werden - die Entscheidung muss allerdings am Ende dem Einzelall gerecht werden können. Das Gesetz macht klare Vorgaben zu den Fallgruppen, die genaue Abgrenzung erfolgt dann auf anderer Ebene.
Einmal mehr weicht das was Sie interpretieren von dem ab, was im Entwurf steht:
- Zu aller erst ist "Einzelfall" nicht definiert. Die Administration könnte also im Grunde jeden Fall "einzeln" behandeln und sich damit einfach einen Grund ausdenken, warum eine Permanent Residency zugestanden wird.
- Nirgendwo wird vorgeschrieben, dass diese Fallgruppen näher durch die Administration abgegrenzt werden müssen. Es stünde also dem State Department frei das so weit wie auszudehnen wie beliebt.
Vielleicht sollten wir Einzelfälle und die Entscheidung ob besondere Gründe nach diesem Gesetz vorliegen stattdessen an ein Gericht verweisen?
Schließlich zu den Humanitarian Admissions: Die Ausführung der Gesetze ist Sache des Präsidenten und nicht des Kongresses, sodass Einzelfallentscheidungen in solcherlei Fragen Gesetzescharakter haben. Sie sind auch als "Private Bill" bekannt. Es ist die Vorgabe unserer Verfassung, dass Entscheidungen des Kongresses mit Gesetzeskraft dem Veto-Recht des Präsidenten unterliegen. Es ist in meinen Augen daher notwendig, diesen Umweg einzubauen, um dem Kongress eine reguläre Möglichkeit zur Einflussnahme zu geben. Sicher können wir darauf auch verzichten, aber das stärkt dann die Rolle des Präsidenten und nicht der Legislative.
Verstehe ich das richtig: Eine Entscheidung des Kongress diesbezüglich wäre wie ein Gesetz zu behandeln? In dem Fall sehe ich die ganze Section als sinnlos an, denn dass der Kongress Gesetze beschließen kann, wissen wir nicht erst seit dieser Bill...
„Sicher können wir darauf auch verzichten, aber das stärkt dann die Rolle des Präsidenten und nicht der Legislative.“
Senator Knight,
dass wir das Krankenhaus der Welt seien, behauptet auch niemand. Unbestritten ist es aber Fakt, dass Astor in vielen medizinischen Behandlungsformen führend ist. Wenn also die Kosten der Behandlung gesichert sind, warum sollten wir dann als Gesetzgeber ein Interesse daran haben, dass die Behandlung nicht erfolgt?
Sehr erfreulich.Was das Visum zum Zwecke der Statusanpassung angeht, so haben wir tatsächlich ausreichende Bestimmungen zu Flüchtlingen und Permanent Residents. Mit einer Streichung könnte ich daher leben.
"Kann nicht" wäre es ohnehin. Also ja.Zur Formulierung der Subsection 5 bin ich etwas ratlos: Meinen Sie statt "darf" möglicherweise "kann"? Denn Gründe der nationalen Sicherheit, die eine Visumserteilung rechtfertigen würden, kann ich nicht erkennen.
Da haben Sie recht. Ich war geistig im alt-medianischen Sprachraum. Dann schlage ich stattdessen "Bestimmung" vor.Zudem ist der Begriff "Regulation" für Rechtsvorschriften der Exekutive gebräuchlich, die Sie vermutlich nicht meinen.
Sehr schön. Könnten Sie mir das Auswahlverfahren, oder vielmehr was sie sich darunter vorstellen, etwas ausführlicher erläutern?Den Formulierungsvorschlag zum Foreign Personnel-Visum nehme ich auf, finde aber im Übrigen ein Auswahlverfahren für Permanent Residents sinnvoll.
Nun denn, ich zeige mich betrübt darüber, werde aber bis zur endgültigen Version der Bill warten um mir eine Meinung zu machen. Sie sind ja schließlich nicht gänzlich unzugänglich für sinnvolle Einbringungen.Der Nummerierungsfehler in Section 3 ist zutreffend, Ihr Einwand zur Bevorzugung bestimmter Flüchtlinge widerspricht allerdings in meinen Augen klar der Idee des Flüchtlingsschutzes, nämlich die Schutzbedürftigkeit als Kriterium anzunehmen. Ganz ähnlich muss ich den Vorschlag zu Section 5 zurückweisen, denn wer einen Fehler nicht zu vertreten hat, sollte unter ihm nicht leiden und schon gar nicht "fliegen", wie Sie es formulieren.
„Sicher können wir darauf auch verzichten, aber das stärkt dann die Rolle des Präsidenten und nicht der Legislative.“
Madam Senator Arroyo,
die Gefahr widerum sehe ich nicht. Ich plädiere dafür die zweite Subsection zu streichen.
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH
Forum online seit 18 Jahren, 5 Monaten, 19 Tagen und 3 Stunden