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Laurentiana Lottery Act
- ATTESTED COPY -
Octavia, the 31st of January, 2018
LAURENTIANA STATE ARCHIVE
Der
Laurentiana Lottery Act
gebilligt vom General Court
am 31. Januar 2018
ist in Kraft getreten am:
31.01.2018
gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
mit Unterzeichnung durch Gouverneur Dominic Stone
und wurde bisher nicht geändert.
Laurentiana Lottery Act
Section 1 - Purpose
Die Laurentiana Lottery ist ein staatlicher Glücksspielbetrieb dessen Erlöse dem Bildungssystem und der Suchtprävention zu Gute kommen.
Section 2 - Management
Die Laurentiana Lottery soll vom State Councillor of the Lottery geleitet werden, der dem State Treasurer untersteht.
Section 3 - Distribition of Revenues
Alle Einnahmen der Laurentiana Lottery, die nicht zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Auszahlung von Spielgewinnen notwendig sind, gehen an die Staatskasse und sind für die Zwecke der Finanzierung von öffentlichen Schulen und Universitäten in Laurentiana, sowie zu 10% für Glücksspielsuchtpräventionsmaßnahmen, zu verwenden.
Section 4 - Exceptions
Angestellte und Mitarbeiter der Laurentiana Lottery und deren Zulieferbetrieben, sowie Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme an von der Lottery betriebenen Glücksspielen ausgeschlossen.
Section 5 - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.