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Vorschlag: Verfassungspassage bzgl. Senatornachwahl ersatzlos steichen --> somit fällt die Nachwahl dem USEO zu.
Ich hielte eine praktikablere rechtliche Bestimmung nach staatlichem Recht aber dennoch für zielführender. Nach Bundesrecht gibt es weiterhin recht großzügige Fristen, die einer möglichst kurz gehaltenen Vakanz des Senatorenpostens entgegen stehen.
Warum wird das hier und nicht im State Council besprochen?
Nach dem neuen Wahlrecht kann eine Wahl von Kandidaturenfristbeginn bis Schließung der Wahllokale ein Minimum von 8 Tagen dauern. Ziehen wir in Betracht, dass nicht alles sofort in der möglichen Sekunde passiert, blicken wir auf etwa 10 Tage. Das ist für mich ein akzeptabler Zeitrahmen.
Positiv zu sehen ist, dass das Wählerverzeichnis nicht älter als zwei Monate sein wird![]()
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