On the Motion for Arrest Warrent
against
Mr Nicolas Frederik Henry D I E T Z JR.
residing in Astoria City, AS
the U.S. District Court for Laurentiana
- The Hon. Lucas T.J. Galindo, Federal Judge, presiding - makes the following
O R D E R
1. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wird stattgegeben. Gegen den Beschuldigten wird
Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Die zuständigen Behörden werden ermächtigt, den Haftbefehl zu vollziehen.
2. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, den Beschuldigten unverzüglich über die Entscheidung zu unterrichten und dem Gericht vorzuführen.
It is so ordered.
O P I N I O N
of the Court
I.
1. Die U.S. Solicitor General der Vereinigten Staaten hat die Strafverfolgung übernommen, damit sind die Bundesgerichte zuständig. Zuständig ist in Strafsachen das Gericht am Wohnsitz des Beschuldigten oder Angeklagten (Chp. 3, Art. II, Sec. 5, Ssc. 1 FJA). Der Beschuldigte hat seinen Wohnsitz in Astoria City, mithin im Bundesgerichtsbezirk Astoria State, die Zuständigkeit dieses Gerichts ist somit begründet.
2. Gemäß Rule 23 FRP kann die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragen, wenn sie das Bestehen eines dringenden Tatverdachts gegen einen Beschuldigten und entweder die Gefahr der Verdunklung, der Flucht oder der Wiederholung besteht. Vorliegend werfen die Vereinigten Staaten dem Beschuldigten Veruntreuung (Chapter 2, Article V, Section 9, FPC), Amtsanmaßung (Chapter 2, Article VIII, Section 5, FPC) und Verstoß gegen das Embargogesetz gegen die Föderale Republik Andro (Article 7, Restrictions of Trade with the Federal Republic of Andro Act) vor. Sie machen Flucht- und Wiederholungsgefahr geltend.
3. Der Antrag ist zulässig.
II.
1. Die Vereinigten Staaten tragen vor, dass der Beschuldigte als Governor von Astoria State ohne ersichtliche Zustimmung der Assembly Immobiliengeschäfte mit der Androischen Föderation abgewickelt habe, um die Errichtung eines Konsulats vorzubereiten (
Evidence 1 - Assembly Protocol #1). Die nachträglich erhobene Behauptung der Finanzierung aus dem Privatvermögen sei im Hinblick auf die politische Darstellung als Tätigkeit des Governors im Staatsparlament und die Ernennung "kraft Amtes" (
Evidence 2 - Assembly Protocol #2) als reine Schutzbehauptung offensichtlich. Nachweislich sei die Existenz der Konsulate, die genaue finanzielle Abwicklung werde noch geprüft. Die Tätigkeit habe sich auch auf den verantworteten Handel mit Kohle, Erdöl, Erdgas, Gold , Bauxit, Kupfer, Mangan, Holz, Pelzen, Fahrzeugen aller Art, Maschinen aller Art, Lebensmitteln, chemischen Produkten, Arzneimitteln, Schiffen und Flugzeugen bezogen (see Evidence 2). Alle diese Handlungen seien durch Bundesgesetz verboten.
2. Die Vereinigten Staaten tragen ferner vor, dass Wiederholungsgefahr sich aus dem offensichtlich fehlenden Unrechtsbewusstsein und der Handlungsvornahme trotz eindeutigen Hinweisen auf die Rechtswidrigkeit ergebe. Aus der Vermögenssituation des Beschuldigten und seinen Auslandsbeziehungen ergebe sich zudem eindeutig die Gefahr der Flucht.
3. Für die zu Last gekegten Straftaten droht das Gesetz in der Gesamtschau eine Höchststrafe von 2 Monaten an.
III.
1. Zwar lässt die maximale Höchststrafe nicht zwingend eine erhöhte Motivation zur Entziehung von der Strafverfolgung vermuten, die vorgetragenen Beziehungen in die Androische Föderation sind für das Gericht dennoch Anlass, eine reduzierte Ortsbindung als gegeben anzunehmen. Zudem ist eine überdurchschnittliche Liquidität zu erwarten. Damit sind die Anforderungen der Rule 23 Subrule 4 FRP hinreichend begründet.
2. Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr tritt hinter die Fluchtgefahr subsidiär zurück (Rule 23 Subrule 5 FRP), wäre aber nach dem substantiierten Vortrag der Vereinigten Staaten hier aus Sicht des Gerichts ebenfalls anzunehmen.
3. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit hat das Gericht befristet das Gericht die hiermit angeordnete Untersuchungshaft, zu deren Vollstreckung Haftbefehl erlassen wird, auf höchstens zwei Monate befristet.
4. Nach Rule 24 FRP ist das Gericht zur unverzüglichen Durchführung einer Haftprüfung nach Vollzug des Haftbefehls verpflichtet (Habeas Corpus). Diese wird dementsprechend angeordnet.
Flint, AS, 28.03.17

Federal Judge of the United States