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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Milton Kernberg« (20. Februar 2017, 14:23)
Vielen Dank für die Auskunft, Mr Lugo. Tatsächlich hatte mich bereits der Director des USEO über diese Gegebenheiten unterrichtet. Insofern entschuldige ich mich für das Missverständnis und hoffe dass ich den Termin für die nächste Eintragung in das Wahlregister nicht verpasse.Mr Kernberg, wenn Ihr Geburtsort in den Vereinigten Staaten liegt, haben Sie zumindest nach dem Prinzip des ius soli die Staatsbürgerschaft kraft Geburt erlangt - ansonsten möglicherweise schon durch Abstammung (Sec. 3 des United States Citizenship Act). In beiden Fällen ist dieser Antrag hier unnötig und eine Meldung beim USEO genügt.![]()
Zitat
Article I / Section 3 / Subsection 2
Um sich als Wähler zu registrieren, muss ein schriftlicher Antrag zwischen dem 13. und dem 18. Tage des Wahlmonats beim USEO gestellt werden. [...]
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