Senator Baumgartner,
ich bitte Sie um Verständnis, dass es mir der Respekt vor dem Gerichtshof als Institution verbietet, die vertraulichen Beratungen zu kommentieren. Was ich kommentieren kann, ist der öffentliche Teil des Verfahrens insoweit, als das er mich nicht persönlich betraf. Es ist immer unglücklich, wenn das Gericht nicht vollständig besetzt ist und Entscheidungen von solcher Relevanz wie Befangenheitsanträge dann durch einen einzelnen zu prüfen sind. Das lässt sich nur vermeiden, wenn das Gericht vollständig besetzt wird.
Dass das Verfahren der Wahlprüfung in seiner derzeitigen Form zumindest kritisch betrachtet werden muss, weil der Supreme Court naturgemäß längere Entscheidungszeiträume beanspruchen muss als ein erstinstanzliches Gericht und auch durch die Zuweisung an verfügbare Richter hier nicht abgeholfen werden kann, ist indes keine neue Erkenntnis, aber das ist dann eine justizpolitische Entscheidung, ob die Fragen durch den Obersten Gerichtshof unmittelbar zu prüfen sein sollen und ob das im Sinne der Prozessökonomie sinnvoller ist. Für beide Seiten stehen Argumente und Beispiele und bei beiden Lösungen ist zu beachten, dass durch die Vielzahl von Beteiligten nie ein Ablauf erreicht werden kann, den man als "schnell" bezeichnen kann.
Im Bezug auf die Befangenheitsanträge selbst sehe ich im konkreten Fall keine wirklich bessere Lösung als die momentan gesetzlich vorgesehene, gleichwohl ich einer Korrektur der Bewertungsmaßstäbe hin zu einer stärkeren Einbindung der Parteien - wenn keine Partei ihre Rechte gefährdet sieht und auf Anträge verzichtet, hat das Gesetz in meinen Augen nur in einem Fall die Befangenheit zwangsweise vorzusehen und dass ist die Personalidentität von Partei und Richter - durchaus begrüßen würde. Auch das hätte vorliegend keinen Unterschied gemacht.
Ich teile eine gewisse Unzufriedenheit über das Gesamtgeschehen im Verfahren, jedoch sehe ich keinen wirklichen Ansatzpunkt dafür, Probleme wie diese in vergleichbaren Situationen institutionell besser lösen zu können. Persönlich - in Form kürzerer Bearbeitungszeiten - gibt es diese Möglichkeit immer, aber das nur auf Kosten der des Äußerungsrechts, das wir nicht preisgeben sollten.
Ich hoffe, das konnte Ihre Frage beantworten?
Senator Dietz,
ich wurde am
26. Oktober 2014 durch President Baumgartner als Bundesrichter, am
20. Februar 2015 durch President Denton zum Associate Justice of the Supreme Court und am
17. Juli 2015 schließlich zum Chief Justice of the United States ernannt. Dieses Amt habe ich zum jetzigen Zeitpunkt inne, die Amtszeit beträgt 1 Jahr und endet somit Mitte dieses Monats. Die Präsidentin hat mich für eine weitere Amtszeit nominiert, die abermals der Bestätigung durch den Senat bedarf.