Mr. Speaker, die Standing Rules of Congress bestimmen in Title 3, Section 10, Subsection 3:
"Sofern gesetzlich nicht anders vorgesehen, müssen Dritte beim Präsidium die Erteilung des Rederechts beantragen. Der Antrag muss begründen, warum die Erteilung für den Fortgang der Aussprache notwendig ist."
In der Debatte über die February & March 2016 Subsidies Special Budget Bill hat der Secretary of Commnerce Rederecht erhalten
ohne eine Begründung für sein Verlangen angegeben zu haben und obwohl der entsprechende Gesetzesvorschlag von einem politischen Verbündeten der seinerzeitigen Präsidentin eingebracht worden war, der ihn also erst recht hätte vertreten können.
In der Debatte über die
Federal Election Act Amendment Bill (The Office and the Director) hat die Leiterin der von der zu debattierenden Gesetzesänderung betroffenen Behörde unter Verweis auf eben diesen Umstand Rederecht beantragt. Das mag eine knapp gefasste Begründung sein, ja, aber sie ist dennoch intellektuell verständlich: Es geht um eine völlig unabhängige Behörde, für die ergo auch kein Kongressmitglied als politischer Verbündeter der Regierung sprechen kann, da die Regierung dieser Behörde nicht vorgesetzt ist.
Mr. Speaker, geben Sie es doch einfach zu: Bei der Debatte über die
February & March 2016 Subsidies Special Budget Bill hat das Kongresspräsidium die Anwendung der Standing Rules schleifen lassen und einem Regierungsmitglied auf dessen Antrag Rederecht erteilt, ohne dass es diesen Antrag zu begründen versucht hätte oder es einen Grund für seinen Antrag gab.
Und für die berechtigte Kritik an dieser Verfehlung soll nun die Leiterin des EO büßen, die eine zwar knappe, aber sich unter Berücksichtigung aller allgemein bekannten Umstände schlüssig erklärende und nicht widerlegbare Begründung ihres Antrages geliefert hat