- The Director-
Amada | July 14th, 2015
Ladies and Gentlemen,
gemäß Article I Section 5 Federal Election Act ist ein Wählerverzeichnis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts auszulegen.
Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zu Beginn des Wahlmonats Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (aktives Wahlrecht).
Alle Wählerinnen und Wähler, die aktiv an der Wahl teilnehmen wollen, werden hiermit aufgefordert sich unter
Angabe ihres vollen Namens hier einzutragen. (Voller Name im Sinne des Wahlgesetzes ist ein Name, der aus Vor- und Zuname besteht; die Angabe weiterer Vornamen oder die Angabe von Initialen ist zulässig, aber nicht notwendig.)
Zudem ist der Bundesstaat anzugeben, in dem der Wähler zum Ende des 30. Juni 2015 wohnhaft war.
- Gesetzliche Grundlage: Article I Setion. 5 Subsection 3 i.V.m. Article I Section 4 Subsection 5 Federal Election Act -
Das Wählerverzeichnis bleibt 120 Stunden geöffnet. Wer sich innerhalb dieser Frist nicht in das Verzeichnis einträgt, dem bleibt für die Wahl das aktive Wahlrecht gemäß dem
Federal Election Act verwehrt. Wer sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt, erlangt automatisch das aktive Wahlrecht für die Wahlen zu den Bundesämtern und zu eventuell in seinem Heimatstaat parallel stattfindenden Wahlen sofern in diesem keine abweichenden Bestimmungen zur Erlangung des aktiven Wahlrechts gelten.
Das Wählerverzeichnis wird am
Sonntag, 19. Juli 2015 um 12:00 Uhr geschlossen.
Die Wahl beginnt am
Dienstag, 21. Juli 2015.
Director of the U.S. Electoral Office