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U.S. Electoral Office

Director Charles Han

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1

Sonntag, 8. März 2015, 21:58

Senatorial By-Election - March 2015 (II)


- The Director-
Amada | March 8th, 2015


Ladies and Gentlemen,

auf Grund des Todes des Senators für Freeland Mr. Vincent Brossard am 2. März 2015 haben umgehend Nachwahlen zum Senator für den Staat Freeland stattzufinden.

Aus diesem Grund setzt das U.S.E.O. folgenden Zeitplan an:

Sunday, March 8th

Ankündigung der Wahlen; Veröffentlichung des Zeitplans; Beginn des Zeitraums zur Einreichung von Kandidaturen

Thursday, March 12th

Ausschlussfrist für die Einreichung von Kandidaturen

Saturday, March 14th

Öffnung der Wahllokale

Thursday, March 19th

Schließung der Wahllokale und Verkündung der Wahlergebnisse

Die Wahlen beginnen am Samstag, 14. März 2015 und enden am Donnerstag, 19. März 2015.

Kandidaturen zum Senator für den Staat Freeland sind bis Donnerstag, 12. März 2015, 24:00 Uhr, hier einzureichen.

Wahlberechtigt ist, wer:
1. am 1. März 2015 Staatsbürger der Vereinigten Staaten war,
2. am 14. März 2015 das 18. Lebensjahr vollendet, seinen Wohnsitz im Staat Freeland und sich in das Wählerverzeichnis zu den bundesweiten Wahlen im Monat Jänner 2015 eingetragen hat,
3. das aktive Wahlrecht nicht durch ein gerichtliches Urteil vorübergehend verloren hat.

Wählbar ist, wer:
1. spätestens seit 1. März 2015 Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist,
2. am 14, März 2015 das 21. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz im Staat Freeland hat,
3. das passive Wahlrecht nicht durch ein gerichtliches Urteil vorübergehend verloren hat.




Karina Holland
Director of the United States Electoral Office
UNITED STATES ELECTORAL OFFICE

Matthew Water

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Sonntag, 8. März 2015, 22:00

Holland, merken Sie nicht das bei dieser Nachwahl niemand will? Lassen Sie den Scheiß hier fallen und richten Sie Ihre Augen auf die richtige Wahl!

Karina Holland

Director of the U.S. Electoral Office

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3

Sonntag, 8. März 2015, 22:05

Mr. Water,

wenn Ihnen etwas am geltenden Wahlgesetz nicht gefällt, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an ein Kongressmitglied Ihrer Wahl mit einem Vorschlag, es zu ändern. Das Bundeswahlamt hat das Wahlgesetz so anzuwenden wie es gilt und kann dabei keine Rücksicht darauf nehmen, ob irgendwer es unsinnig findet.

Matthew Water

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4

Sonntag, 8. März 2015, 22:07

Kommen Sie schon. Diese Nachwahl wird ebenfalls nicht bringen. Und die nächste auch nicht. Die darauffolgende auch nicht. Weil keiner kandidieren wird

Karina Holland

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5

Sonntag, 8. März 2015, 22:09

Wenn es so kommen sollte, dann kommt es eben so. Das kann ich als Wahlleiterin ebenso wenig beeinflussen, wie ich das Wahlgesetz ändern oder mich über dieses einfach hinwegsetzen kann.

Matthew Water

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6

Sonntag, 8. März 2015, 22:12

Das Sie sich über Gesetze hinwegsetzen können, haben Sie schon bewiesen. Außerdem können Sie sich an Ihre Schwester wenden um etwas zu ändern. Also zieren Sie sich nicht. Sie werden sowieso hoffentlich bald keine Direktorin dee EOs sein

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7

Sonntag, 8. März 2015, 22:21

Das Sie sich über Gesetze hinwegsetzen können, haben Sie schon bewiesen.


Gewagter Vorwurf. Wann und wie hat Miss Holland das denn bewiesen?
Dr. Kathryn Waters, M.A.

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Sonntag, 8. März 2015, 22:23

Als sie im Januar vorm Präsidenten abgehauen ist

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9

Sonntag, 8. März 2015, 22:26

Würden Sie mir das Gesetz zeigen, das den Präsidenten befugt, Personen, die ihm nicht unterstellt sind, vorzuschreiben wo sie wann zu sein haben?
Dr. Kathryn Waters, M.A.

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Montag, 9. März 2015, 07:54

Article IV -The Executive Branch

Section 1 [President of the United States]
(1) Die exekutive Gewalt soll einem Präsidenten der Vereinigten Staaten übertragen sein,...

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11

Montag, 9. März 2015, 07:59

Und seit wann genau schließt nun die exekutive Gewalt ein, Menschen befehlen zu dürfen, wann sie sich wo aufzuhalten haben, Mr. Water? Sind Sie so dämlich, oder tun Sie einfach nur so?
Dr. Kathryn Waters, M.A.

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12

Montag, 9. März 2015, 08:05

Das EO untersteht der Exekutive. Also dem Präsidenten. Und der darf somit dem Direktor "befehlen" wann er zum Präsidenten zu kommen hat

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13

Montag, 9. März 2015, 08:55

Nein, das ist einfach nur falsch.
Dr. Kathryn Waters, M.A.

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14

Montag, 9. März 2015, 09:01

Und warum?

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15

Montag, 9. März 2015, 09:23

Weil, selbst wenn man generell von einer Weisungsbefugnis ausgehen wollte, der Präsident keine Befugnis hätte, mehr zu verlangen als was rechtlich Aufgabe einer Behörde ist. Und dazu gehört beim Wahlamt eben nicht persönliche Versklavung.
Dr. Kathryn Waters, M.A.

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16

Montag, 9. März 2015, 09:31

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Junge du nervst langsam so hart, ich könnte jedesmal kotzen wenn ich deine Sachen lese. Tu uns doch einfach den Gefallen und such dir nen anderen Ort zum dumm sein. Hätten wir dich doch damals nur verbannt. Sorry Leute, aber ich hab echt die Schnauze bis oben hin voll.

Matthew Water

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17

Montag, 9. März 2015, 09:37

persönliche Versklavung.

Ich denke nicht, dass es das gibt. Erklären Sie mal
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Komm runter.

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18

Montag, 9. März 2015, 10:12

Mr. Water, SIE haben behauptet der Präsident könne von Leitern unabhängiger Behörden neben der Erfüllung ihrer Pflichten auch noch erwarten, ihm stets zu Diensten zu sein uns weitere Anweisungen zu erfüllen. Das wäre schon nah an Sklavenhaltung. Und eine gesetzliche Grundlage konnten Sie auch nicht nennen.
Dr. Kathryn Waters, M.A.

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Alexander Xanathos

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Montag, 9. März 2015, 15:48

Erneut mache ich Ms. Holland keine Vorwürfe. Das Gesetz ist schlecht. Jedoch könnte man es als Beamter etwas weniger zwingend verstehen und sich an vorherigen sinnvollen Entscheidungen der Bundeswahlbehörde orientieren.
Alexander Xanathos
one of a few good men