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Martin Ford

Federal Administration

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121

Samstag, 3. Januar 2015, 13:57

a derzeit weiterer Schaden abgewendet ist.

:hammer
Sie Mr. Speaker, Sie haben Schaden herbeigeführt

Quinn Michael Wells

Former Head of State

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122

Samstag, 3. Januar 2015, 13:58

Den Schaden hat allein die Präsidentin herbeigeführt, indem sie geltendes Recht gebrochen hat. Nicht der, der auf diesen Rechtsbruch aufmerksam macht, macht sich schuldig.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of Astoria State | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
3 Times Governor of Astoria State
Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of Astoria State


Steve McQueen

THE General!

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123

Samstag, 3. Januar 2015, 14:34

a derzeit weiterer Schaden abgewendet ist.

:hammer
Sie Mr. Speaker, Sie haben Schaden herbeigeführt

Ich bin ja gegen Sippenhaft... aber man merkt, dass Sie die selbe mangelhafte Erziehung genossen haben wie Ihr Bruder.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

McQueen Petroleum

Aznar Sandoval

Notorious Grumbler

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124

Samstag, 3. Januar 2015, 14:43

Mister Speaker, es macht mir leider den Eindruck, dass Sie das Problem nicht erkannt haben. Die VERFAHRENSWEISE des Supreme Court im Fall Kongress gegen Präsident ist nach meinem Dafürhalten schlicht verfassungs- und gesetzwidrig. Hätte der Kongress bzw. seine Rechtsvertretung einen Writ of Mandamus und gleichzeitig auch die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, und hätte der Supreme Court erst den Writ erteilt und dann, nach einer angemessenen Frist zur Stellungnahme des Weißen Hauses einstweilige Anordnungen erlassen, gäbe es kein Problem. Dann wären die vermeintlich unaufschiebbaren Entscheidungen vor einer Hauptverhandlung verfassungs- und gesetzeskonform gefällt worden und niemand hätte sie anzweifeln können. Ich wage hier einfach mal zu behaupten, dass die Entscheidung des Gerichts dann fast wortgleich ergangen wäre und sie wäre auch erst einmal akzeptabel, da sie im Rahmen des Hauptverfahrens überprüft, abgewogen und gegebenenfalls auch revidiert werden könnte.

Da der Kongress bzw. seine Rechtsvertretung aber keinen Klageantrag gestellt hat sondern nur einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, und da der Supreme Court kurzfristig und ohne jegliche Äußerungsmöglichkeit der Beklagtenseite einfach darüber entschieden hat, bekommt dieser Fall den Status eines Sonder- oder Schnellgerichts ohne rechtliches Gehör der Beklagten. Und solche Verfahren kennt das astorische Rechtssystem nicht. Niemand kann nämlich zum jetzigen Zeitpunkt den Kongress dazu zwingen, überhaupt ein Hauptsacheverfahren einzuleiten. Ihre Bemühungen um die Prüfung der weiteren Verfahrensweise in der Hauptsache in allen Ehren, Mister Speaker, aber derzeit gibt es offiziell noch gar keine Hauptsache. Der Verweis auf die Möglichkeit einer Stellungnahme für die Beklagte NACH ergangener Entscheidung und der damit verbundenen Möglichkeit, die Entscheidung durch den Supreme Court eventuell dann noch zu ändern, können ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren wie es Verfassung und Gesetze vorschreiben wirklich nicht ersetzen.
Aznar Sandoval
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Timothy Ford

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125

Samstag, 3. Januar 2015, 14:44

:applaus

Jill Valentine

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126

Samstag, 3. Januar 2015, 16:55

Mr. Sandoval,

Sie scheinen bei Ihrer Kritik mit Verlaub den Sinn und das Ziel eines Antrages auf eine einstweilige Verfügung aus den Augen zu verlieren.

Mit diesem soll eine Angelegenheit schnell und vorübergehend geregelt werden, weil anderenfalls die plausible Gefahr besteht, das Rechte des Antragsstellers bei Antragsstellung noch abwendbaren akuten Schaden nehmen.

Wenn der Antragssteller, der seiner Meinung sofortigen Rechtsschutzes bedarf erst einen Antrag auf Zulassung des Verfahrens in der Hauptsache zu stellen hätte, dann der Antragsgegner zum Zulassungsantrag Stellung nimmt, dann das Gericht den Antrag prüft, dann der Antragsgegner wenn der Antrag zugelassen wurde sich in der Sache äußert, dann das Gericht noch allfällige Rückfragen an eine oder beide der Parteien hat - dann braucht der Antragssteller möglicherweise bis höchstwahrscheinlich keine einstweilige Verfügung zum Schutz seiner Rechte mehr, weil der ihm drohende Schaden zwischenzeitlich längst eingetreten ist.

Der OGH hat in seinem Beschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Antragsgegnerin jederzeit zu diesem Stellung nehmen und damit eine Überprüfung veranlassen kann. Ebenso kann der OGH dem Antragssteller jederzeit eine Frist setzen, die Zulassung seines Antrages in der Hauptsache zu beantragen, wenn er den Verdacht einer Verschleppung des weiteren Verfahrens hegt.

Aber bis dahin - nicht länger und nicht kürzer - gilt die auf Grund des vom OGH für zulässig, wahrheitsgemäß und logisch befundenen Vorbringens von diesem erlassene einstweilige Verfügung. Und nur unter dieser Voraussetzung nützt sie dem Antragssteller auch überhaupt. Wenn der OGH erst entschieden hätte, nachdem die Wahlen schon angelaufen wären, wäre es zu spät gewesen.

Aznar Sandoval

Notorious Grumbler

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127

Samstag, 3. Januar 2015, 18:34

Madam Valentine, Sie können sich sicher sein, dass ich den Sinn und Zweck einer einstweiligen Verfügung nicht aus dem Auge verliere. Nur kann der Zweck nicht der Zweck sein, der alle Mittel heiligt. Und schon garnicht kann und darf er die verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechte eines Beklagten einschränken oder gar ausschließen. Und diese sind nunmal auch in einem Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz gegeben.

Im vorliegenden Fall wäre es maximal zu einer Verzögerung von, sagen wir mal 48 Stunden gekommen, wenn der Supreme Court die Frist zur Stellungnahme auf den Writ-Antrag genauso wie zur Stellungnahme auf den PI-Antrag auf jeweils 24 Stunden bestimmt hätte. Ja ich gehe sogar soweit, dass das Gericht parallel laufende Fristen für beide Stellungnahmen bestimmen könnte, die Gesamtfrist also sogar nur 24 Stunden betragen würde. Aber das bleibt im Ermessen des Gerichts. Und eine Frist von 24, ja selbst von 48 Stunden ist für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen kein unzumutbarer Zeitraum.

Was nun die von Ihnen angesprochen Möglichkeit zur nachträglichen Stellungnahme der Beklagten und die Möglichkeit des Gerichts betrifft, dem Kläger eine Frist für die Stellung eines Hauptklageantrags zu setzen muss ich Ihnen leider entgegenhalten, dass ich für diese Verfahrensweisen im astorischen Prozessrecht nicht nur keine gesetzlichen Grundlagen finde, sondern dass von der letzteren Möglichkeit, so sie überhaupt bestände, das Gericht auch keinen Gebrauch gemacht hat. Und damit verstößt es meiner Meinung nach gleich auch noch gegen eine weitere grundsätzliche Bedingung einer einstweiligen Verfügung, nämlich die zeitliche Befristung, also die Einstweilig- oder Vorläufigkeit. Nach Section 3 des Artikels 6 des SCOTUS-Act verliert eine Preliminary Injunction ihre Gültigkeit grundsätzlich mit dem Ende des Hauptverfahrens. Wenn jedoch gar kein Hauptverfahren anhängig ist, kann es auch kein definiertes Ende der Gültigkeit einer solchen Entscheidung geben. Die Entscheidung wird von einer einstweiligen zu einer endgültigen Entscheidung. Und diese sind und bleiben nach astorischem Verfahrensrecht jedoch einem fairen und gesetzmäßigen Gerichtsverfahren vorbehalten.
Aznar Sandoval
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Tünde Mária Varga

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128

Samstag, 3. Januar 2015, 19:36

Ich kann den Ausführungen von Mr. Sandoval nur vollumfänglich zustimmen. Und verzichte nach Rücksprache mit meinen Rechtsberatern folglich auch auf eine Stellungnahme zuhanden des Supreme Court.

Aznar Sandoval

Notorious Grumbler

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129

Montag, 9. Februar 2015, 18:09

Heute gibt es mal nichts aus dem Hause Supreme Court zu vermelden, dafür aber aus dem "Nachbarhaus", dem District Court of Assentia. Da spielt sich derzeit ein hochinteressanter und zugleich erschreckender Vorgang ab.

Madam Federal Judge Meyers hat doch nicht etwas tatsächlich getan, was Sie im Verfahren Ford versus Gardener als Anhängsel zu Ihrem Urteil angedroht hat. Sie hat den Haftantritt gegen Former President Libertas angeordnet, damit dieser eine Ordnungshaft von 5 Tagen absitzt, welche Madam Meyers in Zusammenhang mit dem Verfahren verhängt hatte. Hätte Sie doch lieber auf diese "Order for start of a prison sentence" verzichtet und sich still verhalten. Dann wäre wahrscheinlich niemandem mehr aufgefallen, dass diese verhängte Ordnungshaft nur ein weiterer dieser riesigen Böcke ist, welche die astorische Justiz in den letzten Monaten und Jahren geschossen hat.

Doch zu den Fakten:
Madam Federal Judge Meyers fühlte sich doch tatsächlich durch das Plädoyer des damaligen Councelors Libertas derart auf den symbolischen Schlips getreten, dass Sie sich nach Abschluss des Plädoyers zu der Aussage hinreißen ließ, sie würde sich nach ihrer Urteilsverkündung über die Missachtung des Gerichts von Councelor Libertas "auslassen". Und das tat sie dann auch ohne jede weitere vorherige Bemerkung. Nach der Urteilsverkündung regte sich Madam Federal Judge Meyers über das Plädoyer und die darin vorgekommenen Unterstellungen der Unparteilichkeit gegen sie derart auf, dass sie sich am Ende dazu verstieg, gegen den zu diesem Zeitpunkt bereits das Amt des Vizepräsidenten innehabenden Councelor Libertas eine Ordnungshaft von 5 Tagen zu verhängte. Nur weil Mister Libertas mittlerweile als Vizepräsident Immunität genoss, konnte sie den sofortigen Haftantritt nicht anordnen sondern drohte ihm an, dass sie sich schon zu gegebener Zeit an ihn erinnern werde.

Soweit so gut, oder doch wieder eher schlecht. Ich vermute mal, niemand hätte sich weiter mit der Sache beschäftigt, wenn sich Madam Federal Judge Meyers nicht wirklich an den nun Former President Libertas erinnert und den Antritt der Ordnungshaft angeordnet hätte. Nun rückt die Verhängung der Ordnungshaft, auch weil es sich ja um einen recht prominenten Delinquenten handelt, wieder in der Fokus. Und da schüttelt es den Hund samt der Hütte, ob dieser juristischen Stümperhaftigkeit. Wenn man sich die Begründung für die Verhängung der Ordnungshaft durchliest, kann es einem übel werden bei dem Gedanken, dass Madam Meyers Bundesrichterin in Astor ist und Recht spricht. Diese Begründung trieft mindestens genauso stark von subjektiven Einschätzungen und persönlichen Vorwürfen und Unterstellungen wie das angegriffenen Plädoyer von Concelor Libertas. Dazu fehlt es an den rechtlichen Grundlagen auf welcher die Haftstrafe verhängt wurde. Muss es ja auch, denn wenn sich Madam Federal Judge Meyers mal die entsprechende Passage im Constitution of Court Act durchgelesen hätte, wäre ihr sicher aufgefallen, dass eine Ordnungshaft bei Missachtung des Gerichts nur nach erfolgter Verwarnung und dann erst im Wiederholungsfall, denn das ist Sinn und Zweck der Verwarnung, verhängt werden kann. An beidem fehlt es im Falle Libertas offensichtlich. Aber vielleicht hat Madam Federal Judge Meyers ja eine andere gesetzliche Grundlage für ihr Ordnungshafturteil herangezogen. Dann wäre es wirklich interessant, diese zu erfahren, da sie im Urteil selbst ja nicht benannt ist.

Ich kann Former President Libertas nur empfehlen, gegen die Order for start of a prison sentence vorzugehen und ein rechtliches Vorgehen gegen Judge Meyers zumindest zu prüfen.
Aznar Sandoval
Former President of the US Congress
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Lindsey McDonald

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130

Montag, 9. Februar 2015, 18:44

Mr. Sandoval,
ich danke Ihnen für Ihren Beitrag. Mr. Libertas ertrug die Entscheidung gegen sich im Falle der Gleichbehandlungsklausel mit President Kelvin ohne die Hörung aller Argumente, Mr. Libertas ertrug die Entscheidung nach Anhörung aber ohne Würdigung im Falle der Gleichbehandlung aller staatlichen Parlamentsmitglieder. Aber President Libertas gedenkt, auch diese Fehlverurteilung zu ertragen, wie es Jesus Christus höchst selbst tat, um den Heilungsprozess der Welt bzw. Astors Gesellschaft den Weg zu ebnen.
Lindsey McDonald, MA, LL.M
Partner @ Libertas & Perikleen LLP

Virginia Meyers

U.S. Justice

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131

Montag, 9. Februar 2015, 21:05

Heute gibt es mal nichts aus dem Hause Supreme Court zu vermelden, dafür aber aus dem "Nachbarhaus", dem District Court of Assentia. Da spielt sich derzeit ein hochinteressanter und zugleich erschreckender Vorgang ab.

Madam Federal Judge Meyers hat doch nicht etwas tatsächlich getan, was Sie im Verfahren Ford versus Gardener als Anhängsel zu Ihrem Urteil angedroht hat. Sie hat den Haftantritt gegen Former President Libertas angeordnet, damit dieser eine Ordnungshaft von 5 Tagen absitzt, welche Madam Meyers in Zusammenhang mit dem Verfahren verhängt hatte. Hätte Sie doch lieber auf diese "Order for start of a prison sentence" verzichtet und sich still verhalten. Dann wäre wahrscheinlich niemandem mehr aufgefallen, dass diese verhängte Ordnungshaft nur ein weiterer dieser riesigen Böcke ist, welche die astorische Justiz in den letzten Monaten und Jahren geschossen hat.

Doch zu den Fakten:
Madam Federal Judge Meyers fühlte sich doch tatsächlich durch das Plädoyer des damaligen Councelors Libertas derart auf den symbolischen Schlips getreten, dass Sie sich nach Abschluss des Plädoyers zu der Aussage hinreißen ließ, sie würde sich nach ihrer Urteilsverkündung über die Missachtung des Gerichts von Councelor Libertas "auslassen". Und das tat sie dann auch ohne jede weitere vorherige Bemerkung. Nach der Urteilsverkündung regte sich Madam Federal Judge Meyers über das Plädoyer und die darin vorgekommenen Unterstellungen der Unparteilichkeit gegen sie derart auf, dass sie sich am Ende dazu verstieg, gegen den zu diesem Zeitpunkt bereits das Amt des Vizepräsidenten innehabenden Councelor Libertas eine Ordnungshaft von 5 Tagen zu verhängte. Nur weil Mister Libertas mittlerweile als Vizepräsident Immunität genoss, konnte sie den sofortigen Haftantritt nicht anordnen sondern drohte ihm an, dass sie sich schon zu gegebener Zeit an ihn erinnern werde.

Soweit so gut, oder doch wieder eher schlecht. Ich vermute mal, niemand hätte sich weiter mit der Sache beschäftigt, wenn sich Madam Federal Judge Meyers nicht wirklich an den nun Former President Libertas erinnert und den Antritt der Ordnungshaft angeordnet hätte. Nun rückt die Verhängung der Ordnungshaft, auch weil es sich ja um einen recht prominenten Delinquenten handelt, wieder in der Fokus. Und da schüttelt es den Hund samt der Hütte, ob dieser juristischen Stümperhaftigkeit. Wenn man sich die Begründung für die Verhängung der Ordnungshaft durchliest, kann es einem übel werden bei dem Gedanken, dass Madam Meyers Bundesrichterin in Astor ist und Recht spricht. Diese Begründung trieft mindestens genauso stark von subjektiven Einschätzungen und persönlichen Vorwürfen und Unterstellungen wie das angegriffenen Plädoyer von Concelor Libertas. Dazu fehlt es an den rechtlichen Grundlagen auf welcher die Haftstrafe verhängt wurde. Muss es ja auch, denn wenn sich Madam Federal Judge Meyers mal die entsprechende Passage im Constitution of Court Act durchgelesen hätte, wäre ihr sicher aufgefallen, dass eine Ordnungshaft bei Missachtung des Gerichts nur nach erfolgter Verwarnung und dann erst im Wiederholungsfall, denn das ist Sinn und Zweck der Verwarnung, verhängt werden kann. An beidem fehlt es im Falle Libertas offensichtlich. Aber vielleicht hat Madam Federal Judge Meyers ja eine andere gesetzliche Grundlage für ihr Ordnungshafturteil herangezogen. Dann wäre es wirklich interessant, diese zu erfahren, da sie im Urteil selbst ja nicht benannt ist.

Ich kann Former President Libertas nur empfehlen, gegen die Order for start of a prison sentence vorzugehen und ein rechtliches Vorgehen gegen Judge Meyers zumindest zu prüfen.


Sie können in Ihren Gerichtssälen machen was Sie wollen, Mr. Sandoval. In meinem Gerichtssaal zeugt man den teilnehmenden Seiten Repsekt. Wer das zu geben nicht bereit ist, muss mit den Konsequenzen leben. Wenn Mr. Libertas meint, dass er sich hier zum Märtyrer stilisieren lassen muss, dann möge er dies tun. Dank der letzten Wochen in denen er Verantwortung für den Staat trug, wird er alsbald - und das sehr schnell - in Vergessenheit geraten. Niemand erinnert sich gerne an jemanden, der sein Wohl und seine persönlichen Befindlichkeiten über das des Staates stellte.

Virginia Meyers
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Timothy Ford

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132

Montag, 9. Februar 2015, 21:11

President Libertas hat sein Wohl und sein persönliches Befinden über das des Staates gestellt??
Ich gebe Mr. Sandoval recht. Sie, Judge Meyers, hätten erst 2 Verwarnungen erteilen müssen

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133

Montag, 9. Februar 2015, 21:14

Da Sie in Jura, so wie überall, inkompetent sind, sollten Sie sich hier raushalten.
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
fr. Almighty Congressman from Laurentiana
fr. Almighty Chairman of the Republican Party
fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana

Aznar Sandoval

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134

Montag, 9. Februar 2015, 22:40

Sie können in Ihren Gerichtssälen machen was Sie wollen, Mr. Sandoval. In meinem Gerichtssaal zeugt man den teilnehmenden Seiten Repsekt. Wer das zu geben nicht bereit ist, muss mit den Konsequenzen leben. Wenn Mr. Libertas meint, dass er sich hier zum Märtyrer stilisieren lassen muss, dann möge er dies tun. Dank der letzten Wochen in denen er Verantwortung für den Staat trug, wird er alsbald - und das sehr schnell - in Vergessenheit geraten. Niemand erinnert sich gerne an jemanden, der sein Wohl und seine persönlichen Befindlichkeiten über das des Staates stellte.

Your Honor ich kann, will und brauche hier niemanden zum Märtyrer machen, das haben Sie bereits erfolgreich getan. Sie haben mit Ihrem krassen Fehlurteil die astorische Justiz zur Märtyrerin gemacht. Und wenn Former President Libertas vielleicht hätte wirklich recht schnell in Vergessenheit geraten können, so haben Sie dies erfolgreich verhindert. Denn an Sie, Madam Judge und mit Ihnen natürlich auch an Mister Libertas wird man sich, zumindest in Juristenkreisen ob Ihres katastrophalen Versagens noch sehr lange erinnern.

Und nein, ich kann in meinem Gerichtssaal nicht machen, was ich will. Denn erstens bin ich kein Richter und zweitens würde ich mich, so ich denn einer wäre an Recht und Gesetz gebunden fühlen. Sie jedoch haben gerade bewiesen, dass Sie in Ihrem Gerichtssaal der richterlichen Willkür Tür und Tor öffnen. Ob das Plädoyer des damaligen Councelor Libertas wirklich eine derart grobe Missachtung des Gerichts darstellt, dass sie eine Freiheitsstrafe, übrigens ein massiver Eingriff in ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, rechtfertigt, habe ich nicht zu entscheiden. Nur haben Sie von Ihrer richterlichen Machtbefugnis in eindeutig rechtswidriger Art und Weise Gebrauch gemacht, Sie haben also die Ihnen gegebene Macht missbraucht. Und da Sie sich nach den hier gemachten Äußerungen auch offenbar keiner Schuld bewusst sind, kann ich nur einschätzen, dass Sie am Muffley Square die falsche Frau am falschen Ort und eine Schande für die Bundesrichterschaft, ja für die astorische Justiz sind.
Aznar Sandoval
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Aznar Sandoval

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135

Donnerstag, 12. Februar 2015, 17:07

Handlung:schaut sich um und merkt, dass niemand Kompetentes, ja nicht mal ein Interessierter mehr da ist und zuckt nur mit den Schultern
Hm, dann kann ich ja auch verschwinden. Aber vorher werde ich nochmal zum Obst- und Gemüsenstand an der Ecke gehen und mir einen großen Bund Bananen kaufen. Die müssen ja derzeit absolut billig sein, da sich Astor ja hin zur Bananenrepublik par excellence entwickelt hat, wo unfähige und offensichtlich parteische Richterinnen Anwälte nach Gutdünken und unter Missachtung von Recht und Gesetz einbuchten können. Wie sich das auf die Arbeit kritischer Anwälte auswirkt, bleibt abzuwarten. Tja und die Justiz ist meist auch eine der ersten Institutionen, die ihre Unschuld verliert und verkommt ... in Bananenrepubliken.
Handlung:trollt sich erst mal wieder in Richtung seines zu Hauses
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Aznar Sandoval

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136

Donnerstag, 7. Mai 2015, 11:30

Es gibt mal wieder etwas "Interessantes" vom Muffley Square zu berichten. Da hat sich doch unsere bisherige Oberste Bundesrichterin, Madam Chief Justice Arroyo mit einer höchst bemerkenswerten und ihre Geisteshaltung recht gut wiederspiegelnden verbalen Entgleisung von Ihren Richterkollegen verabschiedet. Und dabei meine ich nicht die Bemerkung von der "Bewältigung unserer schweren Arbeit", sondern den Hinweis auf die "juristisch minderbemittelten Senatoren die vor Ihrer Richterbank stehen werden".

Man kann ja den Frust von Madam Arroyo verstehen, durch eine Minderheit im Senat nicht mehr in ihrem Amt bestätigt worden zu sein. Nur diesen Senatoren gleich juristische Minderbemitteltheit vorzuwerfen und ihnen versteckt zu unterstellen, diese hätten ihre Entscheidung mit dem Hintergedanken gefasst, ihnen für zuküntige Verfahren vor dem Supreme Court eher wohlgesonnene Richter zu berufen, ist dann doch ein recht starkes Stück und dem Amt und der Würde eines Chief Justice absolut nicht angemessen. Und dabei hat sie die Senatoren meiner Überzeugung nach selbst dazu veranlasst, ihr eine weitere Amtszeit zu verweigern. Ihr Hearing im Senat war ein einziges Desaster, was vorwiegend aus der Rechtfertigung ihrer eigenen groben juristischen Fehlleistungen der zurückliegenden Amtszeit und Entschuldigungen für noch gröbere Fehlurteile ihrer Richterkollegen bestand. Die von Madam Arroyo im Hearing ausgeführten Einschätzungen der astorischen Rechtsprechung der letzten Monate, die inhaltliche Bestätigung gesetzes- und verfassungswidriger Verfahren und die weitestgehende Resistenz gegen Kritik an ihrer Amstführung und Urteilsfähigkeit haben halt 3 der Senatoren veranlasst, erhebliche Zweifel an ihrer Eignung für das Amt unseres Obersten Bundesrichters zu hegen. Tja und das reicht nach dem derzeitigen System der Richterberufung halt aus, einem Chief Justice eine weitere Amtszeit zu verwehren. Na und das Ende des Hearings bzw. das Auftreten von Madam Arroyo dabei erinnert halt doch sehr an das Verhalten dieser großen grauen Tiere in Fachgeschäften für chinopisches Geschirr. Übrigens haben in der Vergangenheit auch schon andere Vorgänger von Chief Justice Arroyo erfahren "dürfen", was die Ablehnung eines vom Präsidenten berufenen Obersten Bundesrichters durch nur 2 Senatoren für ihre Karriere bedeutet.

Unabhängig davon, dass ich mich persönlich wohl auch in der Reihe der Arroyo-Ablehner wiederfinden würde, ist die nun wieder mal aufkeimende öffentliche Debatte um das System der Berufung von Richtern an den Obersten Gerichtshof bzw. die zeitliche Begrenzung ihrer Amtszeiten oder deren Unbegrenztheit recht interessant, zumal sie auch von Former President Sciptatore zumindest befördert wird. Dass die Nichtbestätigung von Chief Justice Arroyo disee möglicherweise ausgelöst hat oder wenigstens befeuert ist etwas Gutes, was ich dem gescheiterten Bestätigungsverfahren im Senat abgewinnen kann. Wenn nun wieder mal in der Öffentliichkeit über die Berufung der Richter am Supreme Court diskutiert wird, möchte ich mal auf eine zugegebenermaße schon etwas zurückliegende, aber deshalb nicht uninteressante Diskussion zu dem Thema verweisen: Independence of justice - Now!
Aznar Sandoval
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Mosby M. Parsons

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Donnerstag, 7. Mai 2015, 11:42

Eine gutes Statement, das ich so unterschreiben würde. Auch was die Volkswahl der Richter betrifft, bin ich sehr dafür.
Mosby M. Parsons

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Adam Denton

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Donnerstag, 7. Mai 2015, 11:58

Bei einer Wahl würden dann allerdings einfache Mehrheiten greifen und mit einer einfachen Mehrheit wäre auch Ms. Arroyo bestätigt worden.
Not tolerating intolerance isn’t intolerance;
it’s preserving tolerance.

Mosby M. Parsons

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Donnerstag, 7. Mai 2015, 12:54

Dann wäre das so. Das Volk hätte entschieden. Alle Gewalt geht vom Volk aus.
Mosby M. Parsons

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140

Donnerstag, 7. Mai 2015, 13:03

Ich kann der Idee durchaus etwas abgewinnen, aber anders als bei anderen Wahlämtern, ist es essentiell, dass ein Kandidat für einen Richterposten auch fachliche Kompetenz mitbringt. Das ist bei einer offenen Wahl nicht zwangsweise gegeben.
Not tolerating intolerance isn’t intolerance;
it’s preserving tolerance.