Honorable Deputies,
"Die [...] Gewalt der Bundesstaaten [...] soll nicht dahingehend ausgelegt oder angewendet werden können, dass sie sich über das Eigentum des Bundes erstreckt"
Der Eigentümer einer Sache kann jeden anderen jederzeit von der Einwirkung auf die Sache ausschließen. Das ist das Wesen des Eigentums, allseits bekannt und in der Rechtsordnung und im kollektiven Bewusstsein verankert.
Diese Regelung ist also überflüssig.
"dieses soll aber weiterhin Teil des Bundesstaates bleiben, in dem es liegt."
Es ist für ein Grundstück in einem Bundesstaat unerheblich, ob dessen Eigentümer eine Astorier, ein Ausländer, eine Firma, der Staat, der Bund oder ein fremder Staat ist. Jedes Grundstück ist und bleibt der hoheitlichen Gewalt ihres Ortes unterworfen, an welchem es sich befindet, sofern nicht ein Vertrag mit dem Eigentümer die Hoheit über dieses Grundstück abtritt (z.B. Botschaftsgelände).
Diese Regelung ist also ebenfalls überflüssig.
"Der Kongress soll das Recht haben, über dieses Eigentum frei zu verfügen und Gesetze im Bezug darauf zu erlassen."
Diese Regelung ist die einzige, die einen Rest von Sinn hat, weil innerhalb der juristischen Person "Bund" der Kongress als Organ eine Regelungszuständigkeit erlangt. Sie ist allerdings dahingehend überflüssig, weil es bereits der Kongress ist, der generell die Regelungszuständigkeit auf der Bundesebene in Form von Gesetzen ausübt.
Und dass der Bund über sein eigenes Eigentum frei verfügen kann, erwächst schon aus dem Eigentumsrecht selbst. Und dass der Bund Regelungen aufstellen kann, die sein Eigentum betreffen, ergibt sich bereits aus Art. VI Sec. 5 Ssec. 1 USC, letzter Punkt:
"alles Weitere, das von der Natur der Sache her Angelegenheit des Bundes ist, sowie alles, das geeignet und notwendig ist, um die aufgeführten Kompetenzen wirksam ausüben zu können."
Ich erachte dieses Amendment sogar als schädlich.
Dem Bund wird hierdurch das Recht eingeräumt, durch Gesetz über Immobilien in den Bundesstaaten zu entscheiden, eine Befugnis, die er bisher nicht hatte. Diese Gesetze können sogar die bundesstaatlichen Immobilienvorschriften außer Kraft setzen und so die Hoheit der Bundesstaaten über diese Grundstücke nicht nur beschneiden, sondern aufheben.
Statt Probleme zu beseitigen, schafft dieses Amendment nur noch mehr, ohne sogar die Hauptprobleme zu lösen und schafft nur noch mehr Verwirrung:
Der erste Teil hebt die Hoheit der Staaten über die Immobilien des Bundes in diesen Staaten auf. ("Gewalt nicht über das Eigentum des Bundes")
Der zweite Teil versucht, diese wieder unter diese Hoheit zu pressen. ("Bestandteil der Staaten")
Der dritte Teil versucht, die Hoheit wieder dem Bund zuzuordnen. ("Gesetze über sein Eigentum erlassen")
Ich hoffe, das war verständlich genug.