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am heutigen Tage wurde die folgende Gesetzesentwürfe durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.
No First Strike Bill Citizenship Application Mandatory Information Amendment Bill
Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift. Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann dagegen Veto eingelegt werden.
Daryll K. Sanderson President of the Senate
No First Strike Bill
An Act to limit the options of the nuclear forces of the United States at a reasonable level.
Section 1 - Amending the Nuclear Strike Act
Article II Sec. 1 SSec (2) wird durch folgende neue Fassung ersetzt und zusätzlich eine neue SSec (3) angefügt.
(2) Ein Nuklearkommando kann nur eingerichtet werden, wenn das Territorium der Vereinigten Staaten mit einer nuklearen Waffe angegriffen wurde. Subsection (3) dieser Section bleibt zusätzlich vorbehalten.
(3) Ein Nuklearkommando kann nicht mit dem Ziel eingerichtet werden, nukleare Waffen gegen einen Staat einzusetzen, der nicht selbst im Besitz nuklearer Waffen ist, es sei denn, es kann über den berechtigten Zweifel hinaus vermutet werden, dass dieser Staat in irgendeiner Weise die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen besitzt. Ebenso unzulässig ist die Einrichtung eines Nuklearkommandos mit dem Ziel des Einsatzes nuklearer Waffen gegen einen Staat, der nicht Konfliktpartei oder Verbündeter einer Konfliktpartei ist, von der eine ernstzunehmende, nicht anders abwendbare Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten ausgeht.
Section 2 - Coming into force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Citizenship Application Mandatory Information Amendment Bill
Section 1: Amending Art. II Sec. 5 of the Citizenship Act
(1) SSec. 2 wird folgender Punkt hinzugefügt:
8. Einem tabellarischen Lebenslauf, der zumindest Angaben zu Familienverhältnis, Ausbildung und Berufstätigkeit enthält.
(2) Es wird folgende SSec. 3 angefügt:
Handelt es sich bei dem Antrag um eine Neueinbürgerung und nicht nur um die Ummeldung der Federal-ID bei bereits bestehender Staatsbürgerschaft, so können die Angaben nach SSec. 2 No. 8 innerhalb eines Monats nach Erteilung der Staatsbürgerschaft nachgereicht werden. Das Bundesregisteramt hat den Neubürger spätestens sieben Tag vor Ablauf der Frist noch einmal schriftlich an das Nachreichen seines Lebenslaufes zu erinnern. Die Einbürgerung ist zu widerrufen, wenn die Frist trotz Erinnerung durch das Bundesregisteramt versäumt wird.
Section 2: Amending Art. IV Sec. 5 SSec. 2 of the Citizenship Act
Dem Halbsatz "Nr. 1 bis 5" wird der Zusatz "sowie 8" hinzugefügt.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)
U.S Senator for Astoria State | President of the Senate
Madam President,
beide Kammern des Kongresses haben
Ms Karina Holland
als Director of the United States Electoral Office gewählt und die gewählte wurde gemäß dem Gesetz durch das Kongresspräsidium vereidigt .
Ich weise bei der Gelegenheit darauf hin, dass die Independent United States Electoral Office Amendment Bill, beschlossen durch beide Kammern des Kongresses am 19.12.14 mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit und damit gemäß der Verfassung unverzüglich in Kraft getreten, bisher nicht im Federal Archive eingepflegt ist.
Sincerely,
_____________________________________
Clark
President of Congress
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
am heutigen Tage wurde der folgende Gesetzesentwurf durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.
Judges Retirement Amendment Bill
Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift. Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann dagegen Veto eingelegt werden.
Daryll K. Sanderson President of the Senate
Judges Retirement Amendment Bill
Section 1 – Amending the Federal Judiciary Act (1) Chapter 1, Article III, Section 7 Federal Judiciary Act wird wie folgt neu gefasst:
Sec. 7 End of tenure
(1) Ein Richter scheidet automatisch und ohne förmliche Entlassung aus dem Amt aus, wenn er die Voraussetzungen zur Bekleidung des Richteramtes nach der ersten Sektion dieses Artikels nicht mehr erfüllt. Der Oberste Richter und die Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten scheiden mit Ablauf ihrer Amtszeit automatisch und ohne förmliche Entlassung aus dem Amt aus.
(2) Ein Richter, dessen Amtszeit abgelaufen und der nicht für eine unmittelbar anschließende Amtszeit wiederernannt ist, führt Verfahren, die zum Zeitpunkt des Ablaufs seiner Amtszeit bereits eröffnet und an denen er beteiligt ist, mit allen Rechten und Pflichten zu Ende. An neu anhängig werdenden Verfahren ist er nicht mehr zu beteiligen. Ein Richter, der aus dem Amt ausscheidet, führt die Verfahren, an denen er beteiligt ist, zu Ende, an neu anhängig werden Verfahren ist er nicht mehr zu beteiligen.
(3) Ein Richter ist auf seinen Antrag durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in den Ruhestand zu versetzen. Der Präsident kann einen Richter auf Ersuchen der Bundesrichterkonferenz in den Ruhestand versetzen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Amtspflichten zu erfüllen. Ein in den Ruhestand versetzter Richter scheidet aus dem Richteramt aus, kann jedoch jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne, dass es einer erneuten Ernennung bedarf.
(2) Chapter 1, Article III, Section 5 Federal Judiciary Act wird um eine neue Subsection ergänzt:
Ein Oberster Richter der Vereinigten Staaten oder Beigeordneter Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten soll mit dem Ende seiner Amtszeit in das Amt eines Bundesrichters eingesetzt, ohne dass es einer erneuten Bestätigung durch den Senat bedarf. Der Präsident kann von der Einsetzung absehen, er hat davon abzusehen, wenn der Betroffene widerspricht. War der Betroffene zuvor Bundesrichter, soll von der Einsetzung nur abgesehen werden, wenn der Betroffene widerspricht.
Section 2 – Coming into force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)
U.S Senator for Astoria State | President of the Senate
beide Kammern des Kongresses haben die folgende Bill per 22.01.15 gebilligt: Reporting Duty of the Director United States Electoral Office Amendment Bill
Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift. Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
_____________________________________
Clark
President of Congress
Reporting Duty of the Director United States Electoral Office Amendment Bill
Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz ergänzt den Federal Election Act um Bestimmungen hinsichtlich der Pflicht des Director of the United States Electoral Office, gegenüber dem Präsidium des Kongresses sowie dem Präsidenten der Vereinigten Staaten schriftlich zu seiner Tätigkeit Stellung zu nehmen.
(2) Es soll zitiert werden als Reporting Duty of the Director United States Electoral Office Amendment Act.
Section 2 - Amendment of Article I Section 3 Federal Election Act
Article I Section 3 Federal Election Act wird folgende Subsection 7 hinzugefügt:
Auf Verlangen des Präsidiums des Kongresses sowie des Präsidenten der Vereinigten Staaten sind der Director und der Deputy Director of the United States Electoral Office verpflichtet, eine schriftliche Stellungnahme zur Führung ihrer Amtsgeschäfte abzugeben.
Section 3 - Coming into force
Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsgemäßen Bestimmungen in Kraft.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Das Standing Committee on Justice & Ethics stellt die angehängte Anfrage an die Administration.
Gemäß Congressional Investigations and Questioning Act ist die Anfrage binnen 168 Stunden hier zu beantworten.
Einem Vertreter der Administration wird hierzu befristetes Rederecht eingeräumt.
Kevin Baumgartner
Chairman of the Standing Committee on Justice & Ethics
In der Zeit vom 21. bis 26.11.2014 fungierte die Präsidentin der Vereinigten Staaten als Wahlleiterin der Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten. Die Wahl endete am 26.11.2014 um 18 Uhr. Noch bevor an diesem Tag um 23:35 h das amtliche Wahlergebnis kundgemacht wurde, vermeldete der im Eigentums des Ehemanns der Präsidentin stehende Fernsehsender "Varga TV" um 22:50 h das hinsichtlich der Sitzverteilung zwischen den mit Kandidaten angetretenen Parteien exakt zutreffende Wahlergebnis vorab und exklusiv und kündigte dabei auch den Zeitpunkt der Kundmachung des amtlichen Wahlergebnisses durch das Bundeswahlamt bis auf fünf Minuten genau an.
Meine Fragen dazu lauten wie folgt:
1. Wer hat demFernsehsender "Varga TV" das Wahlergebnis der Repräsentantenhauswahl noch vor seiner offiziellen Kundmachung weitergegeben?
2. Wurden diese Informationen auch anderen, mit "Varga TV" konkurrierenden Fernsehsendern angeboten?
3. Wurde die Kundmachung des amtlichen Wahlergebnisses absichtlich um eine dreiviertel Stunde - nämlich von 22:50 h (Meldung "Varga-TV") bis 23:25 (Kundmachung durch das Bundeswahlamt) hinausgezögert, um "Varga TV" die exklusive Vorabmeldung zu sichern?
das Repräsentantenhaus hat die folgende Bill per 2.01.15 gebilligt:
February & March 2015 Federal Budget Bill
Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift. Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
_____________________________________
Clark
President of Congress
February & March 2015 Federal Budget Bill
Section 1: Fundamentials
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate Feburar und März 2015.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.
(4) Eine Zusammenfassung der Ergebnisse vorhergegangener Haushaltspläne ist Anhang 1 zu entnehmen.
(4) Eine Übersicht der Ein- und Ausgaben ist Anhang 2 zu entnehmen.
Section 2: Obligatory Information
(1) Die voraussichtlichen Einnahmen des Bundes in dieser Haushaltsperiode sind in Anhang 3 aufgeführt.
(2) Die gesetzlich oder vertraglich festgelegten Ausgaben (Mandatory Spending) sind in Anhang 4 aufgeführt.
(3) Geschätzte Angabe sind entsprechend markiert und kaufmännisch auf ganze Millionen gerundet.
Section 3: Discretionary Spending
(1) Alle Ausgaben die für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs gedacht sind, sind in Anhang 5 gelistet und werden gebilligt.
(2) Alle Ausgaben nach SSec. 1 gelten für die genannte Behörde, die diese Mittel nach Bedarf an seine untergeordneten Behörden verteilt (sofern nicht selbst genannt).
(3) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 6 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.
Federal Income Tax ..................................................... 105,000* Total .................................................................. 105,000*
Appendix 4
MANDATORY SPENDING Gesetzliche bzw. Vertragliche Verpflichtungen
Electoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
Federal Salaries Act .................................................... 10,000
Military Health Care Act ................................................. 3,100
Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200 Total ................................................................... 13,302
Appendix 5
DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS) Kosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs
Executive Office of the President of the United States ..................... 250
Department of Commerce ................................................... 2,075
Department of Defence ................................................... 37,275
Department of Justice .................................................... 5,125
Department of State ...................................................... 1,000
United States Congress ..................................................... 200
United States Electoral Office .............................................. 10
Central Intelligence Service ............................................. 4,500
Military Intelligence Service ............................................ 4,500
Astorian Space Exploration Association ................................... 2,500
USAID / Astorian Development Bank ........................................ 9,100
United State Federal Courts ................................................ 100 Total ................................................................... 66,635
Appendix 6
DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES) Zu vergebende Fördermittel
Department of Commerce
Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ........... 1,250
Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................. 2,500
Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes ................. 1,500
Forschung/Entwicklung im Bereich IT ...................................... 1,500
Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 5,000
Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............. 2,500
Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 750
Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 8,000
Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen ......................... 10,000
Ausbau von staatlichen Nationalparks und Naturschutzgebieten ............... 250
Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 750
Krebsforschung ........................................................... 1,000
AIDS-Forschung ............................................................. 500
Forschung/Entwicklung Diverses ............................................. 500
Behandlung von Suchtkrankheiten .......................................... 1,000
Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ...................... 500
Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen ................. 500
Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ...................................... 200
Erhaltung der Indigenen Kultur ............................................. 250
Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 25 Total ................................................................... 38,475
Department of Defence
Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................. 2,500
Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ......................... 1,000
Ausrüstung/Ausbildung der Nationalgarden ................................. 2,000 Total .................................................................... 5,500
Department of Justice
Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................. 1,000
Ausbau/Instandsetzung von Staatsgefängnissen ............................... 500
Schulungen/Fortbildung von Staatlichen Polizeikräften ...................... 900
Kampagnen gegen häusliche Gewalt ........................................... 100 Total .................................................................... 2,500
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
beide Kammern des Kongresses haben die folgende Bill per 28.01.15 gebilligt:
Non-aggression treaty between the United States and the Trimontan Empire Ratification Bill
Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift. Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
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Clark
President of Congress
Non-aggression treaty between the United States and the Trimontan Empire Ratification Bill
Article 1
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Nichtangriffspakt zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen in der angehängten Fassung und billigt ihn.
Article 2
Der Präsident der Vereinigten Staaten wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und der zuständigen Behörde des Kaiserreich Dreibürgern zu übermitteln.
Article 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Nichtangriffspakt zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen
Die hohen vertragsschließenden Mächte, namentlich das Kaiserreich Dreibürgen und die Vereinigten Staaten von Astor, im Bewusstsein der großen Bedeutung ihrer friedlichen Kooexistenz für Frieden, Sicherheit und auch Freiheit auf der Welt, sind wie folgt übereingekommen
Artikel 1 - Grundbestimmung
(1) Die beiden vertragschließenden Staaten verpflichten sich, sich jeden Gewaltakts, jeder aggressiven Handlung und jeden Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten, und auch keine dritte Macht dabei zu unterstützen.
(2) Weiterhin kommen die Vertragspartner überein, keinen Angriffskrieg gegen dritte Mächte zu führen, sofern dieser nicht zur Wahrung der nationalen Souveränität notwendig ist.
(3) Der Grundlagenvertrag zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und den Vereinigten Staaten von Astor hat weiterhin Bestand.
Artikel 2 - Konfliktlösung
(1) Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen zwischen den beiden Staaten auf dem Verhandlungswege einvernehmlich beizulegen. Sollte sich kein Kompromiss o.ä. finden lassen, kann zur Beratung, Schlichtung und Lösungsfindung eine dritte unparteiische Gemeinschaft oder ein dritter unparteiischer Staat, der/die von beiden Unterzeichnerstaaten anerkannt wird angerufen werden.
(2) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik in Gesprächen zu äußern ist allerdings erlaubt und erwünscht.
(3) Die Regierungen der Vertragspartner verpflichten sich, bei Nachfrage sicherheitspoltische und andere sicherheitsrelevante Fragen zu erörtern.
(4) Eine gemeinsam zu erfolgende und realistisch umsetzbare Abrüstung der Offensivkapazitäten wird von den Vertragspartnern angestrebt.
Artikel 3 - Gültigkeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
der Senat erbittet, gemäß Article IV Section 2 des Senate Hearings Procedure Act, die Bestätigung der folgenden Nominierungen:
Mr. Angus Murray als Secretary of Commerce
Ms. Sue McKellan als Attorney General
Mr. Travis Lodbrok als Secretary of Defense
Ms. Béatrice Laval als Secretary of State
Mr. Frank Levinson als Director of the Registration Office
Ms. Joanne Hills als Director of the Federal Reserve Bank
Erst nach ihrer Bestätigung hinsichtlich des jeweiligen Kandidaten, sowie des jweiligen Amtes können die Abstimmungen eingeleitet werden.
Daryll K. Sanderson President of the Senate
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)
U.S Senator for Astoria State | President of the Senate
der Senat hat am heutigen Tage folgende Nominierungen bestätigt:
Mr. Angus Murray als Secretary of Commerce
Ms. Sue McKellan als Attorney General
Mr. Travis Lodbrok als Secretary of Defense
Ms. Béatrice Laval als Secretary of State
Daryll K. Sanderson President of the Senate
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)
U.S Senator for Astoria State | President of the Senate
der Senat hat am heutigen Tage folgende Nominierungen bestätigt:
Mr. Frank Levinson als Director of the Registration Office
A. D. Abzianidze Dean of the Senate
fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union fr. Almighty Congressman from Laurentiana fr. Almighty Chairman of the Republican Party fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana
das Repräsentantenhaus hat die folgende Bill per 15.02.15 gebilligt, die als Budgetangelegenheit nicht durch den Senat behandelt wurde:
02/15 Natural Disaster Special Budget
Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
Ein Special Budget kann der Präsident ferner zurückweisen, wenn nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen (Sec. 4, Ssc. 3 FBA). Hierüber ist das Repräsentantenhaus unverzüglich zu informieren.
_____________________________________
Clark
President of Congress
02/15 Natural Disaster Special Budget An Act to authorise federal support to those areas affected by natural disasters taken place on February 3rd, 2015 and subsequent events.
Section 1 - Fundamentals
(1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Sonderbudget gemäß Sec. 4 Federal Budget Act.
(2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
(3) Zweck dieses Sonderbudgets ist die Förderung des Wiederaufbaus der durch Naturkatastrophen zerstörten Infrastruktur und Gebäude sowie der Ausgleich besonderer Härtefälle.
Section 2 - Discretionary Spending
(1) Der Secretary of Commerce ist ermächtigt, aus den allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 5.000 Mio. USD zu entnehmen und einem Sonderfonds des Bundes zuzuführen, mit dem der Wiederaufbau der Infrastruktur in den durch die Tsunami-Katastrophe betroffenen Gebieten und die Notversorgung der betroffenen Bevölkerung sichergestellt werden soll. Vorrangiges Ziel ist dabei die Wiederanbindung an die essentielle Versorgung und die Unterbringung und Versorgung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit. Finanziert werden können auch Maßnahmen zur Wiederherstellung der durch die Katastrophe geschädigten Gesundheit, des zerstörten Wohnraums oder der Ersatz von Vermögenswerten, sofern dies dem Ausgleich einer unbilligen Härte dient und kein ausreichender Versicherungsschutz verfügbar ist.
(2) Der Secretary of Commerce wird ermächtigt, aus dem allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 5.000 Mio. USD zu entnehmen und über geeignete Wege als Notkredit zur Verfügung zu stellen, um Wiederaufbau- und Ersatzmaßnahmen zu finanzieren, die nicht durch Subsection 1 gedeckt sind. Die nach dieser Subsection gewährten Leistungen sollen zinslos oder zu einem geringen Zins bereitgestellt werden, wann immer die Kreditgewährung durch Banken nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung steht. Die Kredite sollen in der Regel auf 24 Monate befristet sein.
(3) Der Secretary of Commerce wird ermächtigt, aus dem allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 2.500 Mio. USD zu entnehmen und als Beihilfe an diejenigen Bundesstaaten oder Untergliederungen der Bundesstaaten zu vergeben, die in besonderer Weise durch die Auswirkungen der Naturkatastrophe belastet waren.
(4) Der Secretary of Commerce soll die zur Ausführung der vorstehend genannten Bestimmungen erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen oder dieses Recht delegieren. Er hat sicherzustellen, dass keinesfalls mehr Leistungen gewährt werden, als zum Ersatz des Schadens bzw. der Herstellung der Neuwertigkeit erforderlich sind und das die Leistungsgewährung aufgrund der Bedürftigkeit erfolgt. Soweit überschüssige Mittel zur Verfügung stehen, können diese auch verwendet werden, um bessere Schuttmaßnahmen zu gewährleisten. Der Secretaty of Commerce ist ermächtigt, die Bundesmittel ganz oder teilweise zur Verstärkung bundesstaatlicher oder lokaler Hilfsfonds zu verwenden und ihrer Verwaltung zu übertragen, soweit die Zweckbindung sichergestellt ist.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC