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Zitat
United States of Astor
President of Congress
John R. Waller
Astoria City, 04th of March 2007
Der Secretary of the Treasury, Mister Merkin D. Muffley, bringt folgenden Gesetzesantrag in den Congress ein.
Die Aussprache dauert bis Donnerstag, den 08.03.2007 - 20.00 Uhr!
Zitat
Judicial Appointments Act
Section 1
Der Chief Justice und gegebenenfalls die weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichter werden vom President nominiert und bedürfen der Bestätigung durch den Senate nach den Vorschriften der Verfassung.
Section 2
Die Amtszeit eines vom President nominierten und vom Senate bestätigten Richter beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den President. Diese Aushändigung hat unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.
Section 3
Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.
Section 4
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es gilt für die Wahl aller Bundesrichter, deren Bestätigung durch den Senat nach seinem Inkrafttreten erfolgt, unabhängig davon, ob auch die Nominierung durch den Präsidenten während der Geltungsdauer dieses Gesetzes erfolgte.
Zitat
Original von Mike Gabrowski
Ich habe auch nichts gegen den Vorschlag von Senator Muffley einzuwenden, allerdings drängt sich mir die Frage auf, warum nur der Senat befragt werden soll und nicht die Gesamtheit des Kongresses?
Zitat
Section 5
Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der alte Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Zitat
Section 5
Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterzuführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der alte Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.
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Someone
Beruf: Governor of the State of Peninsula, Solicitor General
Wohnort: Santa Clara, Peninsula
Bundesstaat: -
Zitat
Judicial Appointments Act
Section 1
Der Chief Justice und gegebenenfalls die weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichter werden vom President nominiert und bedürfen der Bestätigung durch den Senate nach den Vorschriften der Verfassung.
Section 2
Die Amtszeit eines vom President nominierten und vom Senate bestätigten Richter beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den President. Diese Aushändigung hat unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.
Section 3
Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.
Section 4
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es gilt für die Wahl aller Bundesrichter, deren Bestätigung durch den Senat nach seinem Inkrafttreten erfolgt, unabhängig davon, ob auch die Nominierung durch den Präsidenten während der Geltungsdauer dieses Gesetzes erfolgte.
Section 5
Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses S. Finnegan jr.« (10. März 2007, 01:56)
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Judicial Appointments Act
Section 1
Der Chief Justice und gegebenenfalls die weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichter werden vom President nominiert und bedürfen der Bestätigung durch den Senate nach den Vorschriften der Verfassung.
Section 2
Die Amtszeit eines vom President nominierten und vom Senate bestätigten Richter beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den President. Diese Aushändigung hat unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.
Section 3
Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.
Section 4
Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse. Die Pflichten und Rechte eines aus dem Amt geschiedenen Richters nach dieser Section enden auch ohne den Amtsantritt eines Nachfolgers mit dem Zeitpunkt, mit dem der aus dem Amt geschiedene Richter ein anderes Staatsamt auf Bundes- oder Staatenebene annimmt.
Section 5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es gilt für die Wahl aller Bundesrichter, deren Bestätigung durch den Senat nach seinem Inkrafttreten erfolgt, unabhängig davon, ob auch die Nominierung durch den Präsidenten während der Geltungsdauer dieses Gesetzes erfolgte.
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Original von Merkin D. Muffley
Wir sind dann bislang bei:
Zitat
Judicial Appointments Act
Section 1
Der Chief Justice und gegebenenfalls die weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichter werden vom President nominiert und bedürfen der Bestätigung durch den Senate nach den Vorschriften der Verfassung.
Section 2
Die Amtszeit eines vom President nominierten und vom Senate bestätigten Richter beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den President. Diese Aushändigung hat unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.
Section 3
Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.
Section 4
Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterzuführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse. Die Pflichten und Rechte eines aus dem Amt geschiedenen Richters nach dieser Section enden auch ohne den Amtsantritt eines Nachfolgers mit dem Zeitpunkt, mit dem der aus dem Amt geschiedene Richter ein anderes Staatsamt auf Bundes- oder Staatenebene annimmt.
Section 5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es gilt für die Wahl aller Bundesrichter, deren Bestätigung durch den Senat nach seinem Inkrafttreten erfolgt, unabhängig davon, ob auch die Nominierung durch den Präsidenten während der Geltungsdauer dieses Gesetzes erfolgte.
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Original von Mike Gabrowski
Aber wäre ein Richter nicht wichtiger, als ein Abgeordneter oder ähnliches? Weil wenn ein Abgeordneter oder ähnliches fehlt bleiben die Geschäfte nicht liegen. Wenn ein Richter fehlt schon.
Deshalb würde ich vorschlagen, dass das Staatsamt zu Ruhen hat, bis ein neuer Richter eingeführt wurde.
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