Mr. Speaker,
auch ich habe Bauchschmerzen, wenn ich mir dieses Gesetz in seiner Gesamtheit anschaue. Generell würde ich darauf bestehen, dass ein Akt der Sterbehilfe gemäß dieses Gesetzt ausschließlich auf Grundlage einer selbstausgefertigten, unterschriebenen und von einer dritten unabhängigen Instanz, zum Beispiel einem Notar oder dem jeweiligen Hausarzt, bestätigt werden muss. So kann sichergestellt werden, dass der Betroffene tatsächlich bei vollem Bewusstsein, voller Urteilsfähigkeit war und mit umfangreichen Wissen über die Folgen einer solchen Entscheidung ausgestattet sind, wenn sie sie fällen.
Generell bleibt das Problem, und da spreche ich als Mediziner, dass der hippokratische Eid es den Ärzten verbietet, die Patienten über Maßnahmen zur Herbeiführung des Todes zu unterstützen oder sie auch nur darüber zu beraten. Die Ärzte kommen damit in eine Situation, die nicht nur ihr Gewissen belastet, sondern gleichzeitig ihre Profession in Frage stellt.
Andererseits anerkenne ich den freien Willen des Menschen, der es ihm erlaubt, auch über den eigenen Tod nachzudenken und ihn im Extremfall auch selbst herbeiführen zu können. Allerdings, und das ist meine feste Meinung, müssen wir dringend fragen, inwieweit das Herbeiführen durch Dritte nicht auch gegen diese Selbstbestimmung verstößt.
Mr. Speaker,
sie sehen mich selbst in einer Position, die in sich nicht komplett schlüssig ist, da ich mir tatsächlich nicht schlüssig bin, wie ich mich diesem Entwurf gegenüber aufstellen soll. Einerseits steht meiner christlicher Glaube, der festlegt, dass einzig und allein Gott über Leben und Tod entscheiden darf, andererseits anerkenne ich, dass Gott den Menschen mit einem freien Willen ausgestattet hat, der auch die Möglichkeit zur Selbsttötung beinhaltet. Einerseits sehe ich die Position des Arztes, der in einen unvergleichlichen Gewissenskonflikt gestoßen wird, andererseits sehe ich den Menschen, der seine letzten Lebenstage womöglich nur noch mit Schmerz und Leiden verbringen wird.