Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Mr. President,
dieser Gesetzesvorschlag ist und bleibt offensichtlich verfassungswidrig. Unsere Verfassung gewährleistet jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Über wen oder was auch immer er will und in welcher Weise auch immer er will.
Dem steht keinerlei Bestimmung der Verfassung gegenüber aus welcher sich ein Recht oder Anspruch darauf konstruieren ließe, die Meinung eines anderen über einen selbst nicht hören zu müssen, weil sie einem nach Inhalt oder Form nicht gefällt.
Eine Beleidigung richtet keinerlei objektivierbaren Schaden an und es muss ja auch niemand hinhören was ein anderer meint über einen selbst zu sagen zu haben.
Eine Verleumdung bedarf zu ihrer Erfüllung dreier klarer und objektiver Kriterien: Es muss eine kreditgefährdene Tatsache über einen anderen behauptet werden, die behauptete Tatsache muss falsch sein und wer sie behauptet muss wissen dass sie falsch ist. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, lässt sich rational prüfen und entscheiden.
Ob sich jemand von einer ihn betreffenden Meinungsäußerung gekränkt fühlt, ist rein subjektiv und willkürlich. Das erste und wichtigste aller Bürgerrechte würde rein persönlichen Emotionen und Empfindlichkeiten geopfert. So was wäre der Freifahrtschein in die Zensur.
Unsere Verfassung verbietet derlei Machenschaften aus gutem Grund. Wem nicht gefällt, was ein anderer über einen selbst zu sagen hat, der muss weghören. Dieses Recht hat er gemäß der Verfassung, und das kann ihm keiner nehmen. Ebensowenig wie er einem anderen das Recht nehmen kann, seine Meinung zu äußern und zwar so, wie dieser es will.
Mr President,
ich stimme Senator Holland in ihren Ausführungen zu.
Das Gesetz dient im Zweifelsfall dazu, dass neuste Pet der Präsidentin zu schützen.
Ich werde den Entwurf daher ablehnen.
Eine herabsetzende Meinungsäußerung jedoch richtet keinerlei nachvollziehbaren Schaden kann. Dass ein anderer eine negative Meinung über einen selbst hat und äußert, muss jeder als Preis seiner eigenen Meinungsfreiheit in Kauf nehmen.
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH
Forum online seit 19 Jahren, 0 Monaten, 14 Tagen und 14 Stunden