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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Timothy Ford« (10. November 2014, 22:59) aus folgendem Grund: Den Namen des Anwalts sollte man richtig schreiben
Your Honor,
wir gestehen den Sachverhalt der Anklage zur Gänze zu:
"Der Beschuldigte erhielt im Sendegebäude des Senders Channel 40 Hausverbot, entfernte sich aber nach mehrfacher Aufforderung nicht, weiterhin kehrte er wenige Tage später erneut zurück und betrat trotz bestehenden Hausverbots das Gebäude."
Die Berufung von Zeugen kann daher entfallen.
Wir beantragen daher kein Geschworenenverfahren, da in dieser Sache allein Rechtsfragen zu klären sind.
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