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Honorable Legislators!
Ich möchte meinen Antrag kurz und knapp begründen:
Ich denke es gibt immer wieder Vakanz-Zeiten, auch wenn ich aktuell nicht davon ausgehe kann es nicht schaden eine entsprechende erweiterte Vertretung zu haben. Wenn es eine motivierte Person für beide Ämter gibt, haben wir nun vermehrte Ablaufsicherheit, wenn dies nicht der Fall ist können wir ebenso auf ein bewährtes System zurückgreifen. Also eine Win-Win-Situation. Ich werbe daher um Ihre Zustimmung.
ich bin eigentlich der Meinung, dass wir eine recht flexible Regelung haben und da wir in New Alcantara traditionell eher Probleme haben alle Ämter zu besetzen, wäre es mir lieber nicht noch eines anzuschaffen.
das überzeugt mich nicht ganz. Jeder der sich als Third Legislator zur Verfügung stellen würde, könnte auch - wie es gerade jetzt ist - die aktuelle Vertreterregelung geltend machen.
das stimmt, aber so gibt es jemanden der sich aktiv dafür verantwortlich fühlt. Bisher funktionierte die aktuelle Vertretungsregel nach dem Prinzip: Team. Toll ein anderer machts.
wenn wirklich kein einziger dazu bereit ist diese Aufgabe zu übernehmen, dann kann der Drang nach irgendeinem Vorgang in der Legislature nicht sonderlich groß sein
ich denke hingegen ein Warten auf diese eine Person, die sich gemäß der Vertretungsregeln meldet hat oftmals die Legislative gelähmt oder zumindest ihre Arbeit verzögert. Diesem Fall kann dieser Vorschlag entgegenwirken ohne, dass er einen Nachteil in sich birgt.
zugegeben, Nachteil hat die Sache keinen, aber den großen Vorteil vermag ich auch nicht zu erkennen. Sofern mich nicht noch andere Argumente überzeugen, werde ich mich bei der Abstimmung vermutlich enthalten.
Honorable Legislators,
um nicht zuviel zu reden - wozu ich zugegebenermaßen neige - ich denke, dass der zentrale Vorteil darin liegt, dass es einen sofortigen Verantwortlichen geben kann für den Fall, dass der First Legislator ausfällt, während so einmal abgeklärt werden muss wer die dienstälteste Person ist und ob diese bereit ist die Vertretung zu übernehmen. Zeit, die vergeudet wird. Deshalb denke ich, dass diese Änderung der Standing orders diesem potenziellen Problem schnell und ohne große Änderungen - sie ist natürlich kein großer Wurf - an die Wurzel gehen kann ohne einen einzigen Nachteil mit sich zu bringen. Soweit mein Fazit.
da es sich um eine "kann" und keine "muss" Regelung handelt, sehe ich es nicht als Problem an dieses weitere Amt zu schaffen.
Einem engagierten und zuverlässigen Legislator zu ermöglichen als Stellvertreter des First Legislator zum reibungslosen und flüssigen Ablauf der Geschäfte der Legislature beizutragen hat in meinen Augen nur Vorteile.
Die Situation, dass unklar ist, welcher der dienstältesten Legislators nun gewillt oder in der Lage ist, die Sitzungsleitung zu übernehmen, bremst den Fortgang der Geschäfte aus.
Ein solches Szenario, wie wir es ja jetzt erst erlebt haben, ließe sich durch diesen Vorschlag von Legislator Jackson vermeiden.
Aaron Maxwell
Governor of the Free State of New Alcantara
Das Ziel des Antrages halte ich durchaus für unterstützenswert, allerdings bin ich mit der vorgelegten Formulierung nicht zufrieden und erlaube mir daher zeitnah eine geänderte Variante vorzulegen.
George Rexton former US Delegated to the IDF
former Ambassador to the Democratic Union
Section 1 - Introducing of an Amendment to the Standing Orders
Dieses Gesetz ändert die Standing Orders im Hinblick auf den Vorsitz der Legislature.
Section 2 - Amendment to the Standing Orders
Art. I, Sec. 1 der Standing Orders of the Legislature of the Free State of New Alcantara wird wie folgt neugefasst:
(a) Die Mitglieder der Legislature wählen für die Dauer von vier Monaten einen Vorsitzenden (First Legislator) und bei Bedarf einen stellvertretenden Vorsitzenden (Second Legislator).
(b) Die Sitzungsleitung obliegt dem First Legislator und im Falle von dessen Abwesenheit oder wenn dieser seinen Verpflichtungen für mehr als 48 Stunden nicht nachkommt dem Second Legislator. Ist das Amt des Second Legislator vakant übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Legislature die Sitzungsleitung kommissarisch.
(c) Bleibt der First Legislator seinen Amtsgeschäften mehr als sieben Tage unentschuldigt fern ist das Amt unverzüglich durch Wahl neuzubesetzen.
Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
Der Kerninhalt ist derselbe wie im Entwurf von Legislator Jackson, allerdings habe ich auch verbindliche Fristen im Bezug auf Neuwahlen infolge Inaktivität gesetzt.
George Rexton former US Delegated to the IDF
former Ambassador to the Democratic Union
Der Einwand von Legislator Freehill ist berechtigt, daher bringe ich die folgende überarbeitete Version ein:
Standing Orders Amendment Bill
Section 1 - Introducing of an Amendment to the Standing Orders
Dieses Gesetz ändert die Standing Orders im Hinblick auf den Vorsitz der Legislature.
Section 2 - Amendment to the Standing Orders
Art. I, Sec. 1 der Standing Orders of the Legislature of the Free State of New Alcantara wird wie folgt neugefasst:
(a) Die Mitglieder der Legislature wählen für die Dauer von vier Monaten einen Vorsitzenden (First Legislator) und bei Bedarf einen stellvertretenden Vorsitzenden (Second Legislator).
(b) Die Sitzungsleitung obliegt dem First Legislator und im Falle von dessen Abwesenheit oder wenn dieser seinen Verpflichtungen für mehr als 48 Stunden nicht nachkommt dem Second Legislator. Ist das Amt des Second Legislator vakant oder kommt dieser seinen Verpflichtungen nicht innerhalb von 48 Stunden nach übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied dessen Aufgaben kommissarisch.
(c) Bleibt der First Legislator seinen Amtsgeschäften mehr als sieben Tage unentschuldigt fern ist das Amt unverzüglich durch Wahl neuzubesetzen.
Section 3 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
George Rexton former US Delegated to the IDF
former Ambassador to the Democratic Union
Honorable Legislators,
ich gehe mit den Ergänzungen von Legislator Rexton konform und mache mir seine Änderungen sozusagen "zu eigen". Und würde sie anstelle meines Antrages gerne zur Abstimmung bringen, wenn es dazu an der Zeit ist.
ich denke damit ist der Aussprachebedarf geklärt.
Ich empfehle den werten Legislators nun gegen meine Verlängerung der Debatte Einspruch zu erheben, da dies die einzige Möglichkeit wäre, früher als in 5 Tagen zur Abstimmung zu schreiten.
Offenbar gibt es in unseren Standing Orders noch Verbesserungsbedarf.