- The Attorney General -
Amada | May 13th, 2014
Ladies and Gentlemen,
gemäß
Art. I, Sec. 5, Federal Election Act ist ein Wählerverzeichnis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts auszulegen.
Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer zu Beginn des Wahlmonats Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (aktives Wahlrecht).
Alle Wählerinnen und Wähler, die aktiv an der Wahl teilnehmen wollen, werden damit aufgefordert sich unter
Angabe ihres vollen Namens hier einzutragen.
Zudem ist der Bundesstaat anzugeben, in dem der Wähler am 01. Mai 2014 wohnhaft war.
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Gesetzliche Grundlage: Art. I Sec. 5 SSec. 3 i.V.m. Art. I Sec. 4 Ssec. 5 Federal Election Act -
Das Wählerverzeichnis bleibt
120 Stunden geöffnet. Wer sich innerhalb dieser Frist nicht in das Verzeichnis einträgt, dem bleibt für die Wahl das aktive Wahlrecht gemäss dem Federal Election Act verwehrt. Wer sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt, erlangt automatisch das aktive Wahlrecht für die Wahlen zu den Bundesämtern und zu eventuell in seinem Heimatstaat parallel stattfindenden Wahlen sofern in diesem keine abweichenden Bestimmungen zur Erlangung des aktiven Wahlrechts gelten.
Das Wählerverzeichnis wird am
Sonntag, 18.05.2014 um 20:37 Uhr geschlossen.
Die Wahl beginnt am
Dienstag, 20.05.2014 um 18:00 Uhr.

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Cavenagh, U.S. Attorney General