Das reine Treffen eines Beschlusses - etwa die Feststellung, dass jemand ohne abgeschlossene Prüfung einen akademischen Grad führt o.Ä. - soll einer der hauptamtlichen Richter alleine treffen können. Das soll solche Verfahren beschleunigen, in denen es in den Augen der Regierung keiner erweiterten Beweisaufnahme bedarf.
Ich denke hier besteht Einigkeit so dass wir diesen Punkt eigentlich abhaken können. Hier gilt es dann einzig noch ein Rotationsprinzip für die Richter festzulegen.
Ich nehme an, Ihren ersten Satz darf man auch auf die von der Assembly ernannten Richter beziehen, oder?
Grundsätzlich ja. Die personelle Bestückung bereitet mir aber zugegebenermassen etwas Bauchschmerzen. Die Frage, und ich halte es gar für die entscheidende Frage in diesem Unterfangen, ist doch ob wir überhaupt genügend hauptamtliche Richter rekrutieren können?
Vom Modell her tendiere ich dazu dies folgendermassen zu lösen:
Pro Fall sind zwei hauptamtliche Richter zuständig welche gemeinsam entscheiden, besteht keine Einigkeit hat der vorsitzende Richter welcher von Fall zu Fall rotiert, den Stichentscheid. Gleich würde ich dies beim Strafmass handhaben.
Derjenige hauptamtliche Richter der zuletzt den Vorsitz führte rutscht für das nächste Verfahren salopp gesagt auf die Ersatzbank, derjenige der bereits zuvor dabei war übernimmt den Vorsitz. Jener der drei Richter welcher im ersten Verfahren nicht beteiligt war rutscht für den ehemaligen Vorsitzenden nach.
Natürlich wäre es mir auch recht wenn wir jeweils drei Richter pro Fall einsetzen könnten, allerdings zweifle ich daran ob wir dies personell stemmen können. Mit zwei Richtern bleibt uns da bereits etwas mehr Luft, es sollte in dem Zusammenhang ja auch bedacht werden dass mit Sicherheit auch bedarf an Anwälten bestehen wird.